Förderlinie Exzellenzuniversitäten. Antragsberechtigte Universitäten 2018
Am 27. September 2018 hat erstmals die Exzellenzkommission getagt und entschieden, 57 Exzellenzcluster zu fördern. Die Entscheidung über die Exzellenzcluster ist grundlegend für den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten, die der Wissenschaftsrat durchführt: Mit ihr sind nunmehr 17 Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern und zwei Universitätsverbünde mit mindestens drei Exzellenzclustern zur Antragstellung zugelassen. Sie können bis zum 10. Dezember 2018 Anträge einreichen, über die nach erfolgten Begutachtungen am 19. Juli 2019 wiederum in der Exzellenzkommission entschieden wird.
Publikationsform:
Sonstige Dokumente
Datum: 2018
Sprache:
Deutsch