Stellungnahme zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen (Drs. 9860-22), Juli 2022
Der Wissenschaftsrat empfiehlt die Verleihung eines eigenständigen Promotionsrechts an das Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen (Promotionskolleg NRW) für eine Probezeit von sieben Jahren. Im Anschluss wird der Wissenschaftsrat eine erneute Begutachtung durchführen. Das Promotionskolleg NRW wurde im Dezember 2020 gegründet und wird von 21 HAW/FH in Nordrhein-Westfalen getragen. Im November 2021 zählte das Promotionskolleg NRW rund 300 promovierende Mitglieder.
DOI:
10.57674/h2xk-3d71
Lizenz:
CC BY-SA
Publikationsform:
Empfehlungen, Stellungnahmen und Positionspapiere
Datum: 2022
Seiten:
115
Sprache:
Deutsch
Sachgebiete:
Fachhochschulen
Zitierform:
Wissenschaftsrat (2022): Stellungnahme zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen; Köln. https://doi.org/10.57674/h2xk-3d71