Forschungsinfrastrukturen

Häufig gestellt Fragen (FAQs) 

Was sind Forschungsinfrastrukturen?

Forschungsinfrastrukturen im Sinne des vom Wissenschaftsrat durchgeführten Verfahrens sind umfangreiche Instrumente, Ressourcen oder Serviceeinrichtungen für die Forschung in allen Wissenschaftsgebieten, die sich durch eine mindestens nationale Bedeutung für das jeweilige Wissenschaftsgebiet auszeichnen. Forschungsinfrastrukturen können ortsgebunden, verteilt oder virtuell sein. Sie zeichnen sich durch eine lange Lebensdauer (in der Regel über 10 Jahre) aus.
Die gesamte Lebensdauer einer Forschungsinfrastruktur umfasst unterschiedliche Aktualisierungs- und Erneuerungszyklen, die dem wissenschaftlichen Fortschritt genauso wie der eingeschränkten Planbarkeit wissenschaftlicher Erfolge Rechnung tragen. Diese Definition schließt auch informationstechnische Infrastrukturen wie zum Beispiel Sammlungen, Archive und andere Wissensressourcen ein.

In der Pilotphase wird von einer Investitionssumme von mindestens 15 Mio. Euro oder Betriebs-
kosten (einschließlich Personalkosten) von mindestens 5 Mio. Euro pro Jahr ausgegangen. Diese Grenzziehung wird im Zuge des Pilotverfahrens auf ihre Tragfähigkeit hin mit reflektiert. Es wird geprüft, ob sie verändert oder – möglicherweise auch forschungsfeldspezifisch – angepasst werden sollte.

Für die Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wird hingegen auf eine Grenze bei den Investitionskosten verzichtet; Betriebskosten von mindestens 1,5 Mio. Euro p. a. werden allerdings vorausgesetzt (vgl. Wissenschaftsrat: Empfehlungen zu Forschungsinfrastrukturen in den Geistes- und Sozialwissenschaften, in: ders: Empfehlungen zu Forschungsinfrastrukturen, Köln 2011,
S. 79 ff)
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Was ist die Nationale Roadmap für Deutschland?

Eine Roadmap für umfangreiche Forschungsinfrastrukturen ist das Ergebnis eines Bewertungsprozesses, in dem Vorhaben für neue Forschungsinfrastrukturen aus allen Wissenschaftsgebieten erfasst und bewertet worden sind. Ein Beispiel ist die ESFRI-Roadmap (European Strategy Forum on Research Infrastructures), die ohne Berücksichtigung der finanziellen Realisierbarkeit die wissenschaftlich begründeten Bedarfe bündelt.

Im Unterschied dazu soll die Nationale Roadmap für Deutschland nicht allein wissenschaftlich begründete Bedarfe bündeln, sondern ausschließlich Vorhaben aufnehmen, deren Finanzierbarkeit geprüft und politisch bestätigt worden ist. Die Nationale Roadmap in Deutschland ist somit das Ergebnis einer politischen Priorisierung auf den Grundlagen der wissenschaftlichen und der wirtschaftlichen Bewertungen.

Die Nationale Roadmap sollte turnusmäßig erneuert werden. Dabei können sich noch nicht realisierte Vorhaben aus einer früheren Runde des Roadmap-Prozesses erneut dem Wettbewerb stellen.

Welche Ziele sollen mit der Roadmap erreicht werden?

1 - Unterstützung strategischer forschungspolitischer Entscheidungen und
     Verbesserung der Investitionsplanung auf nationaler Ebene

Politische Entscheidungen über Investitionen in umfangreiche Forschungsinfrastrukturen sollten im Rahmen einer umfassenden forschungspolitischen Strategie bedarfs- und qualitätsgeleitet erfolgen. Um Doppelinvestitionen, Investitionslücken und/oder eine Überzeichnung der für Investitionen verfügbaren Mittel zu vermeiden, bedarf es einer frühzeitigen Abwägung aller Vorhaben über die verschiedenen Wissenschaftsgebiete und potentiellen Trägerorganisationen hinweg.

2 - Positionsbestimmung für internationale Verhandlungen

Ein erheblicher Anteil der umfangreichen Forschungsinfrastrukturen kann aus finanziellen oder strukturellen Gründen nur in europäischer oder internationaler Kooperation realisiert werden.
Mit dem ESFRI-Prozess wird versucht, eine Übersicht über solche Vorhaben zu erstellen und eine bedarfs- und qualitätsbezogene Vorauswahl zu treffen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Realisierung von Vorhaben auch künftig davon abhängig sein wird, dass sich multilaterale Konsortien von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ggf. weiteren Staaten zusammen-
finden, die sich auf eine Finanzierung in „variabler Geometrie“ verständigen. (Im Kontext
der EU bezeichnet der Begriff „variable Geometrie“ ein Modell, das es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglicht, sich an Maßnahmen auf europäischer Ebene in unterschiedlichem Ausmaß zu beteiligen.). Die Bildung einer nationalen Prioritätenliste ist deshalb nicht nur von nationaler Bedeutung, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Realisierung europäischer oder internationaler Vorhaben.

In welchen Dimensionen erfolgt die wissenschaftsgeleitete Bewertung?

Jedes Vorhaben wird in vier Dimensionen differenziert bewertet:

 _ Wissenschaftliches Potenzial: Vor dem Hintergrund des Forschungsstandes in den jeweiligen Forschungsfeldern, in die sich die geplante Forschungsinfrastruktur einfügt, wird das Potenzial des Infrastrukturvorhabens sowohl fachspezifisch als auch unter interdisziplinären Gesichtspunkten beurteilt.

_ Nutzung: Die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen wird im Hinblick auf Struktur und Größe der Nutzerschaft, ihre Internationalität und die Regelung des Zugangs zur Forschungsinfrastruktur hin geprüft. Dabei wird den unterschiedlichen Nutzungsregeln, die zum Teil historisch gewachsen und zum Teil spezifisch auf die einzelne Forschungsin­frastruktur zugeschnitten sind, Rechnung getragen.

_ Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Deutschland: Diese Bewertungsdimension umfasst die Bedeutung des Forschungsinfrastrukturvorhabens für die künftige Entwicklung, die Sichtbarkeit und die Attraktivität der deutschen Wissenschaft.

_ Umsetzbarkeit: Die Bewertung der Umsetzbarkeit eines Vorhabens umfasst sowohl primär auf die Forschungsinfrastruktur bezogene, ortsunabhängige technische Voraussetzungen als auch vornehmlich auf die Trägereinrichtung/en bezogene institutionelle und personelle Voraussetzungen.