Forschungsinfrastrukturen

Im Zuge des Pilotverfahrens sollen neue Forschungsinfrastrukturvorhaben – zunächst allein im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) – vergleichend wissenschaftsgeleitet bewertet werden. Ziel ist es, ein Verfahren zu entwickeln und zu erproben, in dem umfangreiche Forschungsinfrastrukturvorhaben einschließlich frühzeitig erfasst, verglichen und vor dem Hintergrund existierender und geplanter Forschungsinfrastrukturen in Deutschland, in Europa und weltweit bewertet werden. Diese Vorhaben können aus allen Wissenschafts-
gebieten stammen und neben neuen Projekten auch umfangreiche Erweiterungen oder Umbauten umfassen. Dabei sind das wissenschaftliche Potenzial, Art und Umfang der erwarteten Nutzung, die Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Deutschland sowie die Umsetzbarkeit der ent-
sprechenden Vorhaben für die Bewertung zu berücksichtigen (vier Bewertungsdimensionen).

Der Wissenschaftsrat hat für diese Aufgaben einen Ausschuss mandatiert, der selbstständig ein geeignetes Verfahren entwickelt und ausgehend von neun verschiedenen Forschungsinfrastruktur- vorhaben durchführt. Ein erster Bewertungsbericht soll innerhalb eines Jahres nach Eingang der Konzepte erstellt und anschließend dem Wissenschaftsrat vorgelegt werden. Der Wissenschaftsrat behält sich vor, das Verfahren im Anschluss zu überprüfen und gegebenenfalls Empfehlungen zu seiner Optimierung abzugeben.

Der neu eingerichtete Ausschuss hat ein Konzept zur Durchführung des Verfahrens verab-
schiedet und einen Leitfaden zur Erstellung von Forschungsinfrastrukturkonzepten als Grundlage für die Bewertung von Forschungsinfrastrukturvorhaben erstellt. Das Dokument finden Sie hier.

Die folgenden Graphiken geben einen Überblick über das neu konzipierte wissenschaftsgeleitete Bewertungsverfahren und seine Verzahnung mit dem wirtschaftlichen Bewertungsverfahren.

Zum Überblick über den Roadmap-Prozess

Zum Überblick über den Wissenschaftsgeleiteten Bewertungsprozess