Aufgaben/Organisation

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  Aufgaben
  Organisation, Struktur und Arbeitsweise
  Gründung und Geschichte
  Arbeitsbereiche und Arbeitsergebnisse
 
  Verwaltungsabkommen des Wissenschaftsrates
  Geschäftsordnung des Wissenschaftsrates
  Organigramm des Wissenschaftsrates
 


     

Aufgaben

Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder. Er hat die Aufgabe, Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs zu erarbeiten sowie zur Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland im nationalen und europäischen Wissenschaftssystem beizutragen. Seine Empfehlungen sollen mit Überlegungen zu den quantitativen und finanziellen Auswirkungen und ihrer Verwirklichung verbunden sein; sie sollen den Erfordernissen des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens entsprechen. Der Wissenschaftsrat gibt Empfehlungen und Stellungnahmen im Wesentlichen zu zwei Aufgabenfeldern der Wissenschaftspolitik ab, nämlich zu

  • den wissenschaftlichen Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen), insbesondere zu ihrer Struktur und Leistungsfähigkeit, Entwicklung und Finanzierung,


  • übergreifenden Fragen des Wissenschaftssystems, zu ausgewählten Strukturaspekten von Forschung und Lehre sowie zur Planung, Bewertung und Steuerung einzelner Bereiche und Fachgebiete.

 


     

Organisation, Struktur und Arbeitsweise

Der Wissenschaftsrat ermöglicht zu diesen Fragen einen kontinuierlichen Dialog zwischen Wissenschaft und Politik, denn in ihm wirken Wissenschaftler und Repräsentanten des öffentlichen Lebens gleichberechtigt mit den Vertretern von Bund und Ländern zusammen. Er ist eine Einrichtung der Politikberatung und ein Instrument des kooperativen Föderalismus zur Förderung der Wissenschaft in Deutschland. Der Wissenschaftsrat übernimmt damit eine doppelte Vermittlungsfunktion, nämlich zwischen Wissenschaft und Politik sowie - entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik - zwischen Bund und Ländern.

Träger des Wissenschaftsrates sind gemeinsam die Regierungen des Bundes und der sechzehn Länder. Er besteht aus zwei Kommissionen, der Wissenschaftlichen Kommission und der Verwaltungskommission, die in der Vollversammlung zusammentreten und dort Beschlüsse - insbesondere zur Verabschiedung von Empfehlungen und Stellungnahmen - fassen.

Die Wissenschaftliche Kommission hat 32 Mitglieder. Sie werden vom Bundespräsidenten berufen, und zwar 24 Wissenschaftler auf gemeinsamen Vorschlag der Deutschen Forschungs-
gemeinschaft (DFG), der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK,) der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) sowie acht Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens auf gemeinsamen Vorschlag der Bundesregierung und der Landesregierungen.

Die Verwaltungskommission besteht aus 22 Mitgliedern, wobei die Vertreter der sechzehn Länder jeweils eine Stimme und die sechs Vertreter des Bundes sechzehn Stimmen führen. Die Vollversammlung hat somit 54 Mitglieder, die zusammen 64 Stimmen führen. Die Beschlüsse des Wissenschaftsrates werden in der Vollversammlung gefasst und müssen von einer Zweidrittelmehrheit getragen werden; dies fördert die Suche nach konsensfähigen Lösungen.

Organigramm des Wissenschaftsrates

Die in den Wissenschaftsrat berufenen Wissenschaftler sollen weder Interessenvertreter eines Faches noch einer bestimmten Institution oder Organisation sein. Es wird von ihnen erwartet, dass sie wissenschaftliche Exzellenz mit wissenschaftspolitischer Kompetenz und Erfahrung verbinden.

Die Vollversammlung beschließt jährlich das Arbeitsprogramm. Zur Bearbeitung der einzelnen Vorhaben werden Ausschüsse und Arbeitsgruppen eingesetzt, denen Mitglieder der beiden Kommissionen angehören. In den - in der Regel durch externe Sachverständige aus dem In- und Ausland ergänzten - Ausschüssen und Arbeitsgruppen werden die Vorlagen erarbeitet, die dann nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung ind der Wissenschaftlichen Kommission und in der Verwaltungskommission in der Vollversammlung des Wissenschaftsrates verabschiedet werden.

