Wissenschaftsrat

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Exzellenzstrategie

Logo der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Die Exzellenzstrategie (ExStra) zielt darauf ab, Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen zu stärken und Profilbildungen sowie Kooperationen im Wissenschaftssystem zu unterstützen. Damit stärkt die ExStra den Wissenschaftsstandort Deutschland und verbessert seine internationale Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist sowohl die Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung als auch die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Deutschland in der Breite.

Als dauerhaftes Förderprogramm von Bund und Ländern besteht die ExStra aus zwei Förderlinien:

  • Mit den Exzellenzclustern finanzieren Bund und Länder international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an deutschen Universitäten und Universitätsverbünden. Seit Januar 2019 werden 57 Cluster an 34 deutschen Universitäten gefördert. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist für die Durchführung dieser Förderlinie zuständig. Weitere Informationen finden sich auf der DFG-Webseite.
  • Über die Förderlinie Exzellenzuniversitäten werden Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünde dauerhaft institutionell gestärkt und, auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster, für den Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung unterstützt. Seit 2019 werden zehn Universitäten und ein Universitätsverbund als Exzellenzstandorte gefördert. Der Wissenschaftsrat (WR) ist für die Durchführung dieser Förderlinie zuständig, die aus zwei Verfahren besteht: der Evaluation der geförderten Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbundes sowie dem Neuausschreibungsverfahren für antragstellende Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünde.

Die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten beträgt derzeit jährlich 533 Millionen Euro. Ab 2026 wird das Gesamtbudget auf 687 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Das von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ernannte Expertengremium (Committee of Experts) gestaltet das Förderprogramm aus. Es setzt sich aus insgesamt 39 Personen zusammen, die in verschiedenen Wissenschaftsgebieten in der Forschung ausgewiesenen sind und über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen. Die Mitglieder werden der GWK vom DFG-Senat und der Wissenschaftlichen Kommission des WR gemeinsam vorgeschlagen. Die Mitgliederliste findet sich auf der Webseite der GWK.

Über die Förderung der Anträge entscheidet in beiden Förderlinien die Exzellenzkommission. Sie besteht aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder.

Die Exzellenzstrategie beruht auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.

Auf der Website www.exzellenzstrategie.de finden sich Informationen zum Programm als auch zu allen aktuell geförderten Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.

Bild der Startseite exzellenzstrategie.de