Wissenschaftsrat

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Drei Entscheidungen im Verfahren
der Institutionellen Reakkreditierung

Ausgabe 21 | 2022
Datum 11.07.2022

Auf seinen Sommersitzungen hat der Wissenschaftsrat drei Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Die Brand University of Applied Sciences, Hamburg, wird vom Wissenschaftsrat unter vier Auflagen für die Dauer von fünf Jahren reakkreditiert.

Die Brand University of Applied Sciences (kurz Brand University) wurde im Jahr 2010 gegründet und befristet staatlich anerkannt. Die Institutionelle Erstakkreditierung erfolgte im Jahr 2017 für die Dauer von drei Jahren bzw. fünf Jahren nach Erfüllung der Auflagen. Die Hochschule bietet ihren derzeit rund 350 Studierenden zwei Bachelorstudiengänge und einen Masterstudiengang in den Bereichen Führung, Management, Gestaltung und Kommunikation von Marken an.

Der Wissenschaftsrat stellt fest, dass die Brand University ihre akademische Eigenständigkeit seit der letzten Akkreditierung stärken konnte und das Verhältnis zwischen Hochschule, der Trägerin und der Betreiberseite nun hinreichend ausgewogen gestaltet ist. Die Leitungs- und Selbstverwaltungsstrukturen der Hochschule sind überwiegend hochschuladäquat aufgebaut, allerdings sind Verbesserungen mit Blick auf die Senatswahlen und die Gewährleistung der professoralen Mehrheit im Senat erforderlich. Die Ausstattung der Brand University mit Professorinnen und Professoren liegt derzeit knapp unter den Mindestanforderungen des Wissenschaftsrats für eine Hochschule mit Masterangeboten. Auch bei der Verankerung des Bereichs Design-Theorie sieht der Wissenschaftsrat Verbesserungsbedarf. Er würdigt die Steigerung der Leistungen in Forschung und Design, die dem institutionellen Anspruch der Hochschule entsprechen.

Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit Auflagen zur Grundordnung und zum Personal sowie verschiedenen Empfehlungen für die weitere positive Entwicklung der Hochschule.

Hintergrundinformation zur Brand University of Applied Sciences, Hamburg (11. Juli 2022)

Die anwendungsorientierten Fakultäten der BSP Business and Law School, Berlin, werden vom Wissenschaftsrat mit zwei Auflagen für die Dauer von fünf Jahren reakkreditiert.

Die BSP Business & Law School – Hochschule für Management und Recht (BSP) wurde 2010 in Potsdam gegründet. 2012 verlegte die Hochschule ihren Hauptsitz nach Berlin und erhielt die befristete staatliche Anerkennung. Seit 2013 betreibt die BSP zusätzlich eine Zweigstelle in Hamburg. Die Institutionelle Erstakkreditierung erfolgte im Jahr 2017. Die BSP versteht sich als eine Hochschule für Management und Recht, für die ein wissenschaftlich fundiertes und zugleich anwendungsorientiertes Managementstudium mit hohem Praxisanteil kennzeichnend ist. Sie bietet ihren rund 1.500 Studierenden sieben Bachelor- und sechs Masterstudiengänge in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften bzw. Management, Psychologie und Mode an.

Die BSP hat sich seit der Erstakkreditierung erfolgreich im privaten Hochschulsektor etabliert und wird ihrem institutionellen Anspruch als anwendungsorientierte Fachhochschule mit Bachelor- und Masterstudiengängen gerecht. Der Wissenschaftsrat sieht für einen erfolgreichen Aufbau der geplanten Fakultät „Applied Sport Sciences & Personality“ gute Voraussetzungen, die noch junge Fakultät „Creative Business“ hat hingegen bislang noch kein überzeugendes Profil entwickelt. Die ebenfalls noch im Aufbau befindliche Rechtsfakultät war nicht Gegenstand des Reakkreditierungsverfahrens. Die Governance ist weitgehend hochschuladäquat, jedoch sieht der Wissenschaftsrat seine Anforderungen mit Blick auf die Gewährleistung einer Mehrheit der gewählten Professorinnen und Professoren im Akademischen Senat noch nicht erfüllt. Ausweislich der Publikationen der Professorinnen und Professoren werden die Forschungsleistungen qualitativ dem institutionellen Anspruch der Hochschule gerecht. Mit Blick auf die Masterstudiengänge ist nach Ansicht des Wissenschaftsrats allerdings eine breitere Verankerung der Forschungsaktivitäten in der Professorenschaft erforderlich.

Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit Auflagen zur Grundordnung und zur Forschung sowie verschiedenen Empfehlungen für die weitere positive Entwicklung der Hochschule.

Hintergundinformation zur BSP Business & Law School – Hochschule für Management und Recht, Berlin (11. Juli 2022)

Die Hochschule für angewandte Pädagogik Berlin wird vom Wissenschaftsrat unter einer Auflage für die Dauer von fünf Jahren reakkreditiert.

Die Hochschule für angewandte Pädagogik (HSAP) wurde im Jahr 2013 gegründet und befristet staatlich anerkannt. Im Jahr 2019 erfolgte die Institutionelle Akkreditierung für einen Zeitraum von drei Jahren. Die HSAP bietet ihren rund 390 Studierenden vier duale bzw. berufsbegleitende Bachelorstudiengänge in den Bereichen Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik an.

Die HSAP hat sich in den vergangenen Jahren als praxisnahe Hochschule profiliert und ihr Studienangebot ausgebaut. Die angebotenen Studiengänge in sozialarbeiterischen

und pädagogischen Disziplinen sind durch die enge Verbindung der wissenschaftlichen Qualifizierung mit einer beruflichen Tätigkeit und praxisnahen Forschung gekennzeichnet. Der Wissenschaftsrat würdigt den Beitrag, den die HSAP mit diesen Studienangeboten zur Akademisierung sozialer Berufe leistet. Das Verhältnis zwischen Hochschule und Trägereinrichtung sowie Betreibern ist insgesamt ausgewogen gestaltet und sichert die akademische Freiheit der Hochschule und ihrer Mitglieder. Die Governance ist hochschuladäquat; was die Gewährleistung der Mehrheit gewählter Professorinnen und Professoren im Akademischen Senat anbelangt, sind die Anforderungen des Wissenschaftsrats jedoch noch nicht erfüllt. Für eine Konsolidierung der insgesamt positiven Entwicklung der HSAP und die geplante Erweiterung des Studienangebots um Masterstudiengänge sind insbesondere ein zügiger personeller Aufwuchs, eine weitere Steigerung der Forschungsleistungen sowie eine Verbesserung der räumlichen und digitalen Infrastruktur erforderlich.

Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit einer Auflage zur Grundordnung sowie verschiedenen Empfehlungen für die weitere positive Entwicklung der Hochschule.

Hintergrundinformation zur Hochschule für angewandte Pädagogik, Berlin (11. Juli 2022)