Wissenschaftsrat

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Wissenschaftsrat erhält elf Absichtserklärungen für neue Exzellenzuniversitäten

(30.06.2025) Start der zweiten Wettbewerbsrunde um den Titel Exzellenzuniversität ist erfolgt

Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten der Exzellenzstrategie sind zum Stichtag 27. Juni elf Absichtserklärungen für neue Exzellenzuniversitäten eingegangen. Dabei gingen sieben Erklärungen von Einzeluniversitäten und vier Erklärungen von Verbünden aus zwei bzw. drei Universitäten ein. Um eine Absichtserklärung abgeben zu können, müssen Einzeluniversitäten mindestens zwei, Universitätsverbünde mindestens drei eingeworbene Exzellenzcluster vorweisen können. Die Absichtserklärungen dienen dabei insbesondere den Planungen der Begutachtungen an den antragstellenden Universitäten und Universitätsverbünden.

Absichtserklärungen als Einzeluniversitäten:

  • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  • Leibniz Universität Hannover
  • Medizinische Hochschule Hannover
  • Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Universität zu Köln
  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Absichtserklärungen als Verbund von Universitäten:

  • Ruhr-Universität Bochum und Technische Universität Dortmund (Ruhr Innovation Lab)
  • Universität Bremen und Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Northwest Alliance)
  • Justus-Liebig-Universität Gießen und Philipps-Universität Marburg
  • Technische Universität Darmstadt, Goethe-Universität Frankfurt am Main und Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Rhein-Main-Universitäten, RMU)

Nach den Absichtserklärungen können die Universitäten und Verbünde nun bis zum 12. November einen Antrag einreichen. Anschließend werden von April bis Juni 2026 im Rahmen von Ortsbesuchen Begutachtungen durch internationale Gutachtenden-Panels stattfinden. Am 2. Oktober 2026 entscheidet die Exzellenzkommission – bestehend aus dem 39-köpfigen internationalen Committee of Experts und den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern von Bund und Ländern – über die neu auszuwählenden Exzellenzuniversitäten bzw. Exzellenzverbünde.

Förderbeginn für alle Exzellenzstandorte ist der 1. Januar 2027. Für den Förderzeitraum 20272033 können bei Erfolg im wissenschaftsgeleiteten Verfahren insgesamt bis zu maximal fünfzehn Exzellenzuniversitäten bzw. Exzellenzverbünde gefördert werden.

Der Wissenschaftsrat ist gemeinsam mit der DFG für die Durchführung der Exzellenzstrategie verantwortlich. Während die DFG die Förderlinie Exzellenzcluster administriert, betreut der WR die Förderlinie Exzellenzuniversitäten.

Alle weiteren Informationen zum Verfahren der zweiten Wettbewerbsrunde finden Sie hier.