Programm Forschungsbauten: Hinweise zur Antragstellung – gültig ab Förderphase 2026 (Drs. 2020-24), April 2024
Seit 2007 führt der Wissenschaftsrat im Auftrag von Bund und Ländern das Programm Forschungsbauten durch. Es sieht die Förderung von Investitionsvorhaben vor, die sich durch „exzellente wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung auszeichnen“. Damit sollen die Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung verbessert werden.
Zu den Hinweisen zur Antragstellung:
Lizenz:
CC BY-SA
Publikationsform:
Sonstige Dokumente
Datum: 2024
Seiten:
16
Sprache:
Deutsch
Sachgebiete:
Forschungsbauten