Hinweise für die nächste Förderphase
Antragsskizzen für die Förderphase 2025 sind bis zum 15. September 2023 einzureichen, Anträge bis zum 20. Januar 2024 (jeweils Ausschlussfrist). Die entsprechenden Empfehlungen sollen im April 2024 verabschiedet werden.
Bis zum 1. August 2023 sollen die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller eine Absichtserklärung an die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats senden, die eine knappe Darstellung der Forschungsprogrammatik und der beteiligten Fachdisziplinen sowie eine Übersicht über die federführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler enthält (max. 1,5 Seiten).
Bauungebundene Großgeräte mit einem Investitionsvolumen von mindestens 7,5 Mio. Euro: Antragstellerinnen und Antragsteller eines solchen Großgeräts werden gebeten, unter Beachtung der Zeitplanung vorab Kontakt mit der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats aufzunehmen: forschungsbauten@wissenschaftsrat.de