Hochschulinvestitionen und Akkreditierung

Mit der Föderalismusreform wurde die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau einschließlich Hochschulmedizin zum 31. Dezember 2006 abgeschafft und der allgemeine Hochschulbau in die alleinige Zuständigkeit der Länder überführt. Bund und Länder haben gleichzeitig mit der Förderung überregional bedeutsamer Forschungsbauten einschließlich Großgeräten ein neues gemeinschaftlich finanziertes Instrument für Investitionen in den Hochschulsektor geschaffen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG).

Aufgabe des Wissenschaftsrates ist es, Empfehlungen zur Förderung von solchen Vorhaben auszusprechen, die im Ausschuss für Forschungsbauten vorbereitet werden. Zusätzlich wird der Wissenschaftsrat auf Bitten einzelner Länder in einem fakultativen Verfahren zu bedeutenden Hochschulinvestitionen Stellung nehmen.

Seit Januar 2001 führt der Wissenschaftsrat die Akkreditierung von nichtstaatlichen Hochschulen als Institutionen durch. Bei der Institutionellen Akkreditierung handelt es sich um ein Verfahren der Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Der Wissenschaftsrat übernimmt damit eine die Aufnahme in das Hochschulsystem steuernde Funktion. Vornehmliches Ziel des Verfahrens ist sowohl die Sicherung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Hochschuleinrichtung als auch der Schutz der Studierenden sowie der privaten und öffentlichen Institutionen als künftige Arbeitgeber der Absolventinnen und Absolventen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden bislang 82 Stellungnahmen zur Akkreditierung sowie zur Nicht-Akkreditierung privater Hochschuleinrichtungen verabschiedet.

Die Konzeptprüfung durch den Akkreditierungsausschuss stellt ein Angebot an die Länder dar, die wissenschaftliche Qualität nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung vor der staatlichen Anerkennung begutachten zu lassen. Damit kann bereits in einem frühen Stadium der Neugründung einer Hochschule ein wissenschaftsgeleitetes Urteil eingeholt werden. Die Konzeptprüfung soll der befristeten staatlichen Anerkennung vorausgehen und vor Eröffnung des Studienbetriebs erfolgen.

Das vorliegende Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrates gilt für die erste Hälfte des Jahres 2013. Der Wissenschaftsrat hat es am 25. Januar 2013 verabschiedet.

Ansprechpartner:
Dr. Dietmar Goll
goll(at)wissenschaftsrat.de
Telefon +49 (0)221 3776-228

Ausschuss für Forschungsbauten
Vorsitz: Frau Professorin Dr. Antje Boetius
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Ursula Bittins 

Mit dem im Zuge der Föderalismusreform neu geschaffenen Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG – „Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von (…) Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten“ – ist die Grundlage für eine neue Form der investitionsbezogenen Forschungsförderung geschaffen worden, in deren Rahmen die Länder kontinuierlich Vorhaben planen und Anträge für Forschungsbauten stellen können.

Der Wissenschaftsrat wurde von Bund und Ländern gebeten, Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen abzugeben, die im Rahmen einer thematisch offenen Linie sowie in der programmatisch-strukturellen Linie „Hochleistungsrechner“, deren Einrichtung er im Juli 2008 empfohlen hatte, gefördert werden. Der Begutachtungsprozess erfolgt auf der Grundlage des vom Wissenschaftsrat verabschiedeten Leitfadens zur Begutachtung von Forschungsbauten.

Es ist Aufgabe des Ausschusses für Forschungsbauten, Anträge auf Förderung von Forschungsbauten zu prüfen sowie jährlich entsprechende Förderempfehlungen und deren Reihung für den Wissenschaftsrat vorzubereiten. Dieses Verfahren wurde im Februar 2007 aufgenommen. Seitdem hat der Wissenschaftsrat acht Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten verabschiedet.

Mit der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe auf Basis des Art. 91a GG in seiner alten Fassung entfiel die Grundlage für die Arbeit des Ausschusses für Hochschulausbau; er wurde daher aufgelöst. Mit Art. 143c GG wurde der allgemeine Hochschulbau in die Zuständigkeit der Länder überführt. Diese haben am 15. Dezember 2005 auf der 312. Plenarsitzung der KMK folgenden Beschluss über ein fakultatives Verfahren gefasst: „Im Bereich des Hochschulbaus und der Beteiligung des Bundes bei der Hochschulentwicklung wird der verbleibende Koordinierungsbedarf vom Wissenschaftsrat wahrgenommen, der damit eine wichtige Funktion zur Qualitätssicherung wahrnimmt.“

Auf diesem Hintergrund übernimmt der Ausschuss für Forschungsbauten neben der Begutachtung von Forschungsbauten auch die fakultative Begutachtung von Vorhaben im Hochschulbau einzelner Länder.

Die fakultativen Begutachtungen werden im Rahmen des zweistufigen Verfahrens vorgenommen.

Begutachtung von Forschungsbauten

Die Empfehlungen zur Förderphase 2014 sind verabschiedet. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) wird im Juni 2013 auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates über die Aufnahme von Vorhaben in die Förderung entscheiden. Für die kommende Förderphase 2015 sind Antragsskizzen bis zum 13. September 2013 und Anträge bis zum 10. Januar 2014 (Achtung: vorverlegt vom 18. Januar) einzureichen (jeweils Ausschlussfrist). Die entsprechenden Empfehlungen sollen vom Wissenschaftsrat im April 2014 verabschiedet werden.

Fakultative Begutachtung von Vorhaben im Hochschulbau

Hierzu liegen derzeit keine Anträge vor.

Begutachtung der Hochschulstruktur des Landes Sachsen-Anhalt

Vorsitz: Herr Professor Dr. Manfred Prenzel
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Ursula Bittins, Herr Dr. Ralf Bläser, Herr Dr. Jochen Holzkamp, Frau Dr. Daisy Weßel

Ziel ist es, das Land Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen bei der Weiterentwicklung seiner Hochschulstruktur bis 2020 und darüber hinaus empfehlend zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe wird eine Begutachtung der Hochschulen des Landes einschließlich ihres Kooperationspotenzials und ihres Verhältnisses zu außeruniversitären Forschungs-
einrichtungen und zur Wirtschaft als auch eine hochschulübergreifende Betrachtung einiger wichtiger Fächergruppen vornehmen. Außerdem sollen Wirksamkeit und Angemessenheit der Steuerungsinstrumente des Landes untersucht sowie Abstimmungsmöglichkeiten mit benachbarten Regionen betrachtet werden.
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

Begutachtung des Hochschulsystems des Landes Bremen

Vorsitz: Frau Professorin Regina T. Riphahn, PhD
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Ursula Bittins, Frau Dr. Sonja Lück, Frau Dr. Meike Rodekamp

Ziel der Begutachtung ist es, das Land Bremen in der Weiterentwicklung der Wissenschafts- und Hochschulstruktur bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus empfehlend zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe wird hierzu die Hochschulen des Landes begutachten. Neben Fragen mit Bezug zu Lehre und Studium wird dabei die Analyse der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Forschung im Fokus stehen. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Meereswissenschaften liegen. Auch die Aspekte des Wissenstransfers und der Kooperationsfähigkeit – u.a. mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes - sollen betrachtet werden.
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

Begutachtung des Hochschulsystems des Saarlandes

Vorsitz: Herr Professor Dr. Hans-Christian Pape
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Ursula Bittins, Frau Dr. Kerstin Helfrich, Herr Dr. Arne Schöler

Ziel der Begutachtung ist es, dem Saarland Entwicklungsperspektiven für seine Hochschulen bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus zu empfehlen. Die Analyse soll insbesondere die Strukturen und Schwerpunktsetzungen der Universität des Saarlandes (UdS) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) umfassen einschließlich deren Kooperations- und Synergiepotenziale in Lehre, Forschung, Verwaltung und Serviceeinrichtungen. Dabei soll auch das Verhältnis zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und zur Wirtschaft des Landes ebenso wie die Vernetzungs- und Abstimmungsmöglichkeiten mit benachbarten Standorten in der so genannten Großregion (Luxemburg, Lothringen, Rheinland-Pfalz, Wallonien) mit einbezogen werden.
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Januar 2014)   

Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen

Vorsitz: Herr Professor Dr. Steffen Mau
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Ursula Bittins, Frau Dr. Sibylle Bolik

Das Land Sachsen beabsichtigt, die Berufsakademie im Kontext der Hochschulentwicklungsplanung als Einrichtung für duale Studienangebote weiterzuentwickeln. Untersucht werden soll, ob ihre Studienstruktur mit den finanziellen, personellen und räumlichen Rahmenbedingungen sowie ihre Organisationsstruktur stimmig sind, um künftig hinreichend akademisch gebildete Fach- und Führungskräfte in gesellschaftlich relevanten Bereichen und nah am Bedarf der sächsischen Wirtschaft auszubilden. Erforderliche Leistungen in Weiterbildung und Technologietransfer und der Stellenwert der Forschung an der BA Sachsen sollen ebenfalls bestimmt werden.
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Ende 2013/Anfang 2014)

Akkreditierungsausschuss
Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anne Friedrichs
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Dietmar Goll

Aufgabe des Akkreditierungsausschusses ist die Vorbereitung von Stellungnahmen zur Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen.


Aktuell sind folgende Arbeitsgruppen eingerichtet:

IB-Hochschule Berlin
Vorsitz: Herr Professor Dr. Erich Hölter
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Marc Halder (Zivojinovic)
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

Hochschule für angewandte Wissenschaften Bamberg -
Private Hochschule für Gesundheit
Vorsitz: Frau Professorin Dr. Alexa Köhler-Offierski
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Verena Witte
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

European School of Management (ESMT), Berlin
Vorsitz: Herr Professor Dr. Bernhard Schink
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Bernhard Miller
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

FTH - Freie Theologische Hochschule Gießen (Reakkreditierung)
Vorsitz: Herr Professor Dr. Wilfried Hinsch
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Uwe Ziegler
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

CVJM-Hochschule, Kassel (Reakkreditierung)
Vorsitz: Herr Professor Dr. Klaus Niederdrenk
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Marc Halder
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft Hamm
Vorsitz: Frau Professorin Dr. Beate Finis Siegler
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Marc Halder
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

Fachhochschule für Diakonie (FHdD), Bielefeld
Vorsitz: Herr Professor Dr. Henning Werner
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Prof. Dr. Wulf Kellerwessel
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Juli 2013)

Hochschule für Angewandte Sprachen/Fachhochschule des SDI, München
Vorsitz: Herr Professor Dr. Erich Hölter
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Gunda Windmüller
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Oktober 2013)

Fachhochschule für Sport & Management Potsdam (FHSMP) der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg
Vorsitz: Herr Professor Dr. Winfried Kluth
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Verena Witte
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Oktober 2013)

EBZ Business School, Bochum
Vorsitz: Herr Professor Dr. Henning Werner
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Uwe Ziegler
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Oktober 2013)

ISS International Business School of Service Management - Hochschule für Management und Unternehmensentwicklung, Hamburg
Vorsitz: Herr Professor Dr. Ralf Haderlein
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Sibylle Bolik
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Oktober 2013)

BEST-Sabel-Hochschule Berlin
Vorsitz: Herr Dr. Werner Jubelius
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Alice Dechêne
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Oktober 2013)

Hamburg School of Business Administration (HSBA) (Reakkreditierung)
Vorsitz: Herr Prof. Dr. Klaus Niederdrenk
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Bernhard Miller
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Januar 2014)

Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW), Köln
Vorsitz: Herr Prof. Dr. Peter Buttner
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Gunda Windmüller
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Januar 2014)

Evangelische Hochschule TABOR, Marburg (Reakkreditierung)
Vorsitz: Frau Prof. Dr. Irene Dingel
Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Verena Witte
(Vorlage im Wissenschaftsrat voraussichtlich Januar 2014)


Im Nachgang zu der im Januar 2009 verabschiedeten Stellungnahme zur Zukunft der institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen in Deutschland durch den Wissenschaftsrat und zu den im Juli 2009 verabschiedeten Empfehlungen zur Vergabe des Promotionsrechts an nichtstaatliche Hochschulen sowie dem im Mai 2010 verabschiedeten Positionspapier zur Ausgestaltung des Prüfbereichs "Finanzierungen" hat der Wissenschaftsrat  einen "Neuen" Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung sowie einen Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung verabschiedet. Im Mai 2012 folgten seine Empfehlungen zur Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung sowie das Papier Private und kirchliche Hochschulen aus Sicht der Institutionellen Akkreditierung.

Im Zusammenhang mit übergreifenden Fragen der Institutionellen Akkreditierung wird sich der Akkreditierungsausschuss mit der Erstellung von systematischen Darstellungen zu verschiedenen Themen genereller Natur, etwa der internen Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur nichtstaatlicher Hochschulen, den besonderen Anforderungen an Hochschulen mit einem überwiegenden Anteil an Fern- und Weiterbildungsstudiengängen sowie den Aspekten der Internationalisierung von Akkreditierungsverfahren befassen.

Antragsteller werden gebeten, rechtzeitig vor Antragstellung mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, damit die Erstellung des Selbstberichts erklärt werden kann.

Kontakt: +49 (0)221 3776-202/-288

 

 

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