Hochschulinvestitionen und Akkreditierung

Mit der Föderalismusreform wurde die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau einschließlich Hochschulmedizin zum 31. Dezember 2006 abgeschafft und der allgemeine Hochschulbau in die alleinige Zuständigkeit der Länder überführt. Bund und Länder haben gleichzeitig mit der Förderung überregional bedeutsamer Forschungs-
bauten einschließlich Großgeräten ein neues gemeinschaftlich finanziertes Instrument für Investitionen in den Hochschulsektor geschaffen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG).

Aufgabe des Wissenschaftsrates ist es, Empfehlungen zur Förderung von solchen Vorhaben auszusprechen, die im Ausschuss für Forschungsbauten vorbereitet werden. Zusätzlich wird der Wissenschaftsrat auf Bitten einzelner Länder in einem fakultativen Verfahren zu bedeutenden Hochschulinvestitionen Stellung nehmen.

Seit Januar 2001 führt der Wissenschaftsrat die Akkreditierung von nichtstaatlichen Hochschulen als Institutionen durch. Bei der Institutionellen Akkreditierung handelt es sich um ein Verfahren der Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Der Wissenschaftsrat übernimmt damit eine die Aufnahme in das Hochschulsystem steuernde Funktion. Vornehmliches Ziel des Verfahrens ist sowohl die Sicherung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Hochschuleinrichtung als auch der Schutz der Studierenden sowie der privaten und öffentlichen Institutionen als künftige Arbeitgeber der Absolventinnen und Absolventen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden bislang 81 Stellungnahmen zur Akkreditierung sowie zur Nicht-Akkreditierung privater Hochschuleinrichtungen verabschiedet.

Das vorliegende Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrates gilt bis Juli 2012.
Der Wissenschaftsrat hat es am 27. Januar 2012 verabschiedet.

Ansprechpartner:
Dr. Dietmar Goll
goll(at)wissenschaftsrat.de
Telefon +49 (0)221 3776-228

Ausschuss für Forschungsbauten
Vorsitz: Frau Professorin Dr. Antje Boetius
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Ursula Bittins, Frau Rebecca Taubach, Herr Dr. Martin Völker, Frau Antje Weber

Mit dem im Zuge der Föderalismusreform neu geschaffenen Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG – „Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von (…) Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten“ – ist die Grundlage für eine neue Form der investitionsbezogenen Forschungs-
förderung geschaffen worden, in deren Rahmen die Länder kontinuierlich Vorhaben planen und Anträge für Forschungsbauten stellen können.

Der Wissenschaftsrat wurde von Bund und Ländern gebeten, Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen abzugeben, die im Rahmen einer thematisch offenen Linie sowie in der programmatisch-strukturellen Linie „Hochleistungsrechner“, deren Einrichtung er im Juli 2008 empfohlen hatte, gefördert werden. Der Begutachtungsprozess erfolgt seit der Förderphase 2012 auf der Grundlage des im November 2009 vom Wissenschaftsrat verabschiedeten Leitfadens zur Begutachtung von Forschungsbauten, der auf den „Grundsätzen zur Begutachtung von Forschungsbauten“ (Januar 2007) sowie dem Verfahren zur „Bewertung und Reihung von Anträgen auf Förderung von Forschungsbauten“ (Mai 2007) aufbaut.

Es ist Aufgabe des Ausschusses für Forschungsbauten, Anträge auf Förderung von Forschungs-
bauten zu prüfen sowie jährlich entsprechende Förderempfehlungen und deren Reihung für den Wissenschaftsrat vorzubereiten. Dieses Verfahren wurde im Februar 2007 aufgenommen. Seitdem hat der Wissenschaftsrat sechs Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten verabschiedet.

