Wie können einheitliche Qualitätsstandards der Promotion gewahrt werden? Der Wissenschaftsrat nimmt Stellung zur Ausgestaltung der Promotion im deutschen Wissenschaftssystem
Ausgabe 10 | 23
Datum 24.04.2023
Die Promotionspraxis in Deutschland ist durch viele fachkulturelle Besonderheiten und unterschiedliche strukturelle und institutionelle Kontexte geprägt. „Diese Diversifizierung muss reflektiert werden, damit einheitlich hohe Qualitätsstandards der Promotion gewahrt bleiben“, erklärt Wolfgang Wick, der Vorsitzende des Wissenschaftsrats. „Wir fordern daher die Fachgemeinschaften und die promotionsberechtigten Einrichtungen auf, ihre gemeinsame Verantwortung für die Qualitätssicherung von Promotionen und für einheitliche Standards aktiv wahrzunehmen.“
In seinem Positionspapier zur Ausgestaltung der Promotion im deutschen Wissenschaftssystem nimmt der Wissenschaftsrat zunächst eine Bestandsaufnahme vor. Er betrachtet verschiedene systemische Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte, die Auswirkungen auf das Promotionsgeschehen haben, analysiert fachkulturelle Besonderheiten und gibt einen Überblick über die vielfältigen promotionsunterstützenden Strukturen an wissenschaftlichen Einrichtungen.
Leitend für die anschließenden Empfehlungen ist der Grundsatz, dass die eigenständige Forschung weiterhin den Kern der Promotion bilden muss. Das gilt auch für die strukturierte Promotion: Sie soll Doktorandinnen und Doktoranden durch Qualifizierungsangebote unterstützen und muss zugleich ausreichend Raum für das Forschungsvorhaben lassen. Der Wissenschaftsrat gibt außerdem differenzierte Empfehlungen zur Durchführung von Promotionen – von der (möglichst frühzeitigen) Zulassung zur Promotion über Betreuung und Begutachtung bis zur abschließenden mündlichen Prüfung. Für eine kumulative Promotion sind fachspezifische Standards erforderlich, damit die Gleichwertigkeit mit einer zusammenhängenden Promotionsschrift gewährleistet ist.
„Wenn wissenschaftliche Einrichtungen Promovierende beschäftigen, dann tragen sie auch Verantwortung für angemessene Beschäftigungsbedingungen und deren Finanzierung“, betont Wolfgang Wick. „Finanzierungsrisiken dürfen nicht zu Lasten der Promovierenden gehen.“ Zu Beginn der Promotionsphase sollte in der Regel ein Arbeitsvertrag für drei Jahre geschlossen werden, in dem Zeitbudgets für die Qualifizierung und für weitere Aufgaben definiert sind. Kurzbefristungen können zur Zwischen- und Abschlussfinanzierung sinnvoll sein, eine Häufung kurzer Vertragslaufzeiten ist aber nicht akzeptabel. Hinsichtlich des Beschäftigungsumfangs stellt der Wissenschaftsrat große Unterschiede zwischen den Fächern fest. Perspektivisch sollte allen Promovierenden eine vertragliche Arbeitszeit angeboten werden, die der erwarteten Arbeits- und Qualifizierungszeit entspricht.
Das Positionspapier nimmt auch Stellung zur Ausweitung des Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Fachhochschulen. Promotionen, die an HAW/FH betreut werden, müssen universitären Promotionen gleichwertig sein, sollten aber in der Regel dem spezifischen Profil anwendungsorientierter Forschung entsprechen. „Wir wünschen uns, dass alle Beteiligten an der Entwicklung spezifischer Qualitätskriterien mitwirken“, so der Vorsitzende des Wissenschaftsrats. „Die kooperative Promotion von Universitäten und HAW/FH sollte aber weiterhin praktiziert und unterstützt werden. Auch dies trägt zur Wahrung gemeinsamer Qualitätsstandards bei.“