Wissenschaftsrat erhält elf Anträge in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten
(13.11.2025) Nächste Etappe der Begutachtungsphase erreicht
Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten der Exzellenzstrategie sind zum Stichtag 12. November elf Anträge eingegangen. Dabei gingen sieben Anträge von Einzeluniversitäten und vier von Verbünden aus zwei beziehungsweise drei Universitäten ein. Antragsberechtigt waren Einzeluniversitäten mit mindestens zwei sowie Universitätsverbünde mit mindestens drei eingeworbenen Exzellenzclustern, die vorab eine Absichtserklärung abgegeben hatten.
Anträge als Einzeluniversitäten:
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- Leibniz Universität Hannover
- Medizinische Hochschule Hannover
- Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
- Universität zu Köln
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Anträge als Verbund von Universitäten:
- Ruhr-Universität Bochum und Technische Universität Dortmund (Ruhr Innovation Lab)
- Universität Bremen und Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Northwest Alliance)
- Justus-Liebig-Universität Gießen und Philipps-Universität Marburg
- Technische Universität Darmstadt, Goethe-Universität Frankfurt am Main und Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Rhein-Main-Universitäten, RMU)
In einem nächsten Schritt werden von April bis Juni 2026 im Rahmen von Ortsbesuchen Begutachtungen durch internationale Gutachtendengruppen stattfinden. Am 2. Oktober 2026 entscheidet schließlich die Exzellenzkommission – bestehend aus dem 39-köpfigen internationalen Committee of Experts und den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern von Bund und Ländern – über die neu auszuwählenden Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Exzellenzverbünde.
Förderbeginn für alle Exzellenzstandorte ist der 1. Januar 2027. Für den Förderzeitraum 2027-2033 können bei Erfolg im wissenschaftsgeleiteten Verfahren insgesamt bis zu fünfzehn Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Exzellenzverbünde gefördert werden. Die Förderhöhen können antragsabhängig zwischen jährlich 10 bis 15 Mio. Euro für Anträge einzelner Universitäten und 15 bis 28 Mio. Euro für Universitätsverbünde betragen.
Der Wissenschaftsrat ist gemeinsam mit der DFG für die Durchführung der Exzellenzstrategie verantwortlich. Während die DFG die Förderlinie Exzellenzcluster administriert, betreut der WR die Förderlinie Exzellenzuniversitäten.
Alle weiteren Informationen zum Verfahren der zweiten Wettbewerbsrunde finden Sie hier.