Wissenschaftsrat

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Förderentscheidungen

1. Programmphase (2006-2012)

Die 1. Programmphase der Exzellenzinitiative umfasste den Zeitraum von November 2006 bis Ende Oktober 2012 und bestand aus einem mehrstufigen Antrags- und Begutachtungsverfahren, das zwei Ausschreibungsrunden (2005-2006 sowie 2006-2007) umfasste.

Förderentscheidungen aller drei Förderlinien in der 1. Programmphase im Überblick


2. Programmphase (2012
-2017)

Das Antrags- und Begutachtungsverfahren für die zweite Programmphase startete 2010.
Am 15. Juni 2012 hat der Bewilligungsausschuss Exzellenzinitiative die Förderung von 99 Neu- und Fortsetzungsanträgen an 44 Universitäten beschlossen. Seit dem 1. November 2012 wurden 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und 11 Zukunftskonzepte zum Ausbau der Spitzenforschung gefördert. Für die zweite Programmphase der Exzellenzinitiative standen bis 2017 insgesamt 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung.

Gefördert wurden

RWTH Aachen 2020 | 
Meeting Global Challenges - Die integrierte, interdisziplinäre technische Universität

Freie Universität Berlin | 
Veritas – Iustitia – Libertas. Internationale Netzwerkuniversität

Humboldt-Universität zu Berlin | 
Bildung durch Wissenschaft. Persönlichkeit – Offenheit – Orientierung

Universität Bremen | 
Ambitioniert und agil

Technische Universität Dresden | 
Die Synergetische Universität

Universität Heidelberg | 
Realising the Potential of a Comprehensive University  

Universität zu Köln |
Die Herausforderung von Wandel und Komplexität annehmen – Strategien für zukünftige Exzellenz in Forschung und Lehre

Universität Konstanz | 
Modell Konstanz – Für eine Kultur der Kreativität

Ludwig-Maximilians-Universität München | 
LMUexcellent

Technische Universität München | 
Die unternehmerische Universität

Eberhard Karls Universität Tübingen | 
Research − Relevance − Responsibility


Listen der geförderten Graduiertenschulen und Exzellenzcluster in der 2. Programmphase

Ergebnis der Sitzung des Bewilligungsausschusses am 15. Juni 2012

Verteilung der bewilligten Projekte in der 1. und 2. Förderlinie auf Universitäten mit und ohne Zukunftskonzept sowie nach Fächergruppen