Stellungnahme zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen (Drs. 9860-22), Juli 2022
Der Wissenschaftsrat empfiehlt die Verleihung eines eigenständigen Promotionsrechts an das Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen (Promotionskolleg NRW) für eine Probezeit von sieben Jahren. Im Anschluss wird der Wissenschaftsrat eine erneute Begutachtung durchführen. Das Promotionskolleg NRW wurde im Dezember 2020 gegründet und wird von 21 HAW/FH in Nordrhein-Westfalen getragen. Im November 2021 zählte das Promotionskolleg NRW rund 300 promovierende Mitglieder.
DOI:
10.57674/h2xk-3d71
Licence:
CC BY-SA
Publication form:
Recommendations, Position Papers
Date: 2022
Pages:
115
Language:
Deutsch
Subjects:
Universities of Applied Sciences
Reference for citation:
Wissenschaftsrat (2022): Stellungnahme zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen; Köln. https://doi.org/10.57674/h2xk-3d71