Gesamtschau
In übergreifenden Stellungnahmen hat der Wissenschaftsrat ein Resümee seiner Tätigkeit in diesem Feld gezogen und dabei den Sektor der privaten Hochschulen funktional eingeordnet und gewürdigt:
Private und kirchliche Hochschulen aus Sicht der Institutionellen Akkreditierung (Drs. 2264-12), Mai 2012
Empfehlungen zur Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung (Drs. 2259-12), Mai 2012
Demnach treiben private Hochschulen aufgrund ihrer häufig klaren und markanten Profilierung die erwünschte Differenzierung des Hochschulsystems voran und können institutionelle Innovationen befördern. Oftmals übernehmen sie eine Vorreiterrolle, indem sie beispielsweise nichtakademische Berufsfelder im Hochschulsektor etablieren (z. B. in den Gesundheitsberufen) oder flexiblere Studienformate anbieten (duales und berufsbegleitendes Studieren sowie Fernstudium). Diese Aufgaben können sie jedoch nur dann leisten, wenn sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Deshalb überprüft der Akkreditierungsausschuss im Rahmen einer Institutionellen Akkreditierung eine Reihe von Kriterien:
Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen (Drs. 9837-22), Juli 2022
Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung (Drs. 9835-22), Juli 2022
Noch bis zum 1. Dezember 2022 können Anträge nach dem zuvor gültigen Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen eingereicht werden:
Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen (Drs. 4395-15), Januar 2015
Anträge nach dem bisher gültigen Leitfaden Konzeptprüfung sind letztmalig zum 15. Januar 2023 möglich:
Leitfaden zur Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung (Drs. 4396-15), Januar 2015
Dies dient dem Schutz der Studierenden sowie auch künftiger Arbeitgeber der Absolventinnen und Absolventen.