Wissenschaftsrat

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Hochschulinvestitionen und Akkreditierung

Die Aufgaben der Abteilung Hochschulschulinvestitionen und Akkreditierung gliedern sich in drei Bereiche.

Leitung: Herr Dr. Ralf Bläser

Landesstrukturbegutachtungen

Es gehört zu den Hauptaufgaben dieser Abteilung, im Auftrag der Bundesländer Stellungnahmen zu deren Hochschulstruktur vorzubereiten und dabei finanzielle, bauliche, infrastrukturelle, fachliche und regionale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Gegenstand dieser gutachtlichen Betrachtung können sämtliche Hochschulen eines Landes, Teile oder bestimmte Regionen wie auch einzelne Hochschulen oder Fächer sein.

Forschungsbauten

Mit der im Zuge der Föderalismusreform geschaffenen Gemeinschaftsaufgabe „Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten“ (Art. 91b Abs. 1 GG) ist die Grundlage für eine Form der investitionsbezogenen Forschungsförderung geschaffen worden. Die Länder können auf dieser Basis kontinuierlich Vorhaben planen und Anträge für Forschungsbauten stellen. Seit 2007 spricht der Wissenschaftsrat Empfehlungen zur Förderung überregional bedeutsamer Forschungsbauten an Hochschulen aus und ist damit ein wichtiger Akteur im Rahmen dieses Programms.

Ausschuss Forschungsbauten

_ Vorsitz: Herr Professor Dr. Jürgen Heinze
_ Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Meike Rodekamp

Auf Bitten von Bund und Ländern prüft der Ausschuss Forschungsbauten (PDF, 68KB, Datei ist nicht barrierefrei)
jährlich Anträge auf Forschungsbauten an Hochschulen, wobei Großgeräte eingeschlossen sind. Er hat die Aufgabe, für die einzelnen angemeldeten Vorhaben „Förderempfehlungen“ abzugeben und eine „Reihung“ der förderwürdigen Fälle für die Beschlussfassung im Wissenschaftsrat vorzubereiten.

Laufende Vorhaben der Abteilung "Hochschulinvestitionen und Akkreditierung" entnehmen Sie bitte dem Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats

Institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen

Seit 2001 führt der Wissenschaftsrat im Auftrag der Länder die Institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen durch. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschule in der Lage ist, Leistungen in Forschung und Lehre zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Seit 2010 verfasst der Wissenschaftsrat außerdem Berichte zur Konzeptprüfung für nichtstaatliche Hochschulen in der Gründungsphase, die eine staatliche Anerkennung als Hochschule anstreben.

Akkreditierungsausschuss

_ Vorsitz: Herr Professor Dr.-Ing. Martin Sternberg
_ Betreuung in der Geschäftsstelle: Frau Dr. Alice Dechêne

Der Akkreditierungsausschuss (PDF, 74KB, Datei ist nicht barrierefrei)
bereitet auf Bitten einzelner Länder Stellungnahmen zur Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen und Berichte zur Konzeptprüfung nicht-staatlicher Hochschulen in Gründung vor. Er setzt zu diesem Zweck Arbeitsgruppen ein. Während das abschließende Akkreditierungsvotum für eine bestehende private Hochschule vom Wissenschaftsrat getroffen wird, ist der Ausschuss bei der Konzeptprüfung berechtigt, selbstständig ein abschließendes Votum abzugeben.

Laufende Akkreditierungsverfahren | Aktuelle Liste (PDF, 60KB, Datei ist nicht barrierefrei)