Exzellenzinitiative

Ziele der Exzellenzinitiative

Mit der Exzellenzinitiative fördern Bund und Länder herausragende Forschung an Universitäten in Deutschland. Die Exzellenzinitiative

_ unterstützt die universitäre Spitzenforschung und erhöht ihre internationale Sichtbarkeit,

_ schafft hervorragende Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Universitäten,

_ vertieft Kooperationen zwischen Disziplinen und Institutionen,

_ stärkt die internationale Vernetzung der Forschung,

_ fördert die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft,

_ intensiviert den wissenschaftlichen Wettbewerb in Deutschland und verbessert die Qualität des Wissenschaftsstandorts in der Breite.

Das Gesamtprogramm

Die Exzellenzinitiative wird gemeinsam von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat durchgeführt. Sie umfasst drei Förderlinien:

1. Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
2. Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung,
3. Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung.

Der Wissenschaftsrat ist für die dritte Förderlinie verantwortlich, die DFG für die erste und zweite Förderlinie. In zwei Ausschreibungsrunden wurden 2006 und 2007 über alle Förderlinien 1,9 Mrd. Euro bewilligt. Diese Mittel stehen den Universitäten und ihren Partnerinstitutionen bis 2012 für Forschung und Nachwuchsförderung zur Verfügung.

Am 4. Juni 2009 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen, die Exzellenzinitiative für die Jahre 2012 bis 2017 mit einem Gesamtfördervolumen von 2,7 Mrd. Euro fortzusetzen. Das Programm wird in seiner bisherigen Struktur mit den drei Förderlinien beibehalten. Die Ausschreibung dieser zweiten Programmphase erfolgte am 12. März 2010. Die Förderentscheidungen werden im Juni 2012 getroffen werden.

Auswahlkommissionen

DFG und Wissenschaftsrat haben eine Gemeinsame Kommission gebildet, die sich aus der Fachkommission der DFG und der Strategiekommission des Wissenschaftsrates zusammensetzt.

Mitglieder der Gemeinsamen Kommission

Die Förderentscheidungen trifft der Bewilligungsausschuss Exzellenzinitiative, der aus den Mitgliedern der Gemeinsamen Kommission und den Wissenschaftsministern und Wissenschaftsministerinnen von Bund und Ländern besteht. Im Bewilligungsausschuss verfügen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Gemeinsame Kommission) über die Mehrheit der Stimmen.

Kommissionen der Exzellenzinitiative