Akkreditierungsverfahren
Der (Re-)Akkreditierungsprozess folgt einem mehrstufigen Verfahren: Nach ihrem Besuch bei der antragstellenden Institution erstellt eine Arbeitsgruppe ihren (unveränderbaren) Bewertungsbericht. Im Anschluss folgt das Votum des Akkreditierungsausschusses mit einer wissenschaftspolitischen Einschätzung. Abschließend berät und verabschiedet die Vollversammlung des Wissenschaftsrats ihre Empfehlungen.
Quelle: Wissenschaftsrat
Bislang hat der Wissenschaftsrat 250 Stellungnahmen zur Akkreditierung bzw. Reakkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen – davon 21 mit negativer Entscheidung – verabschiedet (Stand: April 2023).
Kriterien
- Institutioneller Anspruch, Profil und Entwicklungsziele
- Leitungsstruktur, Organisation und Qualitätsmanagement
- Personal
- Studium und Lehre
- Forschung und Kunstausübung
- Räumliche und sächliche Ausstattung
- Finanzierung
Im Gegensatz zu (Re-)Akkreditierungsverfahren ist der Ausschuss bei der Konzeptprüfung einer privaten Hochschule in Gründung nach § 7 Abs. 2 GO (Geschäftsordnung des Wissenschaftsrats) berechtigt, selbstständig ein abschließendes Votum abzugeben. Die Konzeptprüfung durch den Akkreditierungsausschuss stellt ein Angebot an die Länder dar, die wissenschaftliche Qualität nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung vor der staatlichen Anerkennung begutachten zu lassen. Damit kann bereits in einem frühen Stadium der Neugründung einer Hochschule ein wissenschaftsgeleitetes Urteil eingeholt werden. Die Konzeptprüfung soll der befristeten staatlichen Anerkennung vorausgehen und vor Eröffnung des Studienbetriebs erfolgen.
Zur Liste der laufenden (Re-)Akkreditierungsverfahren
Zur Liste der abgeschlossenen (Re-)Akkreditierungsverfahren
Zur Liste der nach erfolgter Konzeptprüfung staatlich anerkannter Hochschulen