Mit ihrem Zukunftskonzept entwickelt eine Universität eine langfristige Strategie für Spitzenforschung und Nachwuchsförderung. Das Zukunftskonzept reagiert auf die spezifische Ausgangslage und die Erfordernisse der Universität und nimmt die Institution als Ganze in den Blick.
Die Förderlinie Zukunftskonzepte stärkt die Strategie- und Autonomiefähigkeit der Universitäten und steigert die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssystems insgesamt. Dabei erhöht sie die Vielfalt der Organisationsmodelle universitärer Spitzenforschung und beschleunigt die funktionale Differenzierung der Universitäten in Deutschland.
Die Förderlinie Zukunftskonzepte steht in der Verantwortung des Wissenschaftsrates. Sie wird zusammen mit den Förderlinien Graduiertenschulen und Exzellenzcluster ausgeschrieben.
Die Bewerbung steht allen Universitäten offen. Die Antragstellung erfolgt für Neuanträge zweistufig. Die Universitäten sind aufgefordert, kurz gehaltene Antragsskizzen einzureichen. Die Gemeinsame Kommission bewertet die Skizzen und fordert eine Auswahl von Universitäten auf, Vollanträge einzureichen. Gleichzeitig werden auch Universitäten, die bereits im Rahmen der Exzellenzinitiative gefördert werden, zum Einreichen eines Vollantrags aufgefordert.
Die Auswahl der Zukunftskonzepte folgt den folgenden Grundsätzen:
_ Exzellenz: höchste Anforderungen an wissenschaftliche Qualität und institutionelle Strategie.
_ Wettbewerb: Bewertung der Universitäten im Vergleich.
_ Wissenschaftsgeleitetes Verfahren: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begutachten, empfehlen zur Förderung und sind an der Förderentscheidung wesentlich beteiligt.
_ Internationalität: Begutachtung vor Ort durch internationale Gutachterkommissionen nach internationalen Maßstäben.
Die Bewertung der Zukunftskonzepte berücksichtigt sowohl die gegenwärtige Forschungsstärke einer Universität als auch das vorgelegte Zukunftskonzept. Es wird bewertet, inwiefern
_ eine Universität exzellente Forschung in verschiedenen, profilbildenden Wissenschaftsbereichen betreibt und sie eine positive Entwicklung oder ein stabiles hohes Niveau vorweist (Nachweis herausragender Forschungsqualität u.a. durch Erfolge in der ersten und zweiten Förderlinie);
_ das Zukunftskonzept auf eine kritische Analyse der Stärken und Schwächen zugeschnitten ist und eine substanzielle Steigerung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Universität erwarten lässt.
Weitere Informationen zu Kriterien und Leitfragen finden Sie hier.