Wissenschaftsrat

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Drei Entscheidungen im Verfahren der Institutionellen Akkreditierung

Ausgabe 12 | 2021
Datum 26.04.2021

Auf seinen Frühjahrssitzungen hat der Wissenschaftsrat drei Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Die Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter, wird vom Wissenschaftsrat unter Auflagen für die Dauer von zunächst fünf Jahren reakkreditiert. Bei fristgerechter Erfüllung der Auflagen verlängert sich der Reakkreditierungszeitraum auf zehn Jahre. Darüber hinaus wird das Promotionsrecht des Fachbereichs Bildungswissenschaft nach § 59 Abs. 6 KunstHG NRW für fünf Jahre reakkreditiert. Der Wissenschaftsrat spricht sich jedoch gegen eine Verleihung des Promotionsrechts nach § 59 Abs. 6 KunstHG NRW an den Fachbereich Künstlerische Therapien und Therapiewissenschaft aus.

Die Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft wurde 2002 vom Land Nordrhein-Westfalen als Kunsthochschule staatlich anerkannt. 2010 akkreditierte der Wissenschaftsrat die Hochschule für zehn Jahre und empfahl dem Land NRW, dem Fachbereich Bildungswissenschaft das Promotionsrecht nach KunstHG NRW zu verleihen. 2017 erfolgte die Reakkreditierung des Promotionsrechts am Fachbereich Bildungswissenschaft für weitere fünf Jahre. Das Profil der Hochschule zeichnet sich nach eigenen Angaben durch die gezielte Verknüpfung von Kunst und Wissenschaft in Forschung und Lehre sowie die kritische wissenschaftliche Diskussion anthroposophischer Bildungs- und Kulturimpulse aus. Die Hochschule bietet Bachelor- und Masterstudiengänge sowie einen Diplomstudiengang in künstlerischen und wissenschaftlichen Fachbereichen an. Im Wintersemester 2020/21 waren 68 Professorinnen und Professoren in einem Stellenumfang von rund 61 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) an der Hochschule beschäftigt und rund 1.800 Studierende eingeschrieben.

Der Wissenschaftsrat würdigt, dass sich die Alanus Hochschule mit ihrem innovativen Studienangebot in den letzten Jahren gut im deutschen Hochschulmarkt etablieren konnte. Die Bestrebungen der Hochschule, ihre wissenschaftlichen Fachbereiche weiter auszubauen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Angesichts ihrer staatlichen Anerkennung als Kunsthochschule sollte die Hochschule dem konstitutiven Stellenwert der Kunst jedoch weiterhin eine angemessene Aufmerksamkeit widmen. Die Leitungs- und Selbstverwaltungsstrukturen der Hochschule sowie das Verhältnis zwischen Hochschule und Trägereinrichtung sind weitgehend hochschuladäquat ausgestaltet. Die Hochschule ist aus quantitativer Sicht auskömmlich mit Professuren ausgestattet und kann eine gute Betreuungsrelation sicherstellen. Allerdings wird die Erziehungswissenschaft durch das vorhandene professorale Personal nicht in der nötigen Breite repräsentiert, um dem eigenen Anspruch zu genügen. Die Leistungen in Forschung und Kunstausübung sind für eine Hochschule mit Bachelor- und Masterstudiengängen insgesamt angemessen. Für den Fachbereich Bildungswissenschaft gilt dies auch mit Blick auf das Promotionsrecht. Am Fachbereich Künstlerische Therapien und Therapiewissenschaft genügen die Ausstattung mit wissenschaftlichem professoralen Personal sowie die Forschungsleistungen jedoch nicht den Anforderungen eines Fachbereichs mit Promotionsrecht. Die fachlichen und methodischen Kompetenzen können nicht in der notwendigen Breite der Künstlerischen Therapien abgedeckt werden.

Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit Auflagen zur Hochschul- und zur Berufungsordnung, zum Ausbau des professoralen Personals sowie zur Abdeckung der Lehre durch hauptberufliche Professorinnen bzw. Professoren.

Hintergrundinformation zur Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter (26. April 2021)

Die CBS International Business School, Köln, wird vom Wissenschaftsrat unter einer Auflage für die Dauer von zunächst fünf Jahren reakkreditiert. Bei fristgerechter Erfüllung der Auflage verlängert sich der Reakkreditierungszeitraum auf zehn Jahre.

Die CBS wurde im Jahr 2010 von der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft abgespalten und vom Land Nordrhein-Westfalen als eigenständige Fachhochschule staatlich anerkannt. 2014 akkreditierte der Wissenschaftsrat die Hochschule für fünf Jahre. Das Profil der Hochschule zeichnet sich durch eine sehr gute Praxisanbindung und ausgeprägte Internationalität aus. Die Hochschule legt zudem den thematischen Fokus auf nachhaltiges Wirtschaften. Sie bietet deutsch‑ und englischsprachige Bachelor- und Masterstudiengänge sowie MBA-Programme mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt überwiegend im Vollzeitformat an. Im Wintersemester 2020/21 waren 41 Professorinnen und Professoren in einem Stellenumfang von rund 35 VZÄ an der Hochschule beschäftigt und rund 1.600 Studierende eingeschrieben.

Der Wissenschaftsrat würdigt, dass sich die CBS seit ihrer Institutionellen Erstakkreditierung im Jahr 2015 als international ausgerichtete Wirtschaftshochschule erfolgreich weiterentwickelt hat. Die Hochschule hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, im internationalen Wettbewerb sichtbarer und für ausländische Studierende noch attraktiver zu werden. Die Selbstverwaltungs- und Leitungsstrukturen der Hochschule sowie das Verhältnis zwischen Hochschule und Trägereinrichtung sind weitgehend hochschuladäquat ausgestaltet. Die Hochschule ist angemessen mit Professuren ausgestattet und kann damit eine sehr gute Betreuungsrelation sicherstellen. Die Forschung nimmt an der CBS einen vergleichsweise hohen Stellenwert ein.

Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit einer Auflage zu den Hochschulordnungen.

Hintergrundinformation zur CBS International Business School, Köln (26. April 2021)

Die Hochschule Weserbergland, Hameln, wird vom Wissenschaftsrat unter zwei Auflagen für die Dauer von zunächst fünf Jahren reakkreditiert. Bei fristgerechter Erfüllung der Auflagen verlängert sich der Reakkreditierungszeitraum auf zehn Jahre.

Die Hochschule wurde 2010 nach einer erfolgreichen Konzeptakkreditierung des Wissenschaftsrats gegründet und ist unbefristet staatlich anerkannt. Im Jahr 2015 wurde sie vom Wissenschaftsrat für fünf Jahre reakkreditiert. Die HSW positioniert sich als praxisorientierte Fachhochschule mit einem Schwerpunkt auf der Vermittlung von Kompetenzen zur Gestaltung der digitalen Transformation sowie als Ort für lebensbegleitendes Lernen. Sie bietet sechs dual und berufsbegleitend ausgerichtete Studiengänge an. Ihre fachlichen Angebote liegen an der Schnittstelle von Betriebswirtschaftslehre, Informatik und Technik. Im Wintersemester 2020/21 waren an der Hochschule 15 Professorinnen und Professoren mit einem Stellenumfang von rund 13 VZÄ beschäftigt und rund 500 Studierende eingeschrieben.

Die Hochschule hat sich aus Sicht des Wissenschaftsrats nach wiederholter Begutachtung stets positiv weiterentwickelt. Mit der Schärfung ihres Profils hat sie strategisch plausibel auf eine unter den Erwartungen gebliebene Studierendennachfrage reagiert. Sie überzeugt mit ihrer Anbindung an eine Vielzahl von Praxispartnern und mit einer guten Verankerung in der Region. Moniert wird, dass die Hochschule kein Gleichstellungskonzept erarbeitet hat. Die Hochschulordnungen sind insgesamt zwar nachvollziehbar gestaltet, allerdings enthält die Präsidiumsordnung eine Dringlichkeitsanordnung des Präsidenten, die ihm Befugnisse jenseits einer diesbezüglichen Regelung in der Grundordnung erteilt. Positiv hervorzuheben ist, dass die Hochschule die Gestaltung und Qualitätssicherung ihrer Lehr- und Studienangebote durch entsprechende Forschungsaktivitäten unterlegt. Auch wird gewürdigt, dass die Forschungsleistungen sich insgesamt verbessert haben. Gleichwohl sollte die Hochschule ihre fachbezogene Forschung weiter ausbauen.

Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit Auflagen zum Gleichstellungskonzept und zur Governance.

Hintergrundinformation zur Hochschule Weserbergland, Hameln (26. April 2021)