Wissenschaftsrat

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Grundsatzdokumente

Verwaltungsabkommen

Der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, unterzeichnete am 5. September 1957 ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung eines Wissenschaftsrats. Damit wurde eine Einrichtung geschaffen, die erstmals einen Gesamtüberblick über die wissenschaftliche Arbeit in der Bundesrepublik geben und den Regierungen von Bund und Ländern Vorschläge für die Förderung der Wissenschaft unterbreiten sollte.

Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung eines Wissenschaftsrates vom 5. September 1957 (in der ab 1. Januar 2008 geltenden Fassung) (PDF, 54KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Geschäftsordnung

§ 1 Einberufung des Wisenschaftsrats und seiner Kommissionen
§ 2 Vorsitz und Eröffnung
§ 3 Beratung und Beschlussfssung

[...]

Geschäftsordnung des Wissenschaftsrates in der vom Wissenschaftsrat am 20. Januar 2017 verabschiedeten Fassung (PDF, 64KB, Datei ist nicht barrierefrei)