Arbeitsweise
Im Wissenschaftsrat wirken Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, öffentlichem Leben und Politik gleichberechtigt zusammen, um die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in zentralen Fragen des deutschen Wissenschaftssystems zu beraten.
Das Gremium besteht aus einer Wissenschaftlichen Kommission und einer Verwaltungskommission. Gemeinsam fassen sie Beschlüsse in der Vollversammlung. Diese veröffentlicht ihre Ergebnisse nach intensiven Beratungen in Form von Empfehlungen.
Die Vollversammlung tritt viermal pro Jahr zusammen. Zweimal jährlich beschließt sie ihr Arbeitsprogramm und setzt Arbeitsgruppen, Ausschüsse und weitere Kommissionen zur Vorbereitung von Empfehlungen und Stellungnahmen ein. Alle Ausschüsse werden von Mitgliedern der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats geleitet. Die einzelnen Ausschüsse setzen sich zudem aus weiteren Mitgliedern der Wissenschaftlichen Kommission, externen Expertinnen und Experten, Vertretern des Bundes und der Länder (die jeweils gesamthaft die Bundes- bzw. Landesebene vertreten) sowie Gästen zusammen.
Quelle: Wissenschaftsrat
Zu den Aufgaben der Vollversammlung gehört auch die Wahl einer bzw. eines Vorsitzenden. Diese:r wird jeweils für ein Jahr gewählt mit der Option auf Wiederwahl.
Als wichtiges Instrument des kooperativen Föderalismus übernimmt der Wissenschaftsrat eine doppelte Vermittlungsfunktion, nämlich zwischen Wissenschaft und Politik einerseits sowie zwischen Bund und Ländern andererseits. Er hat eine Empfehlungs-, aber keine Entscheidungsfunktion. Aufgrund seiner besonderen Konstruktion und der hohen Zustimmungserfordernisse für einen Beschluss sind die Chancen für eine Umsetzung seiner Vorschläge hoch.
Personelle Zusammensetzung von WR-Arbeitsgruppen | Vermeidung von Befangenheiten
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