Wissenschaftsrat

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Vier Entscheidungen im Verfahren der Institutionellen Akkreditierung

Ausgabe 17 | 2021
Datum 12.07.2021

Auf seinen Sommersitzungen hat der Wissenschaftsrat vier Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Die Hochschule Fresenius, Idstein, wird vom Wissenschaftsrat unter Auflagen für die Dauer von zunächst fünf Jahren reakkreditiert. Bei fristgerechter Erfüllung der Auflagen verlängert sich der Reakkreditierungszeitraum auf zehn Jahre.

Die Hochschule ist aus dem 1848 gegründeten „Chemischen Laboratorium Fresenius“ hervorgegangen und seit 1971 unbefristet staatlich anerkannt. Im Jahr 2016 wurde sie vom Wissenschaftsrat für fünf Jahre reakkreditiert. Das Profil der Hochschule zeichnet sich durch Praxisnähe, ein breites Fächerspektrum und die Präsenz an mehreren Standorten in Deutschland aus. Sie bietet insgesamt 127 Bachelor- und Masterstudiengänge in verschiedenen Präsenzformaten sowie im Online-Fernstudium an. Im Wintersemester 2020/21 waren 272 hauptberufliche Professorinnen und Professoren in einem Stellenumfang von 230 Vollzeitäquivalenten beschäftigt und ca. 15.800 Studie­rende an der Hochschule eingeschrieben.

Ihrem institutionellen Anspruch als Hochschule für angewandte Wissenschaften wird die Hochschule Fresenius aus Sicht des Wissenschaftsrats ebenso überzeugend gerecht wie ihrem Selbstverständnis als dynamische Hochschule mit Tradition. Ihr breites Fächerprofil ist schlüssig und adressatengerecht umgesetzt und ihre Entwicklungsplanung plausibel. Das Verhältnis zwischen der Trägereinrichtung und der Hochschule ist ausgewogen gestaltet, wenn auch im Detail Verbesserungen vorzunehmen sind. Die internen Leitungsstrukturen und Entscheidungsprozesse haben sich im Zeitraum seit der letzten Reakkreditierung erkennbar zugunsten einer fachlichen Prägung verändert. Die Hochschule hat hier einen Kulturwandel von einer vorwiegend unternehmerisch geprägten hin zu einer stärker akademisch ausgerichteten Governance angestoßen. In den Berufungsverfahren muss der akademischen Perspektive allerdings ein stärkerer Stellenwert eingeräumt werden. Trotz eines erheblichen Aufwuchses beim professoralen Personal seit der zurückliegenden Reakkreditierung kann die Lehre noch nicht in allen Studiengängen mehrheitlich durch hauptberufliche Professorinnen und Professoren abgedeckt werden. Der Wissenschaftsrat würdigt die vielseitigen und effektiven Forschungsfördermaßnahmen der Hochschule, die in Einzelaspekten jedoch verbesserungsfähig sind.

Seine Reakkreditierungsentscheidung verbindet der Wissenschaftsrat mit Auflagen zur Grund- und Berufungsordnung, zur Personalausstattung sowie zum Forschungsbudget.

Hintergrundinformation zur Hochschule Fresenius, Idstein (12. Juli 2021)

Die Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft, Bremen, wird vom Wissenschaftsrat unter Auflagen für fünf Jahre reakkreditiert.

Die Apollon Hochschule ist seit 2005 als Fernfachhochschule staatlich anerkannt. Im Jahr 2015 wurde sie erstmalig vom Wissenschaftsrat akkreditiert. Die Hochschule positioniert sich als praxisorientierte Fernhochschule mit flexiblen Studienmöglichkeiten und bietet berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge sowie einen MBA-Studiengang im Bereich Gesundheit und Soziales an. Ende des Jahres 2020 waren an der Hochschule 18 Professorinnen und Professoren mit einem Stellenumfang von rd. 11 Vollzeitäquivalenten beschäftigt und rd. 3.300 Studierende eingeschrieben.

Der Wissenschaftsrat würdigt die insgesamt positive Entwicklung der Hochschule seit der letzten Akkreditierung. Das Studienangebot überzeugt sowohl mit Blick auf die fachliche Ausrichtung als auch hinsichtlich des Fokus auf berufstätige Studierende und stellt eine gelungene Umsetzung eines praxisnahen und flexiblen Fernstudiums dar. Die Qualität und Organisation der Lehre sind ebenfalls hervorzuheben. Die Selbstverwaltungs- und Leitungsstrukturen der Hochschule sowie das Verhältnis zwischen Hochschule und Trägereinrichtung sind mit wenigen Einschränkungen hochschuladäquat ausgestaltet. Die Ausstattung mit Professorinnen und Professoren ist aus quantitativer Sicht zwar hinreichend, allerdings ist das Verhältnis von Vollzeit- und Teilzeitprofessorinnen und -professoren nicht angemessen. Auch der Bereich Pflege ist aus Sicht des Wissenschaftsrats nicht ausreichend mit dem nötigen professoralen Personal ausgestattet. Zudem muss die Hochschule ihre Forschungsleistungen weiter verbessern. Anzuerkennen ist, dass die Hochschule hierfür bereits weitgehend geeignete Rahmenbedingungen geschaffen hat.

Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit Auflagen zur Grund- und Berufungsordnung, zum Personalausbau und zur Steigerung der Forschungsleistungen.

Hintergrundinformation zur Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft, Bremen (12. Juli 2021)

Die Leibniz-Fachhochschule, Hannover, wird vom Wissenschaftsrat unter Auflagen für die Dauer von zunächst drei Jahren reakkreditiert. Bei fristgerechter Erfüllung der Auflagen verlängert sich der Reakkreditierungszeitraum auf fünf Jahre.

Die Leibniz-Fachhochschule wurde im Jahr 2011 gegründet und unbefristet staatlich anerkannt. Im Jahr 2016 wurde die Hochschule erstmals vom Wissenschaftsrat für fünf Jahre akkreditiert. Sie bietet ihren rd. 600 Studierenden überwiegend betriebswirtschaftliche sowie informationstechnische Bachelorstudiengänge im dualen Studienformat an. Seit dem Wintersemester 2019/20 betreibt die Leibniz-FH zusätzlich ein Studienzentrum in Achim. Im Wintersemester 2020/21 waren 13 hauptberufliche Professorinnen und Professoren im Umfang von rd. 12 Vollzeitäquivalenten an der Hochschule beschäftigt.

Der Wissenschaftsrat würdigt das praxisnahe und projektorientierte Studienangebot der Leibniz-FH. Die Hochschule hat ihr bislang betriebswirtschaftlich geprägtes fachliches Profil durch die Aufnahme informationstechnischer Studiengänge plausibel weiterentwickelt. Das Verhältnis zwischen Trägerverein und Hochschule ist grundsätzlich ausgewogen gestaltet, obgleich eine strukturell mögliche betreiberseitige Einflussnahme auf die akademischen Angelegenheiten behoben werden muss. Im Übrigen verfügt die Hochschule über weitgehend hochschuladäquate Leitungs- und Selbstverwaltungsstrukturen. Im Studienzentrum in Achim sind hochschuladäquate Strukturen derzeit jedoch noch nicht gegeben; diese müssen im Rahmen des Ausbaus geschaffen werden. Die Ausstattung mit professoralem Personal muss in dem bereits geplanten Rahmen verbessert werden, um ausreichende Kapazitäten für die Wahrnehmung der Aufgaben in Forschung und Lehre zu gewährleisten. Die Leibniz-FH muss ihre Forschungsleistungen steigern, bevor weitere Masterstudiengänge eingeführt werden können. Die Hochschule ist räumlich und sächlich angemessen ausgestattet. Allerdings sind die Zugriffsmöglichkeiten auf elektronische Zeitschriften und Fachdatenbanken bislang nicht zeit- und ortsunabhängig möglich.

Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit Auflagen zu den Hochschulordnungen, zur Personalausstattung, zum Ausbau des Studienzentrums in Achim, zur Steigerung der Forschungsleistungen sowie zur Literaturversorgung.

Hintergrundinformation zur Leibniz-Fachhochschule, Hannover (12. Juli 2021)

Die SRH Hochschule für Gesundheit, Gera, wird vom Wissenschaftsrat mit einer Auflage für die Dauer von fünf Jahren reakkreditiert.

Die Hochschule wurde im Jahr 2006 gegründet und nach der Erstakkreditierung durch den Wissenschaftsrat im Jahr 2010 unbefristet staatlich anerkannt. Im Jahr 2017 wurde sie für drei Jahre reakkreditiert. Sie orientiert sich mit ihrem Profil und ihren Studienangeboten vor allem an den Bedarfen im Gesundheitsbereich. Derzeit werden zwölf Bachelor- und fünf Masterstudiengänge an ihrem Hauptstandort in Gera, sechs Außenstandorten in West- und Süddeutschland und einem Studienzentrum in Heide (Schleswig-Holstein) angeboten. Im Wintersemester 2020/21 waren rd. 1.360 Studierende an der Hochschule eingeschrieben und 53 hauptberufliche Professorinnen und Professoren im Umfang von rd. 36 Vollzeitäquivalenten beschäftigt.

Der Wissenschaftsrat würdigt, dass sich die Hochschule in dem kurzen Zeitraum seit der Reakkreditierung im Jahr 2017 erfolgreich weiterentwickelt und sich als Gesundheitshochschule profiliert hat. Dazu hat neben der Ergänzung des Studienangebotes um weitere Bachelor- und Masterstudiengänge im Gesundheitswesen sowie in komplementären Bereichen des Sozial- und Bildungswesens auch das Angebot an flexiblen Studienmodellen beigetragen. Das Verhältnis zwischen dem Trägerverein und der Hochschule ist ausgewogen gestaltet und die Grundordnung entspricht den Erwartungen des Wissenschaftsrats an hochschuladäquate Leitungs- und Entscheidungsstrukturen. Die zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen der Forschung werden ausdrücklich begrüßt, allerdings konnten sich deren Wirkungen noch nicht hinreichend entfalten. Die Forschungsleistungen müssen weiter gesteigert werden, um das breite Studienangebot durchgehend durch angemessene Forschungsaktivitäten zu unterlegen. 

Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit einer Auflage zur Steigerung der Forschungsleistungen.

Hintergrundinformation zur SRH Hochschule für Gesundheit, Gera (12. Juli 2021)