Personelle Zusammensetzung von WR-Arbeitsgruppen | Vermeidung von Befangenheiten
Bei der personellen Zusammensetzung der Arbeitsgruppen des Wissenschaftsrats wird darauf geachtet, dass keine/r der Gutachterinnen und Gutachter zu der zu evaluierenden Einrichtung in einem Verhältnis steht, das Befangenheit indizieren könnte. Hierzu gehören (rückwirkend bis zu fünf Jahren) vor allem frühere Mitgliedschaft in der betreffenden Einrichtung, Beratungs- und Aufsichtstätigkeit für die Einrichtung, Beteiligung an Bewerbungs-/Berufungsverfahren; außerdem (ohne zeitliche Befristung) das Vorliegen einer Lehrer/innen-Schüler/innen-Beziehung, enge verwandtschaftliche oder andere persönliche Beziehungen zu leitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Einrichtung sowie die aktuelle Zugehörigkeit zu einer anderen Einrichtung des Sitzlandes der betreffenden Einrichtung.
Lizenz:
CC BY-SA
Publikationsform:
Sonstige Dokumente
Datum: 2021
Seiten:
1
Sprache:
Deutsch
Sachgebiete:
Personal