Mit der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe auf Basis des Art. 91a GG in seiner alten Fassung entfiel die Grundlage für die Arbeit des Ausschusses für Hochschulausbau; er wurde daher aufgelöst. Mit Art. 143c GG wurde der allgemeine Hochschulbau in die Zuständigkeit der Länder überführt. Diese haben am 15. Dezember 2005 auf der 312. Plenarsitzung der KMK folgenden Beschluss über ein fakultatives Verfahren gefasst: „Im Bereich des Hochschulbaus und der Beteiligung des Bundes bei der Hochschulentwicklung wird der verbleibende Koordinierungsbedarf vom Wissenschaftsrat wahrgenommen, der damit eine wichtige Funktion zur Qualitätssicherung wahrnimmt.“

Auf diesem Hintergrund übernimmt der Ausschuss für Forschungsbauten neben der Begutachtung von Forschungsbauten auch die fakultative Begutachtung von Vorhaben im Hochschulbau einzelner Länder.

Die fakultativen Begutachtungen werden im Rahmen des zweistufigen Verfahrens vorgenommen.

Begutachtung von Forschungsbauten

Anträge für die Förderphase 2013 sind bis zum 15. März 2012 einzureichen (Ausschlussfrist). Die entsprechenden Empfehlungen sollen im Mai 2012 verabschiedet werden. Zudem können Empfehlungen erarbeitet werden, ob, wann und ggf. welche programmatisch-strukturellen Förderlinien neben der thematisch offenen Förderung zugrunde gelegt werden sollen. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) wird im Herbst 2012 auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates über die Aufnahme von Vorhaben in die Förderung entscheiden.

Fakultative Begutachtung von Vorhaben im Hochschulbau

Hierzu liegen derzeit keine Anträge vor.

Begutachtung der Hochschulstruktur des Landes Sachsen-Anhalt

Vorsitz: Herr Professor Dr. Manfred Prenzel
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Ursula Bittins, Herr Dr. Ralf Bläser, Herr Dr. Jochen Holzkamp, Frau Dr. Daisy Weßel

Ziel ist es, das Land Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen bei der Weiterentwicklung seiner Hochschulstruktur bis 2020 und darüber hinaus empfehlend zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe wird eine Begutachtung der Hochschulen des Landes einschließlich ihres Kooperationspotenzials und ihres Verhältnisses zu außeruniversitären Forschungs-
einrichtungen und zur Wirtschaft als auch eine hochschulübergreifende Betrachtung einiger wichtiger Fächergruppen vornehmen. Außerdem sollen Wirksamkeit und Angemessenheit der Steuerungsinstrumente des Landes untersucht sowie Abstimmungsmöglichkeiten mit benachbarten Regionen betrachtet werden. (Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

Begutachtung des Hochschulsystems des Landes Bremen

Vorsitz: Frau Professorin Regina T. Riphahn, PhD
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Ursula Bittins, Frau Rebecca Taubach

Ziel der Begutachtung ist es, das Land Bremen in der Weiterentwicklung der Wissenschafts- und Hochschulstruktur bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus empfehlend zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe wird hierzu die Hochschulen des Landes begutachten. Neben Fragen mit Bezug zu Lehre und Studium wird dabei die Analyse der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Forschung im Fokus stehen. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Meereswissenschaften liegen. Auch die Aspekte des Wissenstransfers und der Kooperationsfähigkeit – u.a. mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes - sollen betrachtet werden.
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

Akkreditierungsausschuss
Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anne Friedrichs
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Olaf Bartz, Herr Dr. Dietmar Goll

Aufgabe des Akkreditierungsausschusses ist die Vorbereitung von Stellungnahmen zur Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen.

Aktuell sind folgende Arbeitsgruppen eingerichtet:

 

EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden
Vorsitz: Frau Professorin Dr. Barbara Grunewald
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Jochen Holzkamp
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2012)

design akademie berlin - Hochschule für Kommunikation und Design
Vorsitz: Herr Professor Dr. Peter Mayer
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Sibylle Bolik
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2012)

Hochschule 21, Buxtehude
Vorsitz: Herr Professor Dr. h.c. mult. Clemens Klockner
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Verena Witte
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2012)

Touro College, Berlin
Vorsitz: Herr Professor Dr. h.c. mult. Clemens Klockner
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Sibylle Bolik
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2012)

Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG), Saarbrücken
Vorsitz: Herr Professor Dr. h.c. mult. Clemens Klockner
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Bernhard Miller
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Nov. 2012)

Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), Münster
Vorsitz: Herr Professor Dr. Winfried Kluth
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Marc Zivojinovic
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Nov. 2012)

Fachhochschule für angewandtes Management (FHAM), Erding
Vorsitz: Herr Dr. Werner Jubelius
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dorothee Gomille
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Nov. 2012)

Fachhochschule Ottersberg
Vorsitz: Herr Professor Wilfried Hinsch
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Uwe Ziegler
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Nov. 2012)

Private Hochschule Göttingen (PFH)
Vorsitz: Frau Professorin Dr. Beate Finis Siegler
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Verena Witte
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Nov. 2012)

Fachhochschule für die Wirtschaft (FHDW), Hannover
Vorsitz: Herr Professor Dr. Henning Werner
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Uwe Ziegler
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Nov. 2012)

Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik (FHWT), Vechta/Diepholz/Oldenburg
Vorsitz: Herr Professor Dr. Erich Hölter
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Professor Dr. Wulf Kellerwessel
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Nov. 2012)

H:G Hochschule für Gesundheit und Sport, Berlin
Vorsitz: Herr Dr. Werner Jubelius
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dorothee Gomille
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Nov. 2012)



Im Nachgang zu der im Januar 2009 verabschiedeten Stellungnahme zur Zukunft der institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen in Deutschland durch den Wissenschaftsrat und zu den im Juli 2009 verabschiedeten Empfehlungen zur Vergabe des Promotionsrechts an nichtstaatliche Hochschulen sowie dem im Mai 2010 verabschiedeten Positionspapier zur Ausgestaltung des Prüfbereichs "Finanzierungen" hat der Wissenschaftsrat  einen "Neuen" Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung sowie einen Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung verabschiedet.

Im Zusammenhang mit übergreifenden Fragen der Institutionellen Akkreditierung wird sich der Akkreditierungsausschuss auch mit der Erstellung von systematischen Darstellungen zu verschiedenen Themen genereller Natur, etwa der internen Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur nichtstaatlicher Hochschulen, den besonderen Anforderungen an Hochschulen mit einem überwiegenden Anteil an Fern- und Weiterbildungsstudiengängen sowie den Aspekten der Internationalisierung von Akkreditierungsverfahren befassen.

Antragsteller werden gebeten, rechtzeitig vor Antragstellung mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, damit die Erstellung des Selbstberichts erklärt werden kann.

Kontakt: +49 (0)221 3776-202/-288

Qualitätssicherung im Hochschulsystem | Arbeitsgruppe
Vorsitz: Herr Professor Dr. Dr. h.c. Christian Mair
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Olaf Bartz und Herr Dr. Stefan Lange

Weltweit ist an den Hochschulen eine Vielzahl an Verfahrensweisen anzutreffen, die den Zweck verfolgen, interne Qualitätsbestrebungen mit externen Qualitätsüberprüfungen zu verbinden. In Deutschland haben – mit Blick auf Genehmigungsverfahren – Akkreditierungen in den letzten zehn Jahren besondere Bedeutung erlangt, sei es

_ als institutionelle Akkreditierungen nichtstaatlicher Hochschulen, in denen geklärt wird, ob die jeweilige Einrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen;  

_ als Programmakkreditierungen einzelner Studienangebote, die die zuvor erforderlichen ministeriellen Genehmigungen ersetzt haben; 

_ als Systemakkreditierungen, die hauptsächlich das Qualitätssicherungssystem für Lehre und Studium einer Hochschule überprüfen und in Teilen an die Stelle vom Programmakkreditierungen treten können.

Im Licht der inzwischen umfangreichen Praxis ist insbesondere die Programmakkreditierung bezüglich des erforderlichen Aufwands sowie der Akzeptanz bei den zu akkreditierenden Einrichtungen in den Fokus der Kritik gerückt.

Der Wissenschaftsrat hat in seiner Stellungnahme zur Zukunft der institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen in Deutschland vom Januar 2009 bereits angekündigt, sich in grundsätzlicher Weise mit dem bestehenden Akkreditierungswesen in Deutschland zu befassen. Vor diesem Hintergrund wird die Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates das bestehende Qualitätssicherungssystem für die deutschen – staatlichen wie privaten – Hochschulen analysieren bzw. hinterfragen und daraus Empfehlungen entwickeln. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, internationale Erfahrungen mit Qualitätssicherungssystemen in die Beratungen einzubeziehen. Die Arbeitsgruppe wird gemeinsam mit dem Referat Tertiäre Bildung betreut.

Angestrebt wird die Vorlage eines Empfehlungsentwurfs im Wissenschaftsrat für den Mai 2012. Der Wissenschaftsrat hält es für angebracht, im Verlauf der Erarbeitung und Umsetzung der Empfehlungen keine systemrelevante Änderung in seiner eigenen Akkreditierungspraxis vorzunehmen. Daher verlängert er die in der Stellungnahme zur Zukunft der institutionellen Akkreditierung benannte Ausschlussfrist zur Einreichung von Reakkreditierungsanträgen um drei Jahre auf den 1. Februar 2014.  

Stellungnahme zu Stand und Entwicklungsperspektiven des nichtstaatlichen Hochschulsektors | Arbeitsgruppe
Vorsitz: Herr Professor Dr. Klaus Niederdrenk
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Dietmar Goll, Frau Dr. Cordula Becker, Herr Dr. Ralf Bläser, Frau Antje Weber, Frau Rebecca Taubach

Die Zahl nichtstaatlicher Hochschulen in Deutschland hat in den letzten Jahren stark zugenommen; sie ist auf etwa ein Drittel aller Hochschulen angewachsen und hat sich damit in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Der Anteil aller Studierenden an nichtstaatlichen Hochschulen liegt momentan zwar bei nur etwa 5 % aller Immatrikulierten, dennoch stellen nichtstaatliche Hochschulen zunehmend einen relevanten Faktor im deutschen Hochschulsystem dar.

In der zu erarbeitenden Stellungnahme sind zum einen die spezifischen Bedingungen und Entwicklungsperspektiven des nichtstaatlichen Hochschulsektors und seiner Segmente zu analysieren. Hierunter fallen Fragen von Forschung und Lehre (wobei sowohl der Beitrag der nichtstaatlichen Hochschulen zur Weiterentwicklung der Wissenschaften als auch ihre besonderen Leistungen für Studierende zu untersuchen sind) sowie Fragen der Governance und der Finanzierung. Zum anderen ist die Einbettung nichtstaatlicher Hochschulen in das deutsche Hochschulsystem zu betrachten unter Einschluss der vorhandenen und möglicherweise auszubauenden Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen nichtstaatlichen und staatlichen Hochschulen. Es soll auch auf die Besonderheiten von Professional Schools und von Fern- und Weiterbildungshochschulen, welche bisher vor allem im nichtstaatlichen Hochschulsektor anzutreffen sind, eingegangen werden. Hierzu kann es gegebenenfalls erforderlich sein, eine mit entsprechenden Sachverständigen besetzte Unterarbeitsgruppe einzusetzen. Zu beleuchten sind ebenfalls die hochschulpolitischen und -rechtlichen Regulierungen, denen nichtstaatliche Hochschulen unter den Bedingungen des deutschen Föderalismus unterworfen sind. Von Interesse ist schließlich auch ein Vergleich des nichtstaatlichen Hochschulsektors in Deutschland mit der internationalen Landschaft nichtstaatlicher Hochschulen.

Der Entwurf einer Stellungnahme soll Anfang des Jahres 2012 dem Wissenschaftsrat vorgelegt werden.