Der Wissenschaftsrat befasst sich mit der Organisation des Hochschulwesens in Deutschland und erarbeitet regelmäßig Empfehlungen zu dessen systematischer Weiterentwicklung. Dabei werden vor allem Universitäten und Fachhochschulen in den Blick genommen, aber auch neue Hochschulformen und die an das Hochschulsystem angrenzenden Bereiche der tertiären Bildung wie Berufsakademien berücksichtigt. Die wissenschaftspolitischen Empfehlungen des Wissenschaftsrates basieren auf einer umfassenden Analyse und Bewertung gesamtgesellschaftlicher Rahmenbedingungen, der Differenzierung des Hochschulsystems sowie sozioökonomischer und demographischer Entwicklungen. Sie beziehen eine international vergleichende Perspektive systematisch mit ein.
In den vergangenen Jahren hat sich der Wissenschaftsrat aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit Fragen der Personalstruktur an Hochschulen befasst. Im Zentrum standen dabei mit der Ausgestaltung von Berufungsverfahren, der Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der Einführung der Juniorprofessur vor allem die Qualifizierungswege und Beschäftigungsperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mit der Empfehlung, Professuren mit einem Tätigkeitsschwerpunkt in der Lehre zu etablieren, hat sich der Wissenschaftsrat für eine weitere Differenzierung der Personalstruktur ausgesprochen, die im Zeichen einer grundsätzlichen Aufwertung und Qualitätsverbesserung der akademischen Lehre und der Schaffung einer neuen Lehrkultur stehen soll.
Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses steht im Zentrum des Positionspapiers "Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion". Angesichts der Qualitätsdebatten des Jahres 2011 erinnert der Wissenschaftsrat darin an die institutionelle Verantwortung der Universität für die Promotion und unterbreitet Vorschläge, wie diese künfig besser wahrgenommen werden soll. Fachspezifische Besonderheiten sind dabei zu berücksichtigen, die Verantwortung der einzelnen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie der Doktorandinnen und Doktoranden selbst bleibt zentral. Für Doktorandinnen und Doktoranden soll es einen einheitlichen Status geben. Sie sollen zusätzlich zu den Betreuerinnen und Betreuern durch ein fachnahes Promotionskomitee begleitet werden. Zudem regt der Wissenschaftsrat an, Betreuungsaufwand und Betreuungskapazitäten in ein angemessenes Verhältnis zu bringen, flächendeckend Betreuungsvereinbarungen einzuführen und externe Doktorandinnen und Doktoranden besser in Arbeitsgruppen und Forschungskontexte zu integrieren.
In seinen „Empfehlungen zur Rolle der Fachhochschulen im Hochschulsystem“ plädiert der Wissenschaftsrat dafür, verstärkt auf die Potenziale dieses Hochschultyps zu setzen und ihn zeitgemäß weiterzuentwickeln. Zum Ausbau der Beziehungen zu den Universitäten wird die Einrichtung von Kooperationsplattformen vorgeschlagen als eine institutionelle Basis für die Zusammenarbeit in Lehre, Forschung und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Mit seinen „Empfehlungen zur Differenzierung der Hochschulen“ regt der Wissenschaftsrat an, weitere Alternativen zu den vorhandenen Hochschultypen Universität und Fachhochschule zu schaffen und die Ausrichtungen der vorhandenen Hochschulen hinsichtlich ihrer Schwerpunkte zu diversifizieren. Da sich mit den gewachsenen Studierendenzahlen zugleich das Aufgabenspektrum der Hochschulen verbreitert hat, plädiert der Wissenschaftsrat dafür, nicht unterschiedslos alle Universitäten und Fachhochschulen mit allen gesellschaftlichen Erwartungen zu befassen, sondern auf dem Weg einer funktionalen Differenzierung die Leistungsfähigkeit des Hochschulsystems insgesamt zu steigern. Entsprechende Schwerpunktsetzungen sind im Bereich der weiterbildenden Studiengänge und der dualen Studienangebote denkbar, als neue Organisationsformen – gegebenenfalls auch innerhalb bestehender Hochschulen – schlägt der Wissenschaftsrat die Einrichtung einiger Colleges und Professional Schools vor.
Das vorliegende Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrates gilt bis Juli 2012.
Der Wissenschaftsrat hat es am 27. Januar 2012 verabschiedet.
Ansprechpartnerin:
Dr. Sabine Behrenbeck
behrenbeck(at)wissenschaftsrat.de
Telefon +49 (0)221 3776-234
Ausschuss Tertiäre Bildung | Ausschuss
Vorsitz: Herr Professor Dr. Wolfgang Marquardt
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Thorsten Wilhelmy
Der Ausschuss Tertiäre Bildung (vormals Ausschuss Lehre) hat folgende Aufgaben: Er ist zuständig für die Erarbeitung kurzfristiger Positionspapiere zu aktuellen Situationen im Bereich Hochschul-
bildung und -entwicklung, die dem Wissenschaftsrat zur Verabschiedung vorgelegt werden;
er erarbeitet wissenschaftspolitische Stellungnahmen zu den Bewertungsberichten von Arbeits-
gruppen, welche Förderprogramme für den wissenschaftlichen Nachwuchs evaluieren (z.B. Graduiertenkollegs der DFG); er widmet sich bestimmten dauerhaft relevanten Themen, zu denen sich der Wissenschaftsrat regelmäßig äußert, und greift sie entweder selbst auf oder empfiehlt dem Wissenschaftsrat, sie in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen (z.B. Karrierewege, Nachwuchsförderung, Personalstruktur an Hochschulen, Studienstruktur, Qualitätsentwicklung);
er schlägt dem Wissenschaftsrat nach Sondierung des Empfehlungspotentials neue Themen für das Arbeitsprogramm vor. Sein Pendant ist der Ausschuss Forschung, mit dem er ggf. eng kooperiert. Der Vorsitzende des Wissenschaftsrats hat qua Amt den Vorsitz inne.
Qualitätssicherung im Hochschulsystem | Arbeitsgruppe
Vorsitz: Herr Professor Dr. Dr. h.c. Christian Mair
Betreuung in der Geschäftsstelle: Herr Dr. Olaf Bartz und Herr Dr. Stefan Lange
Gemeinsam mit dem Referat Hochschulinvestitionen und Akkreditierung wird die Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung im Hochschulsystem“ betreut.