Exzellenzstrategie | Förderlinie Exzellenzuniversitäten | Leitfaden zur Einzelevaluation der Exzellenzuniversitäten und -verbünde
Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten dient laut Verwaltungsvereinbarung (VV) „der dauerhaften Stärkung der Universitäten als Institution bzw. einem Verbund von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster“ (§ 1 VV). Der Wissenschaftsrat ist für die Durchführung des Verfahrens in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten zuständig und die Deutsche Forschungsgemeinschaft administriert die Förderline Exzellenzcluster (§ 2 Abs. 3 VV). Im Folgenden wird auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung ein Leitfaden vorgestellt, der den Einzelevaluationen der Exzellenzuniversitäten und -verbünde in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten zugrunde liegen wird. Er basiert auf den Förderkriterien der Förderlinie Exzellenzuniversitäten (in der Fassung von 2024) sowie den im Rahmen der Exzellenzstrategie veröffentlichten Verfahrensdokumenten.
Lizenz:
CC BY-SA
Publikationsform:
Sonstige Dokumente
Datum: 2024
Seiten:
29
Sprache:
Deutsch
Sachgebiete:
Exzellenzstrategie
Zitierform:
Wissenschaftsrat (2024): Exzellenzstrategie | Förderlinie Exzellenzuniversitäten | Leitfaden zur Einzelevaluation der Exzellenzuniversitäten und -verbünde; Köln. URL: www.wissenschaftsrat.de/download/2024/ExStra_EXU_Evaluationsleitfaden.html