Wissenschaftsrat

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Forschungseinrichtungen

Bund und Länder können jederzeit mit der Bitte an den Wissenschaftsrat herantreten, eine ihrer wissenschaftlichen Einrichtungen zu begutachten. Auf dieser Grundlage hat der Wissenschaftsrat in den letzten Jahren ein breites Spektrum von Einrichtungen begutachtet, ganz überwiegend aus dem außeruniversitären Bereich.

Dazu gehörten zuletzt beispielsweise:

Selbstständige Forschungsinstitute

Stellungnahme zum Zentrum für Digitalisierung und Technologieforschung der Bundeswehr (dtec.bw), Hamburg und München (2023)

Stellungnahme zum Fritz Bauer Institut (FB), Frankfurt/Main (2022)

Institute for Advanced Sustainability Studies e. V. (IASS), Potsdam (2021)

Sigmund-Freud-Institut (SFI), Frankfurt a. M. (2020)

Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. (HAIT), Dresden (2020)

Teile von größeren Forschungsinstituten

Sozio-Oekonomisches Panel SOEP, Berlin (2009)

Forschungs- und Kultureinrichtungen

Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), Berlin (2020)

Staatliche Kunstsammlungen Dresden (SKD) (2014)

Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (HAB) (2013)

Deutsches Literaturarchiv Marbach (DLA) (2011)

Klassik Stiftung Weimar (2011)

Auch die Anlässe für die Begutachtungen können sehr unterschiedlich sein. Es kann sich um die Überprüfung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit, eine künftige institutionelle Förderung eines Instituts oder aber den Einbezug in einen bundesweit geförderten Forschungsverbund handeln.