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Zweite Wettbewerbsrunde 2024-2026: Ausschreibung und Begutachtung für den Förderzeitraum 2027-2033

Logo der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Mit Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen am 28. März 2024 ist das Antragsverfahren zur zweiten Wettbewerbsrunde der Förderlinie Exzellenzuniversitäten gestartet. Bis zu vier weitere Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünde können bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren in die Förderlinie aufgenommen werden. Darüber hinaus können freiwerdende Plätze ggf. ausscheidender Universitäten oder Verbünde ebenfalls neubesetzt werden.

Mit der Entscheidung der Exzellenzkommission in der Förderlinie Exzellenzcluster am 22. Mai 2025 steht fest, dass für den Förderzeitraum 2027–2033 zusätzlich zu den bis zu vier weiteren Plätzen ein zusätzlicher Platz in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten neu besetzt werden kann.

Formale Fördervoraussetzungen

Wie auch bei der ersten Ausschreibungsrunde ist eine Einzeluniversität antragsberechtigt, wenn sie mindestens zwei Exzellenzcluster aufweisen kann oder an gemeinsamen Exzellenzclustern beteiligt ist. Die gemeinsame Antragstellung als Verbund von zwei oder drei Universitäten setzt die Förderung von mindestens drei Exzellenzclustern an diesen Universitäten voraus. Dabei muss jede der am Verbund beteiligten Universitäten entweder über mindestens einen Exzellenzcluster verfügen oder an einem gemeinsamen Exzellenzcluster als Antragstellerin beteiligt sein.

Die Frist für die Abgabe von Absichtserklärungen in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten ist der 27. Juni 2025. Die Frist für die Einreichung von Neuanträgen ist der 12. November 2025. Von März bis Juli 2026 finden die Ortsbesuche statt. Anfang Oktober 2026 trifft die Exzellenzkommission die Entscheidung über die Aufnahme von bis zu vier zusätzlichen Förderfällen. Darüber hinaus kann sie ggf. freiwerdende Plätze ausscheidender Universitäten bzw. Verbünde ebenfalls neu besetzen.

Zeitplan der beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten für die zweite Wettbewerbsrunde 2022–2027 (Stand: Oktober 2022) Zeitplan der beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten für die zweite Wettbewerbsrunde (Stand: Oktober 2022) Quelle: WR / DFG


Die notwendigen Antragsunterlagen und Merkblätter für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten sind nachfolgend aufgeführt:

Allgemeine Unterlagen
Für Anträge als Einzeluniversität
  • Kommentiertes Antragsmuster für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten: Neuantrag als Einzeluniversität (deutsch und englisch)
  • Datenanhang zum Antrag als Einzeluniversität (deutsch und englisch)
Für Anträge als Verbund von Universitäten
  • Kommentiertes Antragsmuster für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten: Neuantrag als Verbund von Universitäten (deutsch und englisch)
  • Datenanhang zum Antrag als Verbund (deutsch und englisch)