Stellungnahme zur Institutionellen Reakkreditierung (Promotionsrecht) der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft, Hamburg (Drs. 1379-23), Juli 2023
Die Bucerius Law School (BLS), Hamburg, wird vom Wissenschaftsrat ohne Auflagen für die Dauer von zehn Jahren reakkreditiert. Die Entscheidung schließt das Promotionsrecht ein. Die BLS wurde im Jahr 2000 gegründet und ist vom Land Hamburg unbefristet staatlich anerkannt. Sie bietet ihren derzeit rund 730 Studierenden einen grundständigen Bachelorstudiengang, der nach zehn Trimestern zur Ersten Juristischen Prüfung führt, und einen weiterbildenden, englischsprachigen Masterstudiengang an (Stand: Herbsttrimester 2022). Für das Promotionsstudium waren an der Hochschule zum Ende des Jahres 2022 rund 260 Doktorandinnen und Doktoranden eingeschrieben. Im gleichen Zeitraum beschäftige die BLS hauptberufliche Professorinnen und Professoren in einem Umfang von rund 21 Vollzeitäquivalenten.
DOI:
10.57674/rg43-tg50
Lizenz:
CC BY-SA
Publikationsform:
Empfehlungen, Stellungnahmen und Positionspapiere
Datum: 2023
Seiten:
72
Sprache:
Deutsch
Sachgebiete:
Akkreditierung
Zitierform:
Wissenschaftsrat (2023): Stellungnahme zur Institutionellen Reakkreditierung (Promotionsrecht) der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft, Hamburg; Köln. https://doi.org/10.57674/rg43-tg50