Wissenschaftsrat

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Akkreditierungsverfahren

Der (Re-)Akkreditierungsprozess folgt einem mehrstufigen Verfahren: Nach ihrem Besuch bei der antragstellenden Institution erstellt eine Arbeitsgruppe ihren (unveränderbaren) Bewertungsbericht. Im Anschluss folgt das Votum des Akkreditierungsausschusses mit einer wissenschaftspolitischen Einschätzung. Abschließend berät und verabschiedet die Vollversammlung des Wissenschaftsrats ihre Empfehlungen.

Verfahren

Grafische Darstellung des Ablaufs des Akkreditierungsverfahrens Ablauf des Akkreditierungsverfahrens Quelle: Wissenschaftsrat

Bislang hat der Wissenschaftsrat 268 Stellungnahmen zur Akkreditierung bzw. Reakkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen – davon 21 mit negativer Entscheidung – verabschiedet (Stand: Oktober 2024).

Laufende Akkreditierungsverfahren | Aktuelle Liste (PDF, 46KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Liste der abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren (PDF, 202KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Liste nach erfolgter Konzeptprüfung staatlich anerkannter Hochschulen (PDF, 84KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kriterien

  • Governance, Organisation und Qualitätsmanagement
  • Personal
  • Forschung, Kunstausübung und gestalterische Entwicklung
  • Räumliche und sächliche Ausstattung
  • Wirtschaftlichkeit und strategische Planung

Im Gegensatz zu (Re-)Akkreditierungsverfahren ist der Ausschuss bei der Konzeptprüfung einer privaten Hochschule in Gründung nach § 7 Abs. 2 GO (Geschäftsordnung des Wissenschaftsrats) berechtigt, selbstständig ein abschließendes Votum abzugeben. Die Konzeptprüfung durch den Akkreditierungsausschuss stellt ein Angebot an die Länder dar, die wissenschaftliche Qualität nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung vor der staatlichen Anerkennung begutachten zu lassen. Damit kann bereits in einem frühen Stadium der Neugründung einer Hochschule ein wissenschaftsgeleitetes Urteil eingeholt werden. Die Konzeptprüfung soll der befristeten staatlichen Anerkennung vorausgehen und vor Eröffnung des Studienbetriebs erfolgen.