Medizin

Die Entwicklung der Universitätsmedizin in den Bundesländern genau zu verfolgen, gehört zu den traditionellen Aufgaben des Wissenschaftsrats. Mit seiner Bestandsaufnahme und Analyse der Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Deutschland bietet er den Bundesländern, aber auch den jeweils untersuchten Einrichtungen selbst wichtige Orientierungspunkte dafür, wie sie sich im Spannungsfeld von Forschung, Lehre und Krankenversorgung effizienter ausrichten können. Wissenschaftliche Ausrichtung, Struktur, bauliche Voraussetzungen, Aufbau und Struktur der Lehre sowie Ressourcen der Universitätsmedizin sind konkreter Gegenstand der Beratung.

Ende der 1990er Jahre wurde damit begonnen, die Universitätsklinika rechtlich zu verselbstständigen und ihre Betriebsführung an privatwirtschaftlichen Unternehmen zu orientieren. Der Wissenschaftsrat beobachtet seitdem, wie sich die neuen Organisationsstrukturen und Regelungen auf die Entwicklung der universitären Angelegenheiten, insbesondere auf Forschung und Lehre, auswirken. So hat er beispielsweise wiederholt zu den Kooperationsmodellen zwischen Universitäten, ihren Medizinischen Fakultäten und den mit ihnen verbundenen Universitätsklinika Stellung genommen, aber auch die bestehenden Kooperationen der Universitätsmedizin mit Unternehmen der Privatwirtschaft untersucht und entsprechende Grundsätze für solche Partnerschaften festgelegt. Die Freiräume für Forschung und Lehre gegenüber den Ansprüchen der Krankenversorgung zu sichern, steht auch hierbei im Mittelpunkt. 

Das vorliegende Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrates gilt bis Juli 2012.
Der Wissenschaftsrat hat es am 27. Januar 2012 verabschiedet.

Ansprechpartner:
Dr. André Lottmann
lottmann(at)wissenschaftsrat.de
Telefon +49 (0)221 3776-239

Ausschuss Medizin | 
Vorsitz: Herr Professor Dr. Hans-Jochen Heinze
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. André Lottmann

Die Universitätsmedizin hat als Teil des Wissenschafts- und des Gesundheitssystems eine herausragende Bedeutung. Sie muss auf allen medizinischen Fachgebieten in enger Verflechtung von Forschung und Entwicklung, ärztlicher Aus- und Weiterbildung, maximaler Krankenversorgung und diagnostischem und therapeutischem Wissenstransfer höchste, auch international wettbewerbsfähige Leistungen erbringen. Mit ihren von hoher Eigendynamik geprägten komplexen Strukturen steht sie dabei vor der beständigen Herausforderung, wissenschaftliche Leistungen mit den ökonomischen Bedingungen eines wettbewerblich agierenden Krankenhausmarktes zu vereinbaren. Die Sicherung und Fortentwicklung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Universitätsmedizin ist auch vor dem Hintergrund der bundesweit geltenden Approbationsordnung für Ärzte von gesamtstaatlichem Interesse. Um die notwendigen Reformen den Herausforderungen anzupassen, berät der Medizinausschuss als einziger querschnittsbezogener Ausschuss des Wissenschaftsrates Bund und Länder in allen Fragen des Ausbaus, der Forschung und Lehre, der Krankenversorgung sowie bei juristischen und strukturellen Problemen der Universitätsmedizin.

Hochschulische Qualifikationen für das Gesundheitswesen |
Erweiterter Ausschuss Medizin
Vorsitz: Herr Professor Dr. Hans-Jochen Heinze
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. André Lottmann

Das Gesundheitswesen in Deutschland unterliegt gegenwärtig entscheidenden Veränderungen. Allen voran führt die demografische Entwicklung mit einer zu­nehmend älteren Bevölkerung sowohl zu neuen Anforderungen an die gesundheitliche Versorgung als auch zu einem Wandel des personellen Leistungspotenzials im Gesundheitswesen. Das deutsche Hochschulsystem stellen diese aktuellen und absehbaren Entwicklungen vor mindestens zwei große Herausforderungen.

Die erste große Herausforderung ist im Wesentlichen mit der Frage verbunden, welche Qualifikationen für die zukünftige gesundheitliche Versorgung in den relevanten Studiengängen vermittelt werden müssen. Dies betrifft alle akademischen Gesundheitsberufe, das heißt sowohl die ärztliche Ausbildung der Hochschulmedizin als auch die Qualifizierungswege für die nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufe, für die in einem zunehmenden Maß die Hochschulen die Verantwortung übernehmen (unter anderem Pflege, Therapie, Medizintechnik, Assistenzberufe). Hier gilt es Mittel und Wege aufzuzeigen, die für die unterschiedlichen Tätigkeiten in der Krankenversorgung und Gesundheitsförderung in ihrer Gesamtheit förderlich sind und zugleich aktuellen Entwicklungen des Hochschulsystems selbst (Bologna-Prozess zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums, Differenzierung der Hochschultypen, Reformen der relevanten Berufsordnungen etc.) Rechnung tragen.

Insofern Fragen zur Weiterentwicklung der Qualifikationen und Qualifizierungswege für das Gesundheitswesen thematisiert werden, müssen auch die Wechselwirkungen mit der Forschung reflektiert werden. Welche wissenschaftlichen Ergebnisse müssen, sollten und können Hochschulmedizin und Gesundheitswissenschaften in Zukunft zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung erbringen? Wie kann eine ausreichend forschungsbasierte Lehre und Ausbildung in der Medizin und den medizinrelevanten Bereichen gewährleistet werden?

Die zweite große Herausforderung betrifft die Bestimmung der quantitativen Faktoren dieser hochschulischen Qualifikationen. Es ist zu fragen, wie groß einerseits der Bedarf an den jeweiligen Gruppen der Gesundheitsberufe auf längere Sicht sein wird und welche Kapazitäten andererseits zur Deckung dieses Bedarfs von den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden müssen. In diesem Kontext muss es auch Ziel sein, die immer wiederkehrende Debatte um einen Mangel an Medizinerinnen und Medizinern in Deutschland auf eine möglichst genaue empirische Grundlage zu stellen und dabei bereits prospektiv etwaige Neuorganisationen von Qualifikationen für das deutsche Gesundheitswesen zu berücksichtigen.

Der Wissenschaftsrat setzt vor diesem Hintergrund eine Arbeitsgruppe ein, um Wege zur förderlichen Weiterentwicklung der hochschulischen Qualifikationen und Qualifikationswege für das deutsche Gesundheitswesen zu eruieren und diese den beteiligten Akteuren aufzuzeigen. Die Stellungnahme soll dem Wissenschaftsrat in der ersten Jahreshälfte 2012 vorgelegt werden.

Evaluation der humanmedizinischen Modellstudiengänge | Arbeitsgruppe
Vorsitz: Herr Professor Dr. Hans-Jochen Heinze
Betreuung in der Geschäftsstelle: N.N.

Seit der Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte von 2002 kann das Studium der Humanmedizin in Modellstudiengängen erfolgen, die im Vergleich zum Regelstudiengang insbesondere auf den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) verzichten. Zeitlich befristete Modellstudiengänge sind bisher an sieben Standorten (Aachen, Berlin, Bochum, Hannover, Köln, Mannheim, Witten-Herdecke) eingerichtet. An weiteren Standorten werden Modellstudiengänge vorbereitet (Hamburg und Oldenburg).

In der zu erarbeitenden Stellungnahme sollen die sieben bestehenden Modellstudiengänge systematisch evaluiert werden. Es ist zu klären, welche Reformelemente erfolgreich erprobt werden konnten und welche Schlussfolgerungen hieraus für die Weiterentwicklung der humanmedizinischen Regelausbildung zu ziehen sind. Dabei gilt es auch zu erörtern, ob eine veränderte Studienstruktur zu Verbesserungen führen kann. In diesem Zusammenhang wird auch die politische Kompetenzaufteilung bei der staatlichen Reglementierung von Ausbildung, Weiterbildung und Ausübung von Gesundheitsberufen reflektiert. Außerdem ist im Anschluss an die Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen zu klären, welchen Beitrag die Modellstudiengänge bei der Umsetzung eines allgemeinen Reformbedarfs in Hinsicht auf die Qualifizierung von Gesundheitsberufen leisten können.

Die Beratung der Stellungnahme im Wissenschaftsrat ist für Juli 2013 vorgesehen.

Wissenschaftspolitische Dimensionen medizinisch-technischer Innovationen am Beispiel der Neuromodulation | Arbeitsgruppe
Vorsitz: Herr Professor Dr. Hans-Jochen Heinze
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Martin Völker

Medizinisch-technische Innovationen leisten wesentliche Beiträge zur Verbesserung der Krankenversorgung und zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Um ihren Erfolg zu sichern, müssen sie von der Einführung bis zur langfristigen Etablierung wissenschaftlich begleitet werden. Darüber hinaus werfen medizinisch-technische Innovationen häufig auch ethisch, rechtlich und gesellschaftlich relevante Fragen auf. Exemplarisch verdeutlichen lässt sich dies an den modernen Neurowissenschaften, die bisher ungekannte Möglichkeiten eröffnen, die Funktionsweise des Gehirns zu verstehen, höhere Hirnfunktionen gezielt zu beeinflussen und innovative Verfahren zur Diagnose und Therapie schwerer Erkrankungen zu entwickeln. Aus diesen neuen Erkenntnissen und Handlungsoptionen ergeben sich zahlreiche ethische und rechtliche Fragen von hoher praktischer Relevanz. Außerdem führen neue wissenschaftliche und klinische Möglichkeiten zu neuen Herausforderungen im Hinblick auf Methodenentwicklung, Qualitätssicherung und Forschungsförderung.

In wissenschaftspolitischer Hinsicht stellt sich daher die Frage, ob die vorhandenen Institutionen und Strukturen des Wissenschafts- und Gesundheitssystems eine angemessene Behandlung der mit medizinisch-technischen Innovationen verbundenen methodologischen, ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen gewährleisten und ob das in Sonderheit durch die Universitäten getragene Ausbildungsangebot in angemessener Form auf diese Herausforderungen zu reagieren in der Lage ist. Ein weiterer Gesichtspunkt betrifft die wissenschaftliche Basis von Entscheidungen über die Einführung medizinischer Innovationen ins Gesundheitssystem. Hier wäre z.B. zu untersuchen, ob eine – auch im internationalen Vergleich – angemessene Fundierung durch Erkenntnisse der Gesundheitsökonomie und der evidenzbasierten Medizin gegeben ist und wie ggf. erforderliche Verbesserungen herbeigeführt werden könnten.

Vor diesem Hintergrund setzt der Wissenschaftsrat eine Arbeitsgruppe ein, die am Beispiel der Tiefen Hirnstimulation die wissenschaftspolitischen Handlungs- und Entscheidungsanforderungen in der Folge medizinisch-technischer Innovationen untersuchen wird. Die Arbeitsgruppe wird eine Empfehlung erarbeiten, deren Beratung im Wissenschaftsrat für November 2012 vorgesehen ist.