Lob für Universität Witten/Herdecke | Wissenschaftsrat erneuert Akkreditierung für zehn Jahre
Ausgabe 08 | 2024
Datum 29.01.2024
Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von zehn Jahren reakkreditiert. Die Entscheidung schließt das Promotionsrecht ein.
Die Entwicklung der UW/H hat sich seit der vorangegangenen Reakkreditierung sehr überzeugend weiterentwickelt. Ihrem institutionellen Anspruch als Universität mit Promotions- und Habilitationsrecht wird sie umfänglich gerecht. Studium und Lehre an der UW/H zeichnen sich durch das prägende Konzept der „Wittener Didaktik“ und eine gute Betreuungsrelation aus.
Der Wissenschaftsrat würdigt zudem, dass die UW/H zur qualitätsgesicherten Ausweitung der Studienplatzkapazitäten in den Fächern Medizin und Psychologie beiträgt. Er verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit Empfehlungen zur Bündelung der klinischen Lehrstühle, zur Einwerbung von kompetitiven Drittmitteln und zur Infrastruktur für die lebenswissenschaftliche Grundlagenforschung.
Die Universität Witten/Herdecke wurde 1982 als erste deutsche Universität in privater Trägerschaft gegründet und ist durch das Land Nordrhein-Westfalen unbefristet staatlich anerkannt. Sie bietet Bachelor-, Master- sowie Staatsexamensstudiengänge in ihren beiden Fakultäten für Gesundheit sowie für Wirtschaft und Gesellschaft an und verleiht Doktorgrade im Rahmen von strukturierten und individuellen Promotionsverfahren. Im Wintersemester 2022/23 waren rd. 2.400 Studierende eingeschrieben, die Universität beschäftigte zugleich hauptberufliche Professorinnen und Professoren im Umfang von rd. 90 Vollzeitäquivalenten.