Wissenschaftsrat

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Vier Entscheidungen im Verfahren der Institutionellen Akkreditierung

Ausgabe 05 | 23
Datum 30.01.2023

Auf seinen Wintersitzungen hat der Wissenschaftsrat vier Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Die Hochschule der bildenden Künste Essen wird vom Wissenschaftsrat unter Auflagen für die Dauer von fünf Jahren akkreditiert.

Die Hochschule der bildenden Künste (HBK) Essen wurde im Jahr 2013 gegründet und ist als Kunsthochschule befristet staatlich anerkannt. Sie bietet ihren derzeit rund 260 Studierenden drei künstlerisch ausgerichtete Bachelorstudiengänge, drei Bachelorstudiengänge im Bereich Design und einen künstlerisch ausgerichteten Masterstudiengang als Präsenzstudiengänge im Vollzeit- und Teilzeitformat an. Im Wintersemester 2021/22 beschäftigte die HBK Essen 20 hauptberufliche Professorinnen und Professoren in einem Umfang von rund 18 Vollzeitäquivalenten (VZÄ/inkl. Hochschulleitung).

Ihrem institutionellen Anspruch als Kunsthochschule wird die HBK Essen in ihren Strukturen und Leistungen insgesamt gerecht. Das Profil der Hochschule hat sich seit 2019 durch die Einrichtung neuer Design-Studiengänge in Richtung einer stärkeren Anwendungsorientierung verschoben. Der Wissenschaftsrat würdigt das gute Betreuungsverhältnis von hauptberuflichen Professorinnen und Professoren zu Studierenden und die Möglichkeit, an der HBK Essen berufsbegleitend in Teilzeit studieren zu können. Die Aktivitäten in der Forschung, Kunst- bzw. Designausübung bewegen sich in einem angemessenen Rahmen, bieten jedoch insbesondere mit Blick auf den Masterstudiengang weiterhin Ausbaupotenzial. Verbesserungsbedarf sieht der Wissenschaftsrat in der Governance sowie in der Ausgestaltung der Berufungsverfahren. Der Wissenschaftsrat verbindet seine Akkreditierungsentscheidung daher mit entsprechenden Auflagen und Empfehlungen.

Die Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg, wird vom Wissenschaftsrat unter Auflagen für die Dauer von zunächst fünf Jahren reakkreditiert. Der Akkreditierungszeitraum verlängert sich bei fristgerechter Erfüllung der Auflagen auf zehn Jahre.

Die Hochschule für Künste im Sozialen (HKS) Ottersberg ging 1984 aus der 1967 gegründeten Freien Kunststudienstätte Ottersberg hervor und ist unbefristet staatlich anerkannt. Ihren 340 Studierenden bietet sie vier Bachelorstudiengänge und einen Masterstudiengang mit künstlerischen und künstlerisch-angewandten Schwerpunkten. Im Wintersemester 2022/23 waren 18 Professorinnen und Professoren im Umfang von rund 12,5 VZÄ einschließlich Hochschulleitung an der Hochschule beschäftigt.

Die HKS Ottersberg wird ihrem institutionellen Anspruch als Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunst in allen Leistungsbereichen umfassend gerecht. Die Verbindungen von künstlerischen mit therapeutischen bzw. pädagogischen Ansätzen zeichnen die Hochschule aus. Der Wissenschaftsrat würdigt die Bedeutung der Hochschule für das regionale Umfeld sowie die kreative und soziale Hochschulkultur der HKS Ottersberg, die von ihren Mitgliedern gemeinschaftlich geprägt wird. Die Leistungen in Forschung und Kunstausübung sind für eine Hochschule dieser Größe beachtlich. Verbesserungsbedarf sieht der Wissenschaftsrat bei der Gewährleistung der professoralen Mehrheit im Senat in spezifischen Konstellationen sowie bei der Literatur- und Informationsversorgung im Bereich Soziale Arbeit. Entsprechend verbindet er seine Akkreditierungsentscheidung mit Auflagen zur Grundordnung sowie zum Bibliothekskonzept.

Die SRH Wilhelm Löhe Hochschule in Fürth wird vom Wissenschaftsrat unter Auflagen für die Dauer von fünf Jahren reakkreditiert.

Die SRH Wilhelm Löhe Hochschule (WLH) wurde 2012 gegründet und ist befristet staatlich anerkannt. Sie bietet ihren derzeit rund 600 Studierenden Bachelorstudiengänge in Vollzeit-, berufs- und ausbildungsbegleitenden Formaten sowie berufsbegleitende Masterstudiengänge im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens an. Zu Beginn des Wintersemesters 2022/23 beschäftigte die WLH elf hauptberufliche Professorinnen und Professoren in einem Umfang von 10,2 VZÄ (inkl. Hochschulleitung).

Der Wissenschaftsrat würdigt die überzeugende Profilierung der WLH im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens sowie die Leistungen der Hochschule in Lehre und Forschung. Gleichwohl entspricht die Ausstattung mit Professorinnen und Professoren in quantitativer Hinsicht nicht den Anforderungen des Wissenschaftsrats an eine Hochschule mit Masterangeboten. Weiteren Verbesserungsbedarf sieht der Wissenschaftsrat bei den Kompetenzen des Senats bei der Wahl der Hochschulleitung und im Berufungsverfah­ren sowie bei Regelungen in der Grundordnung mit Blick auf eine ehrenamtliche Ausübung des Präsidentenamtes. Er verbindet seine Akkreditierungs­entscheidung daher mit entsprechenden Auflagen und verschiedenen weiteren Empfehlungen.

Die ESAB Fachhochschule für Sport und Management Potsdam wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von fünf Jahren reakkreditiert.

Die ESAB Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (FHSMP) wurde 2009 gegründet und ist seitdem befristet staatlich anerkannt. Sie bietet ihren derzeit rund 450 Studierenden zwei duale Bachelorstudiengänge in den Bereichen angewandte Sportwissenschaft und Management an. Zu Beginn des Wintersemesters 2022/23 beschäftigte die FHSMP neun hauptberufliche Professorinnen und Professoren in einem Umfang von 8,7 VZÄ (inkl. Hochschulleitung).

Der Wissenschaftsrat würdigt die positive Entwicklung der FHSMP seit der letzten Reakkreditierung sowie ihr spezifisches Profil im Bereich des Leistungssports und angrenzenden Bereichen, mit dem sich die Hochschule erfolgreich in der Region etabliert hat. Die FHSMP wird ihrem institutionellen Anspruch als Hochschule für angewandte Wissenschaften in Forschung und Lehre gut gerecht. Die Ausstattung mit Professorinnen und Professoren ist für den aktuellen Zuschnitt der Hochschule angemessen. Das Vorhaben, Masterstudiengänge einzurichten ist mit Blick auf die Weiterentwicklung der Hochschule plausibel und mit entsprechenden Planungen unterlegt. Verbesserungsbedarf sieht der Wissenschaftsrat bei der Regelung zur Abwahl der Hochschulleitung sowie der Literaturversorgung. Er verbindet seine Akkreditierungsentscheidung daher mit entsprechenden Auflagen und verschiedenen weiteren Empfehlungen.