Stellungnahme zur Institutionellen Reakkreditierung (Promotionsrecht) der Universität Witten/Herdecke (Drs. 1692-24), Januar 2024
Die Universität Witten/Herdecke wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von zehn Jahren reakkreditiert. Die Entscheidung schließt das Promotionsrecht ein. Sie wurde 1982 als erste deutsche Universität in privater Trägerschaft gegründet und ist durch das Land Nordrhein-Westfalen unbefristet staatlich anerkannt. Sie bietet Bachelor-, Master- sowie Staatsexamensstudiengänge (in Human- und Zahnmedizin) in ihren beiden Fakultäten für Gesundheit sowie für Wirtschaft und Gesellschaft an und verleiht Doktorgrade im Rahmen von strukturierten und individuellen Promotionsverfahren.
DOI:
10.57674/m3mm-nj08
Lizenz:
CC BY-SA
Publikationsform:
Empfehlungen, Stellungnahmen und Positionspapiere
Datum: 2024
Seiten:
111
Sprache:
Deutsch
Sachgebiete:
Akkreditierung
Zitierform:
Wissenschaftsrat (2024): Stellungnahme zur Institutionellen Reakkreditierung (Promotionsrecht) der Universität Witten/Herdecke; Köln. https://doi.org/10.57674/m3mm-nj08