Wissenschaftsrat

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Stellungnahme zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen (Drs. 9860-22), Juli 2022

Der Wissenschaftsrat empfiehlt die Verleihung eines eigenständigen Promotionsrechts an das Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen (Promotionskolleg NRW) für eine Probezeit von sieben Jahren. Im Anschluss wird der Wissenschaftsrat eine erneute Begutachtung durchführen. Das Promotionskolleg NRW wurde im Dezember 2020 gegründet und wird von 21 HAW/FH in Nordrhein-Westfalen getragen. Im November 2021 zählte das Promotionskolleg NRW rund 300 promovierende Mitglieder.

DOI: 10.57674/h2xk-3d71

Lizenz: CC BY-SA

Publikationsform: Empfehlungen, Stellungnahmen und Positionspapiere

Datum: 2022

Seiten: 115

Sprache: Deutsch

Sachgebiete: Fachhochschulen

Zitierform:
Wissenschaftsrat (2022): Stellungnahme zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen; Köln. https://doi.org/10.57674/h2xk-3d71