Wissenschaftsrat

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Forschungsbauten – ein Vorzeigemodell des Hochschulbaus

Ausgabe 11 | 2022
Datum 02.05.2022

Der Wissenschaftsrat hat auf seinen Frühjahrssitzungen wieder eine Förderempfehlung für Forschungsbauten gem. Ausführungsvereinbarung (AV-FGH) der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern |[1] für die Förderphase 2023 verabschiedet.

„Die baulichen und digitalen Infrastrukturen bilden eine entscheidende Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit der Hochschulen. Dies hat der Wissenschaftsrat in seinem Positions­papier zum Hochschulbau |[2] festgestellt, welches im Januar dieses Jahres verabschiedet wurde“, sagte die Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Dorothea Wagner. „Das Programm Forschungsbauten leistet seit 2007 einen wichtigen Beitrag zur Ermöglichung von Spitzenforschung. Es zeigt darüber hinaus mit seiner auf fünf Jahre begrenzten Realisierungszeit der einzelnen Bauten, dass die Länder bei einer Konzentration aller beteiligten Kräfte zügig planen und bauen können“, so Wagner weiter. Dies sei eine Voraussetzung dafür, dass die Forschungsziele, die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Forschungsbauten umsetzen wollten, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nichts von ihrer Aktualität eingebüßt hätten.

In dieser Förderphase ist auch wieder ein Forschungsbau-Antrag einer Fachhochschule erfolgreich gewesen. Dabei handelt es sich um das „Interdisziplinäre Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion (InFonaL)“ der Hochschule Anhalt, Standort Köthen. In einem ganzheitlichen, systemischen Ansatz sollen nachhaltige, innovative und funktionale Lebensmittel für die Humanernährung mit hochwertigen Proteinen auf der Grundlage neuer Rohstoffbasen entwickelt werden. Produktions-, Recycling- und Verpackungstechnologien von Lebensmitteln sollen ressourcen-, CO2- und energieeffizienter gestaltet und bisher ungenutzte Side-Products einer Wertschöpfung zugeführt werden. Damit sollen Ernährungs- und Klimaziele umgesetzt sowie die Ressourceneffizienz erhöht werden.

In der aktuellen Förderphase (2023) lagen acht Anträge zur Begutachtung vor. Alle wurden als förderwürdig bewertet. Die Vorhaben haben ein Finanzvolumen von rund 382 Mio. Euro. Sie wurden nach wissenschaftsimmanenten Qualitätskriterien gereiht. Dabei wurden drei Vorhaben (A bis C) insgesamt mit „herausragend“, drei (D bis F) insgesamt mit „sehr gut bis herausragend“ und zwei weitere (G bis H) mit „sehr gut“ bewertet.

Auf der Grundlage dieser Einschätzungen empfiehlt der Wissenschaftsrat folgende Vorhaben zur Förderung |[3]:

A–C    

Humboldt Universität Berlin: Zentrum für Optobiologie - 2. Antrag

Universität Duisburg-Essen: ACTIVE SITES - Center for Method Development to Study Active Sites in their Functional Aqueous Environment

Universität Marburg: ATEMMA - Advanced Transmission Electron Microscopy Marburg

D–F    

Universität Heidelberg: Center for Cardiovascular Disease Control (CCDC)

Technische Universität München: Zentrum für Digitale Medizin und Gesundheit (ZDMG)

Universität Regensburg: Center for Immunomedicine in Transplantation and Oncology (CITO)

G–H        

Technische Universität Braunschweig: Center for Circular Production of Next Batteries and Fuel Cells (CPC)

Hochschule Anhalt (HAW), Standort Köthen: Interdisziplinäres Forschungs­zentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion (InFonaL)

Die Förderung hängt vom abschließenden Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ab, die diese Entscheidung am 01. Juli 2022 treffen wird.

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[1] Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen – Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen (AV-FGH) – vom 26. November 2018.
URL: https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/AV_FGH.pdf

[2] Wissenschaftsrat (2022): Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030 | Positionspapier; Köln

[3] Die Vorhaben der Gruppen A bis C, D bis F und G bis H erscheinen jeweils in alphabetischer Reihenfolge der Standorte.