Leibniz-Verfahren
Der Wissenschaftsrat gibt im Auftrag von Bund und Ländern Stellungnahmen zur Neuaufnahme von Einrichtungen in die Leibniz-Gemeinschaft ab. Ebenfalls nimmt er Stellung zur Erweiterung bestehender Leibniz-Institute um „große strategische Sondertatbestände“. Dem liegt in beiden Fällen eine wissenschaftliche Evaluierung zugrunde, deren Ergebnisse in einem fachlichen Bewertungsbericht zusammengefasst werden.
Neben der wissenschaftlichen Qualität einer Einrichtung bzw. eines Sondertatbestands nimmt der Wissenschaftsrat Stellung zu ihrer überregionalen Bedeutung und strukturellen Relevanz für das Wissenschaftssystem.
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) veranlasst das jeweilige Verfahren zur Aufnahme von Instituten in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung (Leibniz-Gemeinschaft). Seit einer Modifikation des Gesamtverfahrens 2014 hat die Leibniz-Gemeinschaft die Aufgabe, sich in diesem Verfahren zur institutionellen Passfähigkeit einer Einrichtung und zum Mehrwert zu äußern, der durch eine Integration in die Leibniz-Gemeinschaft zu erwarten ist.
Die Aufgabe des Wissenschaftsrats ist es, entlang von drei Dimensionen (wissenschaftliche Qualität, überregionale Bedeutung, strukturelle Relevanz für das Wissenschaftssystem) die Förderwürdigkeit der Anträge in folgende Kategorien einzuordnen: exzellent, sehr gut, gut, nicht hinreichend und auf dieser Grundlage eine Prioritätenliste der Anträge zu erstellen. Er bewertet auch, ob ein aus wissenschaftlicher oder wissenschaftspolitischer Sicht wichtiger Forschungsgegenstand bearbeitet wird, der an Hochschulen nicht entsprechend bearbeitet werden kann, so dass die Verankerung innerhalb der Leibniz-Gemeinschaft einen substanziellen Mehrwert für das Wissenschaftssystem verspricht.
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