Informationen zur Neuausschreibung 2026
Die Verwaltungsvereinbarung zur Exzellenzstrategie sieht für die zweite Förderrunde vor, dass eine Ausschreibung für einen Förderbeginn 2026 erfolgen wird. Dabei können bis zu vier Neuanträge bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren in die Förderlinie Exzellenzuniversitäten aufgenommen werden. Die Ausschreibung wird durch den Wissenschaftsrat organisiert.
Alle Universitäten bzw. Verbünde, die die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllen, sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Die formale Antragsberechtigung für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten steht fest, wenn im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde die Förderentscheidungen in der Förderlinie Exzellenzcluster von der Exzellenzkommission getroffen werden. Wie auch bei der ersten Ausschreibungsrunde ist eine Einzeluniversität formal antragsberechtigt, wenn sie die erforderliche Anzahl von zwei eingeworbenen Exzellenzclustern nachweisen kann. Die Antragstellung als Verbund von zwei oder drei gemeinsam antragstellenden Universtäten setzt wiederum die Förderung von insgesamt mindestens drei Exzellenzclustern an diesen Universitäten voraus, wobei jede der am Verbund beteiligten Universitäten über entweder mindestens einen Exzellenzcluster verfügen oder an einem gemeinsamen Exzellenzcluster als Antragstellerin beteiligt sein muss (FAQ, Stand Dezember 2021). Siehe hierzu auch die bereitgestellten Informationen und Merkblätter aus der Ausschreibung und den Begutachtungen der ersten Förderrunde hier.
Der Zeitplan für die zweite Ausschreibungsrunde mit Förderbeginn 2026 befindet sich derzeit in der Konzeption. Informationen und Ausschreibungsunterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Homepage des Wissenschaftsrats veröffentlicht. Die Universitäten werden rechtzeitig über alle Termine und Fristen benachrichtigt.
Zu den künftigen Rahmenbedingungen für die nächste Wettbewerbsrunde hat das Expertengremium im Februar 2021 ein Statement verfasst. Die gemeinsame Pressemitteilung von WR und DFG finden Sie hier.