Wissenschaftsrat

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Bestandsaufnahme zu den Landes- und Regionalstrukturbegutachtungen des Wissenschaftsrats | Ergebnisse der Frühjahrssitzungen in Hamburg (08.-10. Mai 2019)

Ausgabe 11 | 2019
Datum 13.05.2019

In einem Bericht vor der Vollversammlung des Wissenschaftsrats beschäftigte sich dessen Vorsitzende, Professorin Martina Brockmeier, mit Entwicklungsstand und Herausforderungen der Digitalisierung in der Medizin. Zu den während der Frühjahrssitzungen behandelten Themen gehörten außerdem  die Landes- und Regionalstrukturbegutachtungen des Wissenschaftsrats , deren Chancen und Möglichkeiten als spezifisches Begutachtungsformats eingeordnet und analysiert wurden. Auf der Grundlage der neuen Ausführungsvereinbarung von Bund und Ländern hat der Wissenschaftsrat zudem über die Anträge der Länder zur aktuellen Förderphase 2020 der Forschungsbauten entschieden.

Zu den Ergebnissen im Einzelnen:

In den zurückliegenden Jahren hat sich der Wissenschaftsrat auf Bitten der Länder mehrfach zur strategischen Weiterentwicklung von ganzen Hochschulsystemen oder von Teilsystemen (u. a. MINT-Fächer und Ingenieurwissenschaften) geäußert und stand­ortübergreifend zur Universitätsmedizin einzelner Länder Stellung bezogen. Ausgehend von diesen Verfahren der vergangenen Jahre hat er nun die hochschul- und wissenschaftspolitischen Erträge analysiert sowie die Chancen und Möglichkeiten dieses Begutachtungsformats eingeordnet. Die Landes- und Regionalstrukturbegutachtungen des Wissenschaftsrats bieten wissenschaftsgeleitete und wissenschaftspolitisch nutzbare Analysen von Hochschul- und Wissenschaftssystemen sowie Empfe­hlungen zu deren Weiterentwicklung. Sie können den Ländern als wichtige Diskussionsgrundlage und Entscheidungshilfe für die Erarbeitung einer längerfristig angelegten Hochschulentwicklungsplanung mit entsprechenden Prioritäten dienen.

Des Weiteren hat der Wissenschaftsrat auf der Grundlage der neuen Ausführungs­vereinbarung von Bund und Ländern über die Anträge der Länder zur aktuellen Förderphase 2020 der Forschungsbauten entschieden. Er hat zudem einen neuen Verfahrensleitfaden beschlossen. In der aktuellen Förderphase (2020) wurden neun Vorhaben der thematisch offenen Linie als förderwürdig bewertet und nach wissenschaftsimmanenten Qualitätskriterien gereiht. Dabei wurden fünf Vorhaben (A–E) insgesamt mit „heraus­ragend“, zwei (F–G) mit „sehr gut–herausragend“ und weitere zwei (H–I) mit „sehr gut“ bewertet. Diese Vorhaben erfordern nach heutigem Stand ein Finanzvolumen von 498 Millionen Euro. Daher können nur die acht am besten bewerteten Vorhaben in der aktuellen Förderphase gefördert werden. Vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 5. Juli 2019 werden damit insgesamt 168 Forschungsbauten in das Förderprogramm aufgenommen.

Auf seinen Frühjahrssitzungen hat der Wissenschaftsrat zudem drei Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten. Akkreditiert wird die Berlin International University of Applied Sciences, reakkreditiert werden die Evangelische Hochschule Tabor, Marburg, und die HSBA Hamburg School of Business Administration.