Wissenschaftsrat

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Akkreditierungsverfahren

Der (Re-)Akkreditierungsprozess folgt einem mehrstufigen Verfahren: Nach ihrem Besuch bei der antragstellenden Institution erstellt eine Arbeitsgruppe ihren (unveränderbaren) Bewertungsbericht. Im Anschluss folgt das Votum des Akkreditierungsausschusses mit einer wissenschaftspolitischen Einschätzung. Abschließend berät und verabschiedet die Vollversammlung des Wissenschaftsrats ihre Empfehlungen.

Verfahren

Grafische Darstellung des Ablaufs des Akkreditierungsverfahrens Ablauf des Akkreditierungsverfahrens Quelle: Wissenschaftsrat

Bislang hat der Wissenschaftsrat 268 Stellungnahmen zur Akkreditierung bzw. Reakkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen davon 21 mit negativer Entscheidung verabschiedet (Stand: Oktober 2024).

Laufende Akkreditierungsverfahren | Aktuelle Liste (PDF, 53KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Liste der abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren (PDF, 202KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Liste nach erfolgter Konzeptprüfung staatlich anerkannter Hochschulen (PDF, 84KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kriterien

  • Governance, Organisation und Qualitätsmanagement
  • Personal
  • Forschung, Kunstausübung und gestalterische Entwicklung
  • Räumliche und sächliche Ausstattung
  • Wirtschaftlichkeit und strategische Planung

Im Gegensatz zu (Re-)Akkreditierungsverfahren ist der Ausschuss bei der Konzeptprüfung einer privaten Hochschule in Gründung nach § 7 Abs. 2 GO (Geschäftsordnung des Wissenschaftsrats) berechtigt, selbstständig ein abschließendes Votum abzugeben. Die Konzeptprüfung durch den Akkreditierungsausschuss stellt ein Angebot an die Länder dar, die wissenschaftliche Qualität nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung vor der staatlichen Anerkennung begutachten zu lassen. Damit kann bereits in einem frühen Stadium der Neugründung einer Hochschule ein wissenschaftsgeleitetes Urteil eingeholt werden. Die Konzeptprüfung soll der befristeten staatlichen Anerkennung vorausgehen und vor Eröffnung des Studienbetriebs erfolgen.

Vorgehen bei Dissens in Bewertungsfragen

Die antragstellenden Länder und die zu akkreditierenden Hochschulen erhalten den Bewertungsbericht der Arbeitsgruppe mit der Möglichkeit, eigene Stellungnahmen abzugeben, bevor dieser im Akkreditierungsausschuss beraten wird. Die Arbeitsgruppe legt in diesem Fall schriftlich dar, in welcher Weise sie die Stellungnahmen in ihrem Bewertungsbericht berücksichtigt hat. Für Streitfälle hat der Wissenschaftsrat eine Beschwerdestelle eingerichtet, die von den direkt am Verfahren Beteiligten Hochschule, Gründungsinitiativen und Sitzländern angerufen werden kann. Im Rahmen von Konzeptprüfungsverfahren gelten analoge Regelungen für die Gründungsinitiative bzw. das Sitzland der Hochschulen i. Gr.