Wissenschaftsrat legt überarbeitete Leitfäden der Konzeptprüfung und der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen vor
Ausgabe 22 | 2022
Datum 11.07.2022
Der Wissenschaftsrat hat auf seinen Sommersitzungen in Magdeburg den „Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen“ und den „Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung“ in überarbeiteten Fassungen verabschiedet.
Die Revision beider Leitfäden berücksichtigt neue gesetzliche Regelungen der staatlichen Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen und der Institutionellen Akkreditierung. In die Überarbeitung flossen zudem die in mittlerweile 236 Akkreditierungs- und 56 Konzeptprüfungsverfahren gesammelten Erfahrungen ein.
In seinen Leitfäden hat der Wissenschaftsrat neue gesetzliche Mindestanforderungen für die staatliche Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen gemäß der Eigenrationalität der Wissenschaft und der Künste für seine Verfahren operationalisiert. Dabei wurden die in den Leitfäden von 2015 erstmals formulierten Voraussetzungen der Hochschulförmigkeit weit überwiegend bestätigt. Die Mindestanforderungen der Akkreditierung, die von einer nichtstaatlichen Hochschule erfüllt werden müssen, umfassen weiterhin Aspekte wie Freiheit von Forschung und Lehre, akademische Selbstverwaltung, systematische Verankerung von Forschung und einen akademischen Kern aus hauptberuflich tätigen Professorinnen und Professoren. Konzeptprüfung und Institutionelle Akkreditierung dienen den Ländern weiterhin als Gutachten, um ihre Entscheidungsgrundlage für die staatliche Anerkennungspraxis zu erweitern.
Neben zahlreichen Präzisierungen und Modifikationen im Detail – etwa an den Prüfkriterien – hat der Wissenschaftsrat auch eine Reihe von grundlegenden Anpassungen vorgenommen. So werden die Hochschulen künftig die Möglichkeit haben, im Verfahren zu den Bewertungsberichten der Arbeitsgruppen Stellung zu nehmen. Zudem wird eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet.
Im „Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung“ sind höhere Anforderungen an Hochschulgründungskonzepte formuliert. Die Erfahrungen, die der Wissenschaftsrat in den letzten Jahren mit Konzeptprüfungen gemacht hat, haben gezeigt, dass die fundierte Prüfung eines Gründungskonzeptes detailliertere Informationen insbesondere hinsichtlich des personellen Aufbaus und der Finanzierung erfordert.