Wissenschaftsrat

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Akkreditierung

Seit 2001 führt der Wissenschaftsrat im Auftrag der Länder die Institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen durch. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschule in der Lage ist, Leistungen in Forschung und Lehre zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen.

Geprüft werden dabei auch Ausstattung (sachlich und personell) sowie Finanzierung einer Hochschule. Seit 2010 verfasst der Wissenschaftsrat außerdem Berichte zur Konzeptprüfung für nichtstaatliche Hochschulen in der Gründungsphase, die eine staatliche Anerkennung als Hochschule anstreben. Mit seiner Arbeit trägt der Wissenschaftsrat dazu bei, Transparenz und Vergleichbarkeit bei existierenden Bildungsangeboten herzustellen.

Seit sich der Wissenschaftsrat erstmals mit dem nichtstaatlichen Hochschulsektor befasst hat, haben sich dessen Rolle und Bedeutung erkennbar verändert. So hat sich der Anteil privater Hochschulen zwischen 1992 und 2010 verfünffacht. Inzwischen (Stand: Wintersemester 2022) existieren in Deutschland 111 private und 38 kirchliche Hochschulen |1, was einen Anteil von 35,3 Prozent (nur private Hochschulen rd. 26,3 Prozent) aller Hochschulen ausmacht. Die Zahl der Studierenden an privaten Hochschulen ist in den vergangenen fünf Jahren stark gewachsen (WS 2022/23 365.022 Studierende |2), ihr Anteil an der Gesamtzahl aller Studierenden beträgt inzwischen ca. 12,4 Prozent.

|1 Quelle: HRK
|2 Quelle: Statistisches Bundesamt