Wissenschaftsrat

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Hinweise für die nächsten Förderphasen

Antragsskizzen für die Förderphasen 2026 und 2027 sind bis zum 15. September 2024 einzureichen. Die Fristen für die Einreichung der Vollanträge richten sich nach der Förderphase, für die eingereicht wird.

Bis einschließlich 15. September 2024 können Antragsskizzen nach den Übergangsregeln gem. § 22 der AV-FGH in der Fassung vom 10. März 2023 eingereicht werden. Demnach können Antragsskizzen nach dem

Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2021

oder dem

Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2026

eingereicht werden. Bei Einreichung der Antragsskizze ist anzuzeigen, nach welchem Leitfaden und für welche Förderphase der Forschungsbau beantragt wird.


Einreichung nach Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2021:

Antragsskizzen für die Förderphase 2026 sind bis zum 15. September 2024 einzureichen, Anträge bis zum 20. Januar 2025 (jeweils Ausschlussfrist). Die entsprechenden Empfehlungen sollen im April 2025 verabschiedet werden.

Einreichung nach Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2026:

Antragsskizzen für die Förderphase 2027 sind bereits bis zum 15. September 2024 einzureichen, Anträge bis zum 1. Dezember 2025 (jeweils Ausschlussfrist). Die entsprechenden Empfehlungen sollen im April 2026 verabschiedet werden.


Bis zum 1. August 2024 sollen die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller eine Absichtserklärung an die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats senden, die eine knappe Darstellung der Forschungsprogrammatik und der beteiligten Fachdisziplinen sowie eine Übersicht über die federführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler enthält (max. 1,5 Seiten). Darüber hinaus sollte die Absichtserklärung eine Angabe enthalten, nach welchem Leitfaden und für welche Förderphase die Einreichung geplant ist.

Bauungebundene Großgeräte mit einem Investitionsvolumen von mindestens 7,5 Mio. Euro: Antragstellerinnen und Antragsteller eines solchen Großgeräts werden gebeten, unter Beachtung der Zeitplanung vorab Kontakt mit der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats aufzunehmen: forschungsbauten@wissenschaftsrat.de