Wissenschaftsrat

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Organisation

Der Wissenschaftsrat hat einen Ausschuss mandatiert, der das Verfahren einer Disziplinen übergreifenden wissenschaftsgeleiteten Bewertung umfangreicher Forschungsinfrastrukturen selbstständig durchgeführt und das Verfahren weiterentwickelt hat. Für die Bearbeitung besonderer Aufgaben kann der Ausschuss Arbeitsgruppen einsetzen. Der Ausschuss ruht derzeit.

Die Bewertung der Vorhaben erfolgte in zwei Schritten: In einem ersten Schritt wurden unter Mithilfe weiterer externer Gutachterinnen und Gutachter qualitative Einzelbewertungen der FIS-Konzepte erarbeitet. In einem zweiten Schritt wurden die Vorhaben einer vergleichenden Bewertung unterzogen.

Sowohl die Einzel- als auch die vergleichende Bewertung erfolgten anhand von vier Bewertungsdimensionen:

Wissenschaftliches Potenzial (u. a. Bedeutung und Relevanz im Forschungsfeld, Notwendigkeit, Rückhalt in der wissenschaftlichen Gemeinschaft, Erschließung neuer Forschungsfelder, Einordung in das Feld konkurrierender und komplementärer Forschungsinfrastrukturen),

Nutzung (u. a. Größe und Herkunft der Nutzergruppen, Regelung des Zugangs zur Forschungsinfrastruktur, Auslastung, Datenkonzept),

Umsetzbarkeit (u. a. technologische, institutionelle und personelle Voraussetzungen der Trägereinrichtung, Risiken),

Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Deutschland (u. a. Relevanz des Forschungsinfrastrukturvorhabens für die Rolle und das Interesse Deutschlands, Auswirkungen auf Sichtbarkeit und Attraktivität der deutschen Wissenschaft, Wissens- und Technologietransfer).

Die Einzelbewertungen mit der vergleichenden Bewertung bilden zusammen das Ergebnis des wissenschaftsgeleiteten Bewertungsverfahrens. Alle Ergebnisse wurden dem Wissenschaftsrat in seiner Sitzung im Juli 2017 in Form eines Bewertungsberichts vorgelegt.