Wissenschaftsrat

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Neue Forschungsbauten für Medizin und Agrarwissenschaften | Wissenschaftsrat empfiehlt drei Vorhaben zur Förderung

Ausgabe 09 | 2025
Datum 12.05.2025

Der Wissenschaftsrat empfiehlt drei Forschungsbauten in München und Göttingen mit einem Volumen von insgesamt rund 233 Mio. Euro zur Förderung.[1] Die Vorhaben aus den Bereichen Medizin und Agrarwissenschaften werden als äußerst innovativ und gesellschaftlich hochrelevant eingeschätzt. Sie zeichnen sie sich durch sehr gute bis herausragende wissenschaftliche Qualität und ein großes Zukunftspotenzial aus.

Besonders hervorzuheben ist das Center for Structural and Functional Connectomics (CSFC) der Technischen Universität München. Als einziges Vorhaben ist es in allen zu bewertenden Kriterien als herausragend eingestuft worden. In dem geplanten Zentrum sollen die Struktur und Funktion von neuronalen Schaltkreisen im Gehirn umfassend analysiert werden. Die Erkenntnisse sollen dazu beitragen, die neuroradiologische Diagnostik zu verbessern und damit sowohl das gesunde Gehirn als auch Erkrankungen des zentralen Nervensystems besser zu verstehen. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden innovative Bildgebungstechnologien entwickeln und anwenden, auch unter Einsatz von Methoden Künstlicher Intelligenz. So soll eine einzigartige Plattform für die Erforschung neuronaler Netzwerke von der Grundlagenwissenschaft bis zur klinischen Anwendung entstehen.

Die Anträge wurden nach wissenschaftsimmanenten Qualitätskriterien gereiht. Dabei wurde das CSFC insgesamt als herausragend bewertet, die beiden folgenden Vorhaben als sehr gut bis herausragend:

  • Georg-August-Universität Göttingen: AgriFutur
  • Ludwig-Maximilians-Universität München: Centrum für Inflammation und Metabolismus (CMI)


[1]
Gemäß der Ausführungsvereinbarung (AV-FGH) der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen vom 26. November 2018, zuletzt geändert durch Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 10. März 2023.