Exzellenzinitiative

Eingang der Anträge für Zukunftskonzepte

Zum 1. September 2011 wurden in den Geschäftsstellen des Wissenschaftsrates und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) insgesamt 143 Neu- und Fortsetzungsanträge eingereicht, darunter 63 Anträge auf Graduiertenschulen, 64 auf Exzellenzcluster und 16 auf Zukunftskonzepte zum Ausbau der Spitzenforschung.

Die 16 Anträge für Zukunftskonzepte werden von November 2011 bis Februar 2012 unter Federführung des Wissenschaftsrates vor Ort von Gutachtergruppen evaluiert. Dafür werden rund 180 Sachverständige aus fast 20 Ländern rekrutiert. Insgesamt kommen 80 Prozent der Sachverständigen aus dem Ausland, ein großer Teil von ihnen ist mit dem deutschen Hochschulsystem vertraut.

Bei den jeweils zweitägigen Ortsbesuchen werden die Gutachtergruppen sowohl den Status Quo einer Universität als auch ihr Zukunftskonzept beurteilen. Somit werden die bereits erbrachten Forschungsleistungen und die vorhandenen Rahmenbedingungen für Spitzenforschung auf allen Karrierestufen evaluiert wie auch die konkreten Strategien und Maßnahmen, die es der Universität ermöglichen sollen, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit deutlich zu verbessern.

Im Juni 2012 wird über die Förderung entschieden. Für die zweite Programmphase der Exzellenzinitiative stehen bis 2017 insgesamt gut 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung.

Die Ausschreibung der zweiten Programmphase erfolgte am 12. März 2010. Zum 1. September 2010 sind 22 Antragsskizzen für Zukunftskonzepte, 107 Antragsskizzen für Exzellenzcluster und
98 Antragsskizzen für Graduiertenschulen eingegangen.

Am 2. März 2011 hat die Gemeinsame Kommission von Wissenschaftsrat und DFG entschieden, welche Universitäten zu einem Vollantrag aufgefordert werden.

Eine Übersicht finden Sie hier.