Forschungsinfrastrukturen
Forschungsinfrastrukturen (FIS) haben seit Anfang der 2000er Jahre eine wachsende Bedeutung im Wissenschaftssystem erlangt. Dabei handelt es sich um umfangreiche und langlebige Anlagen (wie z. B. Instrumente, Labore und (Groß-)Geräte) und forschungsbasierte Dienstleistungen und Ressourcen (wie z. B. Dateninfrastrukturen, Sammlungen und Archive) aus allen Wissenschaftsgebieten.
2001 wurde der Wissenschaftsrat erstmalig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) um eine vergleichende Bewertung von Großgeräten für die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung gebeten. 2011 und 2015 hat der Wissenschaftsrat auf Bitten des BMBF eine wissenschaftliche Bewertung großer Forschungsinfrastrukturen veranlasst; für die selbstständige Durchführung wurde ein Ausschuss eingesetzt und mandatiert. Im Frühjahr 2024 bat das BMBF den Wissenschaftsrat erneut darum, zur Vorbereitung eines Priorisierungsverfahrens umfangreicher Forschungsinfrastrukturen ein wissenschaftsgeleitetes Bewertungsverfahren durchzuführen.
FIS-Vorhaben durchlaufen hierbei auf Basis von Kurzkonzepten drei parallele Bewertungsstränge: eine wissenschaftsgeleitete Bewertung, eine Bewertung des Innovations- und Transferpotentials und eine Bewertung der Kosten und Risiken. Der Wissenschaftsrat führt die wissenschaftsgeleitete Bewertung durch. Die Ergebnisse der drei Bewertungsstränge werden vom BMBF zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt und die aussichtsreichsten FIS-Vorhaben in Form einer Shortlist bekanntgegeben. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter „Organisation“ sowie auf der Seite des BMBF unter folgendem Link.
Zu Dokumenten der Forschungsinfrastruktur-Verfahren