An der Spitze des Wissenschaftsrates steht der/die Vorsitzende; er/sie wird jeweils für ein Jahr gewählt und kann, solange er/sie Mitglied des Wissenschaftsrates ist, auch wieder gewählt werden. Der/die Vorsitzende vertritt den Wissenschaftsrat nach außen. Kommissionen und Vollversammlung treten in der Regel viermal jährlich zusammen. Die Empfehlungen und Stellungnahmen des Wissenschaftsrates werden veröffentlicht und können über die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates bezogen werden. Empfehlungen und Stellungnahmen neueren Datums sind auch auf dieser Homepage als Volltext veröffentlicht und können abgerufen werden.

Die Vollversammlung, die beiden Kommissionen sowie Ausschüsse und Arbeitsgruppen werden von der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates mit rund 70 Mitarbeitern unterstützt. Sie wird vom Generalsekretär des Wissenschaftsrates geleitet. Sitz des Wissenschaftsrates ist Berlin. Die Geschäftsstelle befindet sich in Köln:


  Brohler Straße 11
D-50968 Köln
Tel.: +49 (0)221 3776-0
Fax: +49 (0)221 38 84 40

  E-Mail: post@wissenschaftsrat.de
Internet: www.wissenschaftsrat.de

 


 

Gründung und Geschichte

Der Wissenschaftsrat wurde am 5. September 1957 von Bund und Ländern gegründet; er ist das älteste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Europa. Mit den Worten des ersten Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, anlässlich der Unterzeichnung des "Verwaltungsabkommens über die Errichtung eines Wissenschaftsrates" wurde damit zum ersten Mal auf deutschem Raum eine Einrichtung geschaffen, die einen Gesamtüberblick über die wissenschaftliche Arbeit in der Bundesrepublik geben und den Regierungen von Bund und Ländern Vorschläge für die Förderung der Wissenschaft unterbreiten soll. Für die Gründung eines Wissenschaftsrates hatten sich seit Mitte der 50er Jahre führende Wissenschaftler und Politiker eingesetzt, so der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Gerhard Hess, und Bundespräsident Theodor Heuss, der Wissenschaftler und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in den Wissenschaftsrat berief und die konstituierende Sitzung am 6. Februar 1958 leitete.

Rückblickend können seit Ende der 50er Jahre mindestens drei Phasen der wissenschaftspolitischen Entwicklung unterschieden werden, die der Wissenschaftsrat wesentlich mitgeprägt hat:

  • In den 60er und 70er Jahren stand zunächst der Ausbau des Wissenschafts-, insbesondere des Hochschulsystems im Vordergrund.


  • Daran schloss sich eine Phase unter dem Vorzeichen von wissenschafts- und hochschulpolitischen Reformen - bei einer Verminderung des Mittelzuflusses - an.


  • In der Phase der deutschen Einigung legte der Wissenschaftsrat die Basis für den Aufbau einer leistungsfähigen Wissenschaftslandschaft in den neuen Ländern. Er begutachtete die Mehrzahl der außeruniversitären Einrichtungen der DDR und erarbeitete umfangreiche Empfehlungen zur künftigen Struktur der Hochschullandschaft in den neuen Ländern.

Mit Beginn des 21. Jahrhunderts ist die Bedeutung von Forschung, Technologie und wissenschaftlicher Ausbildung auch aus volkswirtschaftlicher, industrie- und beschäftigungspolitischer Sicht unbestritten. Insgesamt hat sich in den letzten vier Jahrzehnten die Anzahl der Studierenden an deutschen Hochschulen verachtfacht, komplementär dazu wuchs die Zahl der Professuren. Zusätzlich entwickelte sich ein differenzierter Sektor mit zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zugleich sieht sich aber die Wissenschaft mit einer Reihe von Forderungen konfrontiert:

  • Steigerung der Effizienz von Forschung und Lehre (bei stagnierenden Mitteln), nicht zuletzt durch nachhaltige Reform der institutionellen Strukturen;

  • Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund einer Globalisierung der Wissenserzeugung und des Wissenstransfers;

  • Optimierung der Innovationsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch Verbesserung des Zusammenwirkens von öffentlich finanzierter Forschung und Wirtschaftsunternehmen und Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit.
 


 

Arbeitsbereiche und Arbeitsergebnisse



  Lehre, Studium und wissenschaftlicher Nachwuchs

Der Wissenschaftsrat hat eine Reihe von Empfehlungen zur Reform von Lehre und Studium verabschiedet. In seinen Empfehlungen zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse aus dem Jahr 2000 empfahl der Wissenschaftsrat die Einführung des berufsqualifizierenden Abschlusses Baccalaureus/Bachelor sowie daran anschließende Studienprogramme, die mit dem Magister/Master abschließen (Januar 2000). Ergänzend hierzu hat er im November 2002 Empfehlungen zur Reform der staatlichen Abschlüsse verabschiedet, die eine Integration der traditionellen Staatsexamensstudiengänge in das gestufte Studienmodell und deren Anschluss an den Bologna-Prozess ermöglichen sollen. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung in Deutschland empfahl der Wissenschaftsrat im November 2001 eine Ausbildungsreform, die eine Veränderung der Studiengangsstruktur und institutionellen Verortung ebenso wie eine bessere Abstimmung der einzelnen Ausbildungsphasen ermöglichen sollte.

Ebenfalls im Jahr 2002 hat der Wissenschaftsrat Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen veröffentlicht und darin Perspektiven für den künftigen quantitativen Ausbau und die qualitative Entwicklung dieser Hochschulen entworfen. Darüber hinaus hat er im November 2002 Empfehlungen zur Doktorandenausbildung und zu den Graduiertenkollegs der DFG verabschiedet. Empfohlen wird, diese Ausbildungsphase des akademischen Nachwuchses weiter zu entwickeln und stärker zu strukturieren. Dem Auf- und Ausbau von Promotionskollegs und Zentren für Graduiertenstudien kommt nach Auffassung des Wissenschaftsrates dabei eine wichtige Rolle zu.

Der Wissenschaftsrat hat sich im Januar 2004 ferner umfassend zur Reform des Hochschulzugangs in Deutschland geäußert. Er empfiehlt, das Abitur nachhaltig zu stärken, Beratung und Orientierung von Schülern und Studienanfängern zu verbessern und das Auswahlrecht der Hochschulen zu erweitern.

Ferner hat er Empfehlungen zu einem wissenschaftsadäquaten Tarifrecht sowie zur Verbesserung der Möglichkeiten einer dauerhaften Beschäftigung qualifizierter Wissenschaftler in Wissenschaftseinrichtungen verabschiedet. Ersteres ist nach Auffassung des Wissenschaftsrates am Besten durch einen eigenständigen Wissenschaftstarif zu gewährleisten, letzteres verlangt nach seiner Ansicht eine Modifizierung kündigungsrechtlicher Bestimmungen für wissenschaftliche Mitarbeiter.

Im Mai 2005 hat der Wissenschaftsrat Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren verabschiedet: Die Verfahrensdauer soll verkürzt, die Verfahrenstransparenz verbessert und den Aspekten der Qualitätssicherung wie der Chancengleichheit verstärkt Rechnung getragen werden. Ferner hält es der Wissenschaftsrat für erforderlich, im Rahmen des ordentlichen Berufungsverfahrens die Zuständigkeiten neu zu verteilen, Berufungs- und Bleibeverhandlungen zu reformieren sowie die Betreuung der Bewerber internationalen Standards anzupassen. Er empfiehlt die Einführung eines außerordentlichen Berufungsverfahrens und äußert sich zu der Ausgestaltung des Berufungsverfahrens zum Juniorprofessor sowie zur Berufung eines Juniorprofessors zum Professor an der eigenen Hochschule.

Angesichts der alternden Bevölkerungsstruktur und der steigenden Nachfrage nach hoch qualifizierten Arbeitskräften hat der Wissenschaftsrat im Januar 2006 eine Empfehlung zum arbeitsmarkt- und demographiegerechten Ausbau des Hochschulsystems verabschiedet. Deutschland unterliegt einem dynamischen Strukturwandel, der Bedarf der Arbeitsmärkte an Hochschulabsolventen wächst. Ende des kommenden Jahrzehnts werden die geburtenstarken, insgesamt sehr gut qualifizierten Jahrgänge das Rentenzugangsalter erreichen und müssen ersetzt werden. Ein Mangel an hoch qualifizierten Nachwuchskräften hätte gravierende Konsequenzen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Der Wissenschaftsrat empfiehlt daher, die Studienplatzkapazitäten zügig auszubauen, die begonnene Studienreform über die Bereitstellung zusätzlicher Lehrkapazitäten zu unterstützen und den Anteil der Hochschulabsolventen auf mittlere Sicht deutlich zu steigern. Damit alle Studienbewerber aufgenommen werden können, muss die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen in den nächsten Jahren über zusätzliche staatliche Finanzmittel gesichert werden. Um diese Ziele zu erreichen, sind Kooperation und Abstimmung zwischen den Ländern und nicht zuletzt Absprachen mit dem Bund unerlässlich.

Mit Blick auf zwei der zentralen Herausforderungen der Hochschulpolitik der nächsten Jahre, der steigenden Nachfrage nach Studienplätzen sowie der Notwendigkeit, die Qualität der Lehre zu stärken, hat der Wissenschaftsrat im Januar 2007 Empfehlungen zu einer lehrorientierten Reform der Personalstruktur an Hochschulen verabschiedet. Die Empfehlungen plädieren für eine ausgewogene Differenzierung der Personalstruktur an Universitäten. Tätigkeiten mit Schwerpunkt Lehre sollen sehr attraktiv ausgestaltet werden, ebenso auch die entsprechenden Nachwuchsstellen. Außerdem fordern die Empfehlungen umfangreiche Investitionen in Angebote zur Vermittlung von Lehrkompetenzen. Konkret schlägt der Wissenschaftsrat vor, mittelfristig 20 % der Professuren als Professuren mit erhöhtem Lehrdeputat (maximal 12 SWS) auszugestalten. Diese sollen vorzugsweise über einen eigenständigen Qualifizierungsweg, die Juniorprofessur mit Schwerpunkt Lehre, besetzt werden. Allen Nachwuchskräften, insbesondere aber auch diesen Hochschullehrern mit Schwerpunkt Lehre, soll ein umfangreiches Angebot zum Erwerb von Lehrkompetenzen eröffnet werden.

In seinen im Juli 2007 verabschiedeten Empfehlungen zur Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern fordert der Wissenschaftsrat nachdrücklich, die an einigen Stellen bereits mit großem Erfolg eingesetzten Instrumente wie Anreizsysteme und Zielvereinbarungen zügig und konsequent auf alle Bereiche des Wissenschaftssystems auszudehnen. Sollten dennoch in absehbarer Zeit keine deut-lichen Steigerungen der Frauenanteile insbesondere in den Leitungspositionen der Wissenschaft erzielt werden, hält er die Anwendung institutionalisierter und auch finanzwirksamer Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen für erforderlich. Welche Modelle zur Festlegung von Zielzahlen bei der Sanktionierung angewendet werden sollen (zum Beispiel Kaskadenmodell, positive Diskriminierung, Zielvorgaben bei Berufungen nach Geschlecht), ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.


 


  Forschung

Im Arbeitsgebiet Forschung nimmt der Wissenschaftsrat Stellung zu inhaltlichen und strukturellen Fragen der universitären und außeruniversitären Forschung. Dazu zählen zum einen forschungsfeldbezogene und Institutionen übergreifende Evaluationen und Strukturempfehlungen. Bewertet wurden beispielsweise die Umweltforschung (1994) und die Energieforschung (1999). Im Januar 2006 hat der Wissenschaftsrat Empfehlungen zur Entwicklung und Förderung der Geisteswissenschaften in Deutschland vorgelegt, im Juli 2006 Empfehlungen zu den Regionalstudien (area studies) in den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im November 2006 wurde eine Stellungnahme zur Entwicklung der Agrarwissenschaften in Deutschland im Kontext benachbarter Fächer verabschiedet. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kommunikations- und Medienwissenschaften in Deutschland hat der Wissenschaftsrat im Mai 2007 vorgelegt. Solche unabhängigen Analysen werden in Deutschland von keiner anderen wissenschaftlichen Einrichtung geleistet.

Zum anderen nimmt der Wissenschaftsrat Stellung zu institutionellen Entwicklungen im Wissenschaftssystem, wie etwa im Rahmen der Systemevaluation der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF) (2001).

Die im Jahr 2004 verabschiedeten "Empfehlungen für die Errichtung einer Nationalen Akademie" sehen die Vertretung der Wissenschaft in Deutschland im Ausland sowie die wissenschaftlich unabhängige Bearbeitung gesellschaftlicher Zukunftsthemen als die zentralen Aufgaben an, die eine zu gründende Nationale Akademie übernehmen sollte. Im Januar 2006 hat der Wissenschaftsrat eine gemeinsam mit dem Referat "Studium, Lehre und Wissenschaftlicher Nachwuchs" vorbereitete Stellungnahme zur "Künftigen Rolle der Universitäten" verabschiedet.

Des Weiteren befasst der Wissenschaftsrat sich im Arbeitsbereich Forschung mit Grundsatzfragen des Wissenschaftssystems. Im Mai 2003 hat der Wissenschaftsrat die Einrichtung eines Forums für Forschungsförderung empfohlen, an dem die zentralen Institutionen im deutschen Wissenschaftsspektrum mitwirken sollen. Ziel ist es, das System der Forschungsförderung in Deutschland effizienter und beweglicher zu gestalten. Im Jahr 2004 hat der Wissenschaftsrat Empfehlungen zu Rankings im Wissenschaftssystem veröffentlicht und darin ein Verfahren vergleichender Qualitätsbewertung der Forschung empfohlen. Zur Erprobung dieses Verfahrens wurde eine Pilotstudie in den Fächern Chemie und Soziologie durchgeführt, die von einem Projektteam innerhalb des Referats Forschung betreut wurde. Auf Basis der Erfahrungen aus dieser Pilotstudie hat der Wissenschaftsrat im Mai 2008 Empfehlungen zum Forschungsrating verabschiedet, in denen er empfiehlt, das Verfahren anhand zweier weiterer Fächer schrittweise weiterzuentwickeln. Informationen zum Forschungsrating finden Sie in einem eigenen Bereich Forschungsrating auf unserer Homepage.

Im Mai 2007 hat der Wissenschaftsrat Empfehlungen zur Interaktion von Wissenschaft und Wirtschaft verabschiedet. Ziel der Empfehlungen ist es, Maßnahmen im Wissenschaftssystem zu etablieren, die eine strategische Wahrnehmung der wichtigen Aufgabe des Wissens- und Technologietransfers erlauben. Der Wissenschaftsrat sieht in einer Intensivierung der Kooperationen zwischen Hochschulen / Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere innerhalb langfristig angelegter strategischer Partnerschaften, große Chancen für beide Seiten.

Schließlich beschäftigt sich der Wissenschaftsrat mit unterschiedlichen Programmen der Forschungsförderung. In diesem Zusammenhang nimmt er regelmäßig Stellung zur Arbeit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) - zuletzt 2008 zur Denkschrift "Perspektiven der Forschung und ihrer Förderung XII (2007-2011)". Aktuell hat er sich im Januar 2009 in seiner "Stellungnahme zu den Programmen Sonderforschungsbereiche und Forschungszentren der Deutschen Forschungsgemeinschaft" unter anderem zu quantitativen und finanziellen Entwicklungen, zu den Einrichtungsverfahren sowie zu den Auswirkungen der Förderprogramme geäußert.

Darüber hinaus hat der Wissenschaftsrat Stellungnahmen zum Akademienprogramm (2004 und 2009) und Empfehlungen zur Finanzierung von Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung (2002) vorgelegt. Diese bilden die Basis für die im Mai 2006 verabschiedete Stellungnahme zu zwei Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung: Freie-Elektronen-Laser für weiche Röntgenstrahlung (BESSY FEL) und eisbrechendes Forschungsbohrschiff (AURORA BOREALIS) sowie die im Mai 2009 verabschiedete Stellungnahme zu einer umfangreichen Forschungsinfrastruktur für die Grundlagenforschung: Tiefseeforschungsschiff (Nachfolge Forschungsschiff ‚Sonne').


 


  Evaluation, Quantitative Analysen, Ressortfoschung

Nach Abschluss der Evaluation der Blauen Liste hat der Evaluationsausschuss, der Evaluationen von wissenschaftlichen Einrichtungen auf Bitte von Bund und Ländern durchführt, im Januar 2001 seine Arbeit aufgenommen und Grundzüge seines Verfahrens festgelegt.

Zuletzt veröffentlicht wurden im November 2009 die Stellungnahme zum Status und der zukünftigen Entwicklung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), Berlin" sowie die "Stellungnahme zum Status und der zukünftigen Entwicklung des Rates für Sozi-al- und Wirtschaftsdaten (RatSWD), Berlin".

Nach Verabschiedung seiner Stellungnahme zu "Rahmenbedingungen der Forschung an Einrichtungen der Ressortforschung" (2004) begutachtet der Wissenschaftsrat seit 2005 ressortübergreifend die Einrichtungen der Bundesressortforschung und hat seit Mai 2006 Einzelstellungnahmen zu 39 Ressortforschungseinrichtungen sowie erste übergreifende "Empfehlungen zur Rolle und künftigen Entwicklung der Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben" vorgelegt. Diese sprechen sich insbesondere für eine Stärkung der Forschung, ein verbessertes Qualitätsmanagement sowie eine deutlichere Wettbewerbsorientierung der Einrichtungen aus.

Darüber hinaus hat der Wissenschaftsrat im November 2009 eine übergreifende Stellungnahme zu den medizinischen Forschungseinrichtungen der Bundeswehr vorgelegt. Sie zeigt auf, wie die Leistungsfähigkeit dieser Einrichtungen über die Schaffung wissenschaftsförderlicher personal- und haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen und eine übergreifende Forschungsplanung zu verbessern und langfristig zu sichern ist.

Auf der Grundlage empirischer Untersuchungen macht der Wissenschaftsrat strukturelle Änderungen im Hochschul- und Wissenschaftssystem kenntlich und stützt hierauf Empfehlungen zur Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung. So veröffentlicht er regelmäßig Informationen zur Dauer des Studiums an Universitäten und Fachhochschulen (zuletzt 2005 für den Zeitraum 1999 bis 2003), um die Fachstudiendauer in einzelnen Studienfächern der Hochschulen vergleichen zu können. Außerdem wurde im April 2007 eine zweite Studie zur Verteilung der Prüfungsnoten an deutschen Hochschulen fertig gestellt. Augenfällig ist, dass die durchschnittlichen Noten nach Fächern, aber auch innerhalb eines Faches zwischen den Hochschulstandorten breit streuen. Hier gilt es, entsprechende Daten der amtlichen Statistik aufzubereiten, um Transparenz herzustellen und damit die empirische Grundlage für eine wissenschaftspolitische Diskussion zu schaffen. Die nach Hochschulen und Fächern gegliederten Daten gestatten es den Hochschulen und Statistischen Ämtern auch, Problemen in der Datenqualität nachzugehen und Defizite zu beheben. Ein neuer Bericht über die Prüfungsnoten im Jahr 2009 ist für 2010/11 geplant.


 


  Hochschulinvestitionen, institutionelle Akkreditierung

Mit der Föderalismusreform wurde die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau einschließlich Hochschulmedizin zum 31.12.2006 abgeschafft und der allgemeine Hochschulbau in die alleinige Zuständigkeit der Länder überführt. Bund und Länder haben gleichzeitig mit der Förderung überregional bedeutsamer Forschungsbauten einschließlich Großgeräten ein neues gemeinschaftlich finanziertes Instrument für Investitionen in den Hochschulsektor geschaffen (Art. 91 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG).

Aufgabe des Wissenschaftsrates ist es, Empfehlungen zur Förderung von solchen Vorhaben auszusprechen, die im Ausschuss für Forschungsbauten vorbereitet werden. Zusätzlich wird der Wissenschaftsrat auf Bitten der Länder in einem fakultativen Verfahren künftig zu bedeutenden Hochschulinvestitionen der Länder Stellung nehmen.

Für die Beschaffung und Nutzung von Höchstleistungsrechnern für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wurde ein Koordinierungsausschuss eingesetzt.

Darüber hinaus erarbeitet ein Ausschuss des Wissenschaftsrates Stellungnahmen zur institutionellen Akkreditierung privater Hochschulen. Diese Akkreditierung soll die Frage klären, ob eine Hochschuleinrichtung Bildungsangebote zur Verfügung stellen kann, die dem Hochschulbereich zuzuordnen sind. Das Verfahren dient damit der Sicherung der Qualität privater Hochschulen und soll Transparenz und Vergleichbarkeit der Bildungsangebote der privaten Hochschulen schaffen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden 50 Stellungnahmen zur Akkreditierung sowie zur Nicht-Akkreditierung privater Hochschuleinrichtungen verabschiedet.


 


  Medizin

Im Arbeitsbereich Universitätsmedizin berät der Wissenschaftsrat sowohl in inhaltlich-strukturellen und organisatorischen als auch in standort-, bau- und ressourcenbezogenen Fragen. So gibt er zur Weiterentwicklung der 36 Medizinischen Fakultäten und der mit ihnen verbundenen Hochschulklinika Empfehlungen ab. Sie beruhen auf der Begutachtung wesentlicher Leistungen in Forschung, Lehre, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und in der Krankenversorgung. In den Jahren 2002 und 2003 hat er beispielsweise Stellungnahmen zur weiteren Entwicklung der fünf hochschulmedizinischen Standorte in Baden-Württemberg erarbeitet. Im Juli 2004 hat der Wissenschaftsrat auch erstmals eine standortübergreifende Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin eines ganzen Bundeslandes (Baden-Württemberg) vorgelegt. Neben landesspezifischen Aspekten werden dort mit der "Trennungsrechnung" und der "leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM)" auch Themen behandelt, die bundesweit für die Universitätsmedizin von Bedeutung sind. Einen strukturellen Vergleich verschiedener Organisationsformen veröffentlichte der Wissenschaftsrat im Januar 2003 im Rahmen seiner Stellungnahme zur Fusion der Berliner Hochschulmedizin. Im Frühjahr 2005 wurden alle fünf Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika des Freistaates Bayern vom Wissenschaftsrat besucht. Im November 2005 hat der Wissenschaftsrat die Standortstellungnahme zur Medizin der Ludwig-Maximilians-Universität München verabschiedet und auch übergreifende Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit der Medizin der Technischen Universität München gegeben. Im Januar 2006 folgten die Stellungnahmen zur weiteren Entwicklung der Medizinischen Einrichtungen der Technischen Universität München und der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Die Empfehlungen für die hochschulmedizinischen Standorte Erlangen/Nürnberg und Regensburg wurden im Mai 2006 verabschiedet. Die Hochschulmedizin des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 2009 evaluiert (Stellungnahmen zu den Standorten Halle und Magdeburg).

Im November 2006 hat der Wissenschaftsrat eine landesweite Gesamtschau über die bayerische Universitätsmedizin verabschiedet. In dieser standortübergreifenden Stellungnahme werden neben Empfehlungen zur Weiterentwicklung der bayerischen Medizinischen Fakultäten und Klinika auch aktuelle Themen erörtert, die für die Universitätsmedizin in Deutschland insgesamt von Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere Leitlinien für die Bildung von universitätsmedizinischen Zentren. Darüber hinaus werden Empfehlungen hinsichtlich der Einrichtung von medizinischen Studiengängen sowie zur Kooperation mit externen Kliniken gegeben.

Mit den im Juli 2007 verabschiedeten Allgemeinen Empfehlungen zur Universitätsmedizin legt der Wissenschaftsrat erstmals eine komprimierte Darstellung seiner Empfehlungen aus den Jahren 2004 bis 2006 zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in Forschung und Lehre vor, die verschiedene Aspekte der internen Organisation von Fakultäten und Klinika aufgreift. Der zusätzlich beigefügte Sachstandsbericht bietet zudem eine einmalige Gesamtschau der in der Universitätsmedizin etablierten Leitungsmodelle und ihrer rechtlichen Grundlagen.

Im Juli 2008 hat der Wissenschaftsrat eine Stellungnahme zur Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz verabschiedet. Sie zeigt auf, welche organisatorischen und strukturellen Veränderungen erforderlich sind, um die Leistungsfähigkeit des Standortes nachhaltig zu sichern bzw. zu steigern.

In den im Januar 2004 verabschiedeten Empfehlungen zu forschungs- und lehrförderlichen Strukturen in der Universitätsmedizin greift der Wissenschaftsrat aktuelle Entwicklungen in der Universitätsmedizin auf. Aufbauend auf einer Defizitanalyse werden übergreifende Maßnahmen vorgeschlagen, die sich sowohl auf die binnenstrukturellen Voraussetzungen für erfolgreiche medizinische Forschung als auch auf Qualifizierungswege und Abschlüsse beziehen.

Auf der Basis einer von ihm durchgeführten Datenerhebung hat der Wissenschaftsrat im Januar 2005 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Zahnmedizin an den Universitäten in Deutschland ausgesprochen. Neben dem Aufbau einer breiteren wissenschaftlichen Struktur und eines differenzierteren fachlichen Spektrums ist eine zeitgemäße Ausbildung künftiger Zahnärzte ihr Ziel.

Im November 2005 hat der Wissenschaftsrat die Stellungnahme zur Leistungsfähigkeit, Ressourcen und Größe universitätsmedizinischer Einrichtungen verabschiedet. Aufbauend auf einer umfangreichen Erhebung zu Inputs und Outputs befasst er sich u.a. mit Problemen der Hochschulmedizinstatistik, Mindestgrößen für Standorte der Universitätsmedizin und kritischen Massen als Voraussetzung für exzellente Leistungen in Forschung, Lehre und innovativer Krankenversorgung.

In seinen im Januar 2006 verabschiedeten Empfehlungen zu Public Private Partnerships (PPP) und Privatisierungen in der universitätsmedizinischen Krankenversorgung analysiert der Wissenschaftsrat die bestehenden Kooperationen in der Universitätsmedizin mit Unternehmen der Privatwirtschaft und legt Grundsätze für solche Partnerschaften fest. Darüber hinaus formuliert der Wissenschaftsrat auch Optionen für eine weitere Deregulierung staatlicher Universitätsklinika, da hier mit Blick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit Handlungsbedarf besteht. Im Januar 2007 folgten die Empfehlungen zu Public Private Partnerships (PPP) in der universitätsmedizinischen Forschung, in denen sich der Wissenschaftsrat für eine Intensivierung von PPP in der medizintechnologischen und Arzneimittelforschung ausspricht und Empfehlungen für deren Ausgestaltung formuliert.

Der Wissenschaftsrat befasst sich ferner mit Anfragen der Länder zur rechtlichen Verselbständigung einzelner Universitätsklinika. Dementsprechend hat er zur rechtlichen Neustrukturierung des Universitätsklinikums an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena im November 2006 eine Stellungnahme verabschiedet. Darin würdigt der Wissenschaftsrat, dass das Land Thüringen einen Entwurf vorgelegt hat, wie ein Universitätsklinikum auch im öffentlich-rechtlichen Rahmen große Freiräume erhalten kann. Zur Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg hat der Wissenschaftsrat im November 2005 eine Stellungnahme verabschiedet, in der er Leitlinien für die Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Land, Medizinischen Fachbereichen und dem privatisierten Klinikum formuliert hat. Das Land Hessen hat diese weitgehend in den entsprechenden Gesetzen und Verträgen berücksichtigt. Daher hat der Wissenschaftsrat im Januar 2006 die Aufnahme der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes empfohlen.


 
  Verwaltungsabkommen
des Wissenschaftsrates
Photo Ur-Verwaltungsabkommen
 

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