Zehn Exzellenzstandorte werden weitergefördert
Entscheidung im Evaluationsverfahren der Förderlinie Exzellenzuniversitäten der Exzellenzstrategie
Grünes Licht für Deutschlands Exzellenzuniversitäten: Zehn der aktuell elf in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder geförderten Einrichtungen wurden im Rahmen ihrer Dauerförderung evaluiert und allesamt positiv bewertet. Ab dem 1. Januar 2027 werden die folgenden Einrichtungen für weitere sieben Jahre gefördert: die RWTH Aachen, die Universität Bonn, die Berlin University Alliance (Verbund von FH, HU und TU Berlin), die TU Dresden, die Universität Hamburg, die Universität Heidelberg, das KIT Karlsruhe, die LMU München und die TU München sowie die Universität Tübingen. Die Universität Konstanz hatte die für eine Weiterförderung geforderte Mindestanzahl an Exzellenzcluster nicht mehr erreicht.
Quelle: WR
Die Entscheidung fiel heute auf Grundlage der Bewertung des mit internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzten Committee of Experts und wurde einstimmig durch die Exzellenzkommission der Exzellenzstrategie bestätigt. Diese setzt sich zusammen aus dem Committee of Experts und den Wissenschaftsministerinnen und -ministern des Bundes und der Länder.
Die Entscheidungen wurden im Anschluss an die Sitzung per Livestream durch den Vorsitzenden des Wissenschaftsrats, Wolfgang Wick, die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Katja Becker, die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, sowie Falko Mohrs, den stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) und Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, bekannt gegeben. Sie würdigten dabei das Engagement der Universitäten, die ihre im Rahmen der Förderung gesetzten Ziele eindrucksvoll erreicht und ihre Einrichtungen erfolgreich strategisch weiterentwickelt hätten. Unterstrichen wurden außerdem die Qualität der wissenschaftlichen Begutachtung sowie der Bewertung durch das Committee of Experts als Grundlage für die gemeinsame wissenschaftsgeleitete Entscheidung von Wissenschaft und Politik in der Exzellenzkommission sowie die herausragende Bedeutung der Exzellenstrategie für den Wissenschaftsstandort Deutschland.
Das Committee of Experts würdigte die Erfolge, die durch die Förderung erzielt wurden und die die Exzellenzstandorte in ihren Selbstberichten detailliert dokumentiert hatten. Diese seien auch bei den Besuchen vor Ort sichtbar geworden, die seitens der Exzellenzstandorte zugleich als Impuls für Qualitätssicherung und Weiterentwicklung genutzt wurden.
Die gesamtuniversitäre Exzellenzförderung sei von den geförderten Einrichtungen als Hebel für institutionellen Wandel und zur strategischen Priorisierung genutzt worden. Energie und Ressourcen seien sehr wirksam eingesetzt, die gesetzten Ziele erreicht und teilweise sogar übertroffen worden. Insgesamt wurden eine größere internationale Sichtbarkeit, eine erfolgreiche Bestenauslese aus dem globalen Talentpool, ein Anstieg renommierter internationaler Grants und starke nationale und internationale Partnerschaften erreicht so das Fazit des international besetzten Committee of Experts.
Von der wissenschaftlichen Leistungssteigerung und der erhöhten Reputation würden nicht nur die Exzellenzstandorte profitieren, sondern das gesamte deutsche Wissenschaftssystem, das von den Erfahrungen lernen könne. An den Exzellenzstandorten lasse sich exemplarisch beobachten, wie institutionelle Weiterentwicklung gelingen kann und welche Bedingungen dafür nötig sind. Als vorbildlich gewürdigt wurde etwa die zunehmend interdisziplinäre Organisation von Forschung oder die Einbindung von jungen Forschenden, die früh Verantwortung übernehmen, neue Ideen einbringen und damit die Erneuerungsfähigkeit der Institutionen stärken. Begleitet werde dies von partizipativen und anpassungsfähigen Governance-strukturen, so dass die Strategien breit verankert umgesetzt würden.
Weiterer Effekt der Förderung sei die hohe Priorität von Fragen der Chancengleichheit und Diversität. Auch der Transfer werde konsequent vorangetrieben. Deutlich geworden sei auch, dass die Exzellenzuniversitäten zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Das belegen die Bestrebungen, Wissen und Kompetenz etwa zu Fragen der Forschungssicherheit und verantwortungsbewusster Innovationen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu steigern.
Zu den Empfehlungen, die das Gremium gegenüber den Exzellenzstandorten ausgesprochen hat, zählen: Eine engere Verbindung von Monitoring und Strategiebildung, um den Erfolg der Maßnahmen wie auch eine datenbasierte Weiterentwicklung zu garantieren. Außerdem sollten die Einrichtungen sich in Fragen der Diversität und Chancengerechtigkeit noch gezielter an den Bedürfnissen der verschiedenen Personengruppen orientieren, die forschungsorientierte ebenso wie die praxisnahe Lehre weiter festigen und insbesondere in technologienahen Bereichen konsequenter ethische Kompetenzvermittlung betreiben.
Das Committee of Experts ist überzeugt, dass die forschungsstarken Standorte auch die künftige Förderung nutzen werden, um ihre strategischen Ziele konsequent weiter zu verfolgen und die Empfehlungen der internationalen Gutachtenden konstruktiv umzusetzen. Die Förderlinie der Exzellenzuniversitäten schaffe in Verbindung mit regelmäßigen Evaluationen einen verlässlichen und zugleich qualitätsgesicherten Rahmen. Dieser langfristige Ansatz gibt den Exzellenzstandorten die Planungssicherheit, um nachhaltige Strukturen zu entwickeln und auf institutioneller Ebene international wettbewerbsfähig und erneuerungsfähig zu bleiben.
Um das Begutachtungsverfahren transparent zu gestalten und Impulse für ein lernendes Wissenschaftssystem zu geben, werden die Stellungnahmen des Committee of Experts zu den einzelnen Exzellenzuniversitäten am 16. März auf der Webseite des Wissenschaftsrats veröffentlicht.
Liste der weitergeförderten Exzellenzstandorte
Exzellenzstandorte im Evaluationsverfahren (alphabetisch nach Ort)
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
- Berlin University Alliance (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin)
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Technische Universität Dresden
- Universität Hamburg
- Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
- Karlsruher Institut für Technologie
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Technische Universität München
- Eberhard Karls Universität Tübingen
Liste der Standorte im Neuantragsverfahren
Standorte im Neuantragsverfahren mit Antragstitel
(alphabetisch nach Ort)
- Ruhr Innovation Lab (Ruhr-Universität Bochum, Technische Universität Dortmund): „An ecosystem for a future proof society”
- Northwest Alliance (Universität Bremen, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg): „Connecting for Tomorrow“
- Rhein-Main-Universitäten (Technische Universität Darmstadt, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Johannes Gutenberg-Universität Mainz): „EXCITE – Excellent. Collaborative. Transformative.”
- Universität Freiburg: „Sparking Change That Matters“
- Justus-Liebig-Universität Gießen, Philipps-Universität Marburg: „H_CORE – Hessian Collaboration for Research Excellence”
- Leibniz Universität Hannover: „Excellence. Impact. Change! United in the Spirit of Leibniz”
- Medizinische Hochschule Hannover: „INSPIREfutureHealth“
- Friedrich-Schiller-Universität Jena: „LIGHT. LIFE. LIBERTY. – Connecting People and Ideas”
- Christian-Albrechts-Universität zu Kiel: „Connecting Horizons. From the Baltic Perspective to Global Impact“
- Universität zu Köln: „NEUE UNIVERSITÄT – Continuous Change. Successful Renewal.”
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg: „Empowering for Change”
Hintergründe zur Exzellenzstrategie und der Förderlinie Exzellenzuniversitäten
In der ersten Wettbewerbsrunde im Jahr 2019 waren zehn Einzeluniversitäten und ein Universitätsverbund zur dauerhaften Förderung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten empfohlen worden. Voraussetzung für die Fortsetzung der dauerhaften Förderung ist die erfolgreiche Einwerbung von mindestens zwei beziehungsweise im Fall eines Exzellenzverbunds von drei Exzellenzclustern sowie eine positive Evaluation der geförderten Exzellenzstandorte, die alle sieben Jahre durchgeführt wird.
Nachdem die Exzellenzkommission der Exzellenzstrategie im Mai 2025 70 Exzellenzcluster für eine (Weiter)Förderung ab dem 1. Januar 2026 ausgewählt hatte, stand fest, dass zehn der elf Exzellenzstandorte auch weiterhin die Voraussetzungen erfüllten, um in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten gefördert zu werden. Die Universität Konstanz hatte die geforderte Mindestanzahl an Exzellenzclustern nicht mehr erreicht
Zu Beginn der erstmalig durchgeführten Evaluationen reichten die geförderten Exzellenzstandorte im Sommer 2025 Selbstberichte dazu ein, inwiefern die gesetzten Ziele während der ersten Förderphase erreicht und welche Wirkungen darüber hinaus erzielt wurden.
Von September bis Dezember des gleichen Jahres fanden an allen Standorten Ortsbesuche mit internationalen Gutachtendengruppen statt. Die Standorte wurden dabei ausschließlich an den von ihnen selbst definierten Zielen sowie an ihrer individuellen strategischen Entwicklung gemessen. Ein direkter Vergleich zwischen den verschiedenen Standorten erfolgte nicht.
Für den Förderzeitraum 2027–2033 können bei Erfolg im wissenschaftsgeleiteten Verfahren neben den zehn positiv evaluierten Standorten bis zu fünf weitere Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Exzellenzverbünde gefördert werden. Die Gesamtfördersumme der Förderlinie belief sich in der ersten Förderphase auf 148 Millionen Euro pro Jahr für elf Förderfälle.
Zukünftig stehen zusätzlich bis zu 60 Millionen Euro für maximal 15 Förderfälle zur Verfügung. Die individuellen Förderhöhen liegen antragsabhängig zwischen jährlich 10 und 15 Millionen Euro für einzelne Universitäten sowie zwischen 15 und 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde. Die exakten Fördersummen für die kommende Förderphase werden nach der Entscheidung über die bis zu fünf zusätzlichen Exzellenzuniversitäten im kommenden Oktober festgelegt.
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Exzellenzstrategie wird die Förderlinie Exzellenzuniversitäten vom Wissenschaftsrat durchgeführt. Die DFG führt die Förderlinie Exzellenzcluster durch.
Ausblick auf den Ablauf des Neuantragsverfahrens in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten
Wie auch in der ersten Ausschreibungsrunde ist eine Einzeluniversität antragsberechtigt, wenn sie mindestens zwei Exzellenzcluster aufweisen kann. Die gemeinsame Antragstellung als Verbund von zwei oder drei Universitäten setzt die Förderung von mindestens drei Exzellenzclustern an diesen Universitäten voraus. Dabei muss jede der am Verbund beteiligten Universitäten entweder über mindestens einen Exzellenzcluster verfügen oder an einem gemeinsamen Exzellenzcluster als Antragstellerin beteiligt sein.
Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten der Exzellenzstrategie lagen dem Wissenschaftsrat zum Stichtag 12. November 2025 elf Anträge vor. Dabei gingen sieben Anträge von Einzeluniversitäten und vier von Verbünden aus zwei beziehungsweise drei Universitäten ein.
In einem nächsten Schritt werden von April bis Juni 2026 Ortsbesuche durch internationale Gutachtendengruppen stattfinden. Am 2. Oktober 2026 entscheidet die Exzellenzkommission über die neu auszuwählenden Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Exzellenzverbünde. Förderbeginn für alle Exzellenzstandorte ist der 1. Januar 2027.
Medienkontakt:
Georg Scholl, Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des WR,
Tel. +49 221 3776 243, georg.scholl(at)wissenschaftsrat.de
Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG,
Tel. +49 228 885-2230, marco.finetti(at)dfg.de
Ansprechpersonen in den Geschäftsstellen von WR und DFG:
Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten
Dr. Inka Spang-Grau, Leiterin Abteilung Exzellenzstrategie,
Tel. +49 221 3776-281, inka.spang-grau(at)wissenschaftsrat.de
Für die Förderlinie Exzellenzcluster
Dr. Christine Petry, Leiterin Gruppe Exzellenzstrategie und Forschungsimpulse,
Tel. +49 228 885-2355, christine.petry(at)dfg.de