In seinen Empfehlungen zur Chancengleichheit fordert der Wissenschaftsrat, daß alle Optionen in Wissenschaft und Forschung für beide Geschlechter gleichermaßen und uneingeschränkt offenstehen. Eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen soll nicht nur ein Grundrecht einlösen, sondern wird zugleich das Kreativitätspotential der Wissenschaft bereichern, die wissenschaftlichen Perspektiven erweitern und die Kompetenz erhöhen, die die Gesellschaft zur Lösung vielfältiger Probleme in Gegenwart und Zukunft benötigt.
In Führungspositionen der Wissenschaft sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. So beträgt ihr Anteil bei C4-Professuren nur rd. 4,5 %. Trotz kontinuierlich steigender Studentinnenzahlen nimmt die Beteiligung von Frauen in nahezu allen Fächern von einer Qualifizierungsstufe zur nächsten deutlich ab. Es ist deshalb dringend erforderlich, bestehende Hindernisse für Frauen in den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu beseitigen. Ziel muß es sein, sich selbsttragende Prozesse einer wachsenden Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen aufzubauen.
Wissenschaft und Forschung müssen für Frauen und Männer mit der Wahrnehmung von Familienpflichten vereinbar sein. Deshalb sollten Maßnahmen zur spezifischen Frauenförderung so angelegt sein, daß sie Frauen nicht auf die Familienrolle festlegen, sondern auch Männern neue Möglichkeiten für die Übernahme von Familienpflichten eröffnen. Der Wissenschaftsrat warnt davor, Frauen auf spezielle Sonderprogramme, Förderinstrumente oder Qualifikationselemente und damit auf Sonderwege abzulenken. Vielmehr hat die nachhaltige Integration in das bestehende Wissenschaftssystem oberste Priorität.
Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates orientieren sich an den Studien- und Qualifizierungsphasen. Sie differenzieren zwischen kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen und strukturellen Veränderungsvorschlägen mit längerfristigem, grundsätzlichem Charakter. Im Rahmen eines umfassenden Prozesses der Bewußtseinsveränderung ist es erforderlich, für den Bereich von Wissenschaft und Forschung immer wieder Zwischenziele durch Frauenförderpläne als Teil der Entwicklungsplanung von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu bestimmen. Solche Zielvereinbarungen sollten von den Promotions- und Habilitationsintensitäten als zentralen Indikatoren für die ungenügende Beteiligung von Frauen an den wissenschaftlichen Qualifizierungsprozessen ausgehen. Für die Besetzung von Stellen bis hin zur Professur sollte die Orientierung mindestens am Anteil der Frauen an den für eine wissenschaftliche Karriere qualifizierenden Promotionen erfolgen. Die kommenden Jahre eines überdurchschnittlichen Ersatzbedarfs für die Wiederbesetzung von Professorenstellen bieten eine große Chance, den Frauenanteil bei den Hochschullehrern deutlich zu erhöhen.
Hinweis: Die Empfehlungen zur Chancengleichheit von Frauen in Wissenschaft und Forschung (Drs. 3534/98, 133 Seiten) sind im Netz als pdf-Datei veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates schriftlich oder per
eMail angefordert werden.