Informationen | Reisekostenvergütung
bei Vorstellungsreisen
Bewerberinnen und Bewerber, die zur Vorstellung eingeladen worden sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50% der nachgewiesenen Fahrtkosten für eine verkehrsübliche Strecke von ihrem Wohnsitz im In- und Ausland zum Vorstellungsort für die Benutzung der 2. Wagenklasse bzw. der Touristen-/ Economyklasse für Bahn- oder Flugreisen. Fahrkosten, die am Wohn- oder Vorstellungsort entstehen, werden nicht berücksichtigt.
Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges erfolgt eine Bezuschussung in Höhe von 10 Cent je Kilometer (maximal 100 €).
Ein Übernachtungszuschuss wird nicht gewährt.
Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn der Antrag auf Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Beendigung der Vorstellungsreise schriftlich gestellt wird.