Hinweise für die nächste Förderphase
Antragsskizzen für die Förderphase 2025 sind bis zum 15. September 2023 einzureichen, Anträge bis zum 20. Januar 2024 (jeweils Ausschlussfrist). Die entsprechenden Empfehlungen sollen im April 2024 verabschiedet werden.
Es gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 15. September 2024, in der Antragsskizzen nach dem
Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2021
oder dem
Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2026
eingereicht werden können. Bei Einreichung der Antragsskizze ist anzuzeigen, nach welchem Leitfaden und für welche Förderphase der Forschungsbau beantragt wird.
Einreichung nach Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2021:
Antragsskizzen für die Förderphase 2025 sind bis zum 15. September 2023 einzureichen, Anträge bis zum 20. Januar 2024 (jeweils Ausschlussfrist). Die entsprechenden Empfehlungen sollen im April 2024 verabschiedet werden.
Einreichung nach Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2026:
Antragsskizzen für die Förderphase 2026 sind bereits bis zum 15. September 2023 einzureichen, Anträge bis zum 20. Januar 2025 (jeweils Ausschlussfrist). Die entsprechenden Empfehlungen sollen im April 2025 verabschiedet werden.
Bis zum 1. August 2023 sollen die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller eine Absichtserklärung an die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats senden, die eine knappe Darstellung der Forschungsprogrammatik und der beteiligten Fachdisziplinen sowie eine Übersicht über die federführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler enthält (max. 1,5 Seiten). Darüber hinaus sollte die Absichtserklärung eine Angabe enthalten, nach welchem Leitfaden die Einreichung geplant ist.
Bauungebundene Großgeräte mit einem Investitionsvolumen von mindestens 7,5 Mio. Euro: Antragstellerinnen und Antragsteller eines solchen Großgeräts werden gebeten, unter Beachtung der Zeitplanung vorab Kontakt mit der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats aufzunehmen: forschungsbauten@wissenschaftsrat